Was ist geschehen?
Aus einem in eine Wand montierten Boiler tritt Wasser aus – der Mieter aber bemerkt das erst, als bereits ein Schaden in Höhe von 10.000 Euro entstanden ist. Grund: ein undichtes Zulaufventil.
Die Versicherung weigert sich daraufhin, für den Schaden zu zahlen. Der Mieter trage eine Mit-Schuld an dem Schaden. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellen sich auf die Seite des Mieters (Aktenzeichen: I-24 U 164/15). Ihm sei höchstens eine leichte Fahrlässigkeit nachzuweisen. Dafür müsse er allerdings nicht haften.
Die grobe Fahrlässigkeit, von der die Versicherung sprach, sei indes nicht nachweisbar. So muss der Versicherer schlussendlich doch für den Schaden aufkommen.
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