„Mit der Versicherungsdichte nicht zufrieden“

Absicherung von Elementarschäden – VZBV fordert 80-Prozent-Verbreitung

Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist man mit der Verbreitung von Wohngebäudepolicen unter Einschluss von Naturgefahren unzufrieden. Die Absicherungsquote in Deutschland müsse mittels „Opt-out“-Lösung auf 80 Prozent steigen, forderte VZBV-Experte Lars Gatschke dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) – andernfalls müsse man über die Einführung einer Versicherungspflicht nachdenken.
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Und wieder überschwemmt: Die Hamburger Fischauktionshalle wird infolge des Sturmtiefs Ylenia am 17. Februar 2022 mit dem Wasser der Elbe geflutet.

Unter dem Eindruck der aktuellen Sturm-Serie sowie der Hochwasserkatastrophe im vergangenen Sommer in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) seinen Ruf nach eine höheren Versicherungsdichte bei Wohngebäuden bekräftigt.

„Wir sind mit der Versicherungsdichte in Deutschland nicht zufrieden, die muss erhöht werden“, sagte VZBV-Experte Lars Gatschke dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dabei seien Wohngebäudeversicherungen „essentiell“, denn die Schäden „nehmen zu und werden weiter zunehmen“, so Gatschke.

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Vor diesem Hintergrund erneuerte der VZBV seinen Ruf nach einer verpflichtenden „Opt-out“-Lösung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung. Bedeutet: Bei einem Neuabschluss einer Wohngebäudepolice sollen Naturgefahren, wie Überschwemmung und Starkregen, automatisch mitversichert werden. Kunden, die nur den Basis-Schutz wünschten – der im Wesentlichen auf Sturm- und Brandschäden beschränkt ist –, müssten demnach eine Absicherung von Naturgefahren aktiv abwählen. Zudem sollten auch bestehende Verträge dahingehend verändert werden, forderte Gatschke.

VZBV: 80 Prozent Verbreitung, sonst Pflichtversicherung

Der VZBV hatte bereits im vergangenen Jahr ein Papier veröffentlicht, in dem ein stufenweises Verfahren vorgeschlagen wird. Demzufolge müsse man nach zwei Jahren „gucken, was sich getan hat“, so Gatschke. Ziel sei unter anderem eine Absicherungsquote gegen Naturgefahren von 80 Prozent. Derzeit ist nur rund jedes zweite Wohngebäude gegen entsprechende Risiken versichert, wobei die Verbreitung regional sehr unterschiedlich ausfällt. So ist die Versicherungsdichte im Norden geringer als im Süden. Und: Werde das Ziel von 80 Prozent verfehlt, müsse man über die Einführung einer Versicherungspflicht, wie in der Kfz-Versicherung, nachdenken, so Gatschke gegenüber dem RND weiter.

GDV für Opt-Out und gegen versicherungspflicht

Der Versicherungsverband GDV hatte sich im Herbst 2021 ebenfalls für eine Opt-out-Lösung zur Stärkung der Naturgefahren-Absicherung in Deutschland ausgesprochen sowie eine nachträgliche Absicherung bei Bestandskunden vorgeschlagen – eine Pflichtversicherung lehnt die Versicherungswirtschaft hingegen ab (wir berichteten).

Das Opt-Out solle demnach wie eine „schriftliche Haftungsfreistellung für Kommunen, Länder und den Bund sowie Versicherer und Vermittler“ wirken, hieß es in einem Papier. „In dieser Haftungsfreistellung verzichtet der Hauseigentümer auf Hilfen im Elementarschadenfall. Klagerisiken, wie sie einer Pflichtlösung innewohnen, entfallen damit“, so der Verband. Man verbinde mit diesem bewussten Handeln des Kunden die Erwartung, „dass Eigenheimbesitzer – wenn überhaupt – künftig nur noch in Ausnahmefällen den Elementarschutz abwählen“, argumentierte der GDV.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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