Nach dem Unwetter

Was tun bei einem vollgelaufenen Keller?

Der Starkregen der vergangenen Tage hat hierzulande so manchen Keller in ein Schwimmbad verwandelt. Wer den Schaden übernimmt und was Betroffene in diesem Fall tun müssen, lesen Sie hier.
© dpa/picture alliance
Das überschwemmte Itzum in Niedersachsen am 27. Juli 2017: Viele Deutsche sind in Sachen Naturereignisse unterversichert.

In großen Teilen Deutschlands kämpfen die Menschen mit Hochwasser, vollgelaufenen Kellern und überspülten Straßen.

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Viele wissen dabei nicht, dass Wohngebäude- und Hausratversicherungen nicht jeden Schaden durch Naturereignisse übernehmen.

„Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig“, sagt Harald Neugebauer, Leiter der Schadenabteilung bei der Gothaer. „Nur dann übernimmt die Versicherung Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks.“

Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt wiederum für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf. Hier gibt es dann den Wiederbeschaffungswert zurück.

Ist es zum Schaden gekommen, müssen Versicherte einiges beachten:

Den Schaden sofort melden

Versicherungsnehmer sollten ihre Versicherung so schnell wie möglich über einen Schadenfall zu informieren. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann man auch später noch nachreichen.

Folgeschäden vermeiden

Man sollte zudem alles Mögliche tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel beschädigte Dachfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände aus dem Keller, sofern ohne Gefährdung möglich, in Sicherheit bringen.

Dokumentieren

Versicherungsnehmer sollten Schäden mithilfe von Fotos und Videos genau festhalten, um später Beweise in er Hand zu haben.

Rücksprache

Bevor es in Richtung Reparatur geht, sollte man als Geschädigter Rücksprache mit seinem Versicherer halten. Nur wer das OK hat, kann auch sichergehen, dass er das Geld zurückbekommt.

Archivieren

Auch sollte man Quittungen und Co. auf jeden Fall aufheben – unter anderem auch für die Steuererklärung.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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