Der braune Ford Focus wurde in der Zeit zwischen Dienstagabend, 20:00 Uhr bis Mittwoch gegen 03:00 Uhr auf der Beifahrerseite aufgebrochen. Der Täter erbeutete ein Portemonnaie, das auf dem Beifahrersitz gelegen hatte. Der Schaden am Fahrzeug wurde mit 1.500 Euro beziffert.
So liest sich der Bericht der Landespolizeiinspektion Saalfeld von Anfang November 2018. Wenige Tage später diese Meldung der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis: In der Zeit von 12:45 bis 14:15 Uhr wurde ein VW Polo, Farbe blau, auf unbekannte Art und Weise geöffnet. Ein auf dem Beifahrersitz liegender JBL Bluetooth-Lautsprecher wurde entwendet.
Für die Betroffenen sind Einbrüche in das eigene Auto immer ein Schock. Umso ärgerlicher, wenn neben den Beschädigungen am Fahrzeug auch noch der Verlust von Wertgegenständen zu beklagen ist. Wer nun aber meint, dass die Kasko- oder gar die Hausratversicherung für sämtliche Schäden aufkommt, irrt.
Die Teilkaskoversicherung zahlt, wenn Diebe „das ganze Auto oder fest im Auto eingebaute beziehungsweise fest mit dem Auto verbundene Teile stehlen, zum Beispiel Stereoanlage oder Dachgepäckträger“, erklärt der Versicherungsverband GDV. Demnach wird auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe ersetzt.
Zudem gilt: Weil die Teilkasko in der Vollkaskoversicherung inbegriffen ist, erhalten auch Vollkaskoversicherte eine Entschädigung. Ebenfalls erfreulich aus Sicht der Versicherten ist, dass die Einbrüche keinen Einfluss auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt haben. Doch der sinnvolle Kasko-Schutz hat auch Grenzen: So werden mobile Navis, Smartphones, Laptops oder andere Wertgegenstände nicht ersetzt – kurzum alles, was nicht fest im Auto verbaut ist. „Wertgegenstände sollten daher nicht im Auto gelassen werden“, warnt der GDV.
Kein Verlass auf Hausratpolicen
Wer auf Nummer sicher gehen will, muss eine private Autoinhaltsversicherung abschließen. „Egal ob Einbruch, Unfall oder Naturgewalt – die private Autoinhaltsversicherung greift bei Risiken, die die Hausratversicherung nicht abdeckt, und schützt das persönliche Hab und Gut im privaten Auto oder Dienstwagen“, fasst Versicherungsmakler Thomas Löffler den Nutzen der Police zusammen. Sie eigne sich für Menschen, die im Alltag auf das Auto angewiesen seien und daher persönliche Dinge im Wagen transportierten.
„Längst fahren neben Handtasche mit Bargeld, EC-Karten und Ausweisen auch Smartphone, Tablet und andere Gegenstände mit“, sagt Alexander Kanther, Produktmanager Autoinhalt bei der Ammerländer Versicherung. Damit sei der Wert des Wageninhalts gestiegen, so Kanther, wodurch dessen Beschädigung oder Diebstahl finanziell ins Gewicht fielen. Zugleich rollten die Gegenstände häufig unversichert mit über die Straße. „Kfz-Versicherungen greifen bei losen Gegenständen gar nicht, Standard-Hausratpolicen nur in eingeschränkten Fällen“, betont der Experte der Ammerländer.
„Gängige Hausratversicherungen sichern den Autoinhalt von Privatkunden nur begrenzt ab“, weiß auch Versicherungsmakler Sebastian Hofer zu berichten. So berge die Klausel „Diebstahl aus dem Kfz“ in der Hausratpolice vielerlei Einschränkungen „hinsichtlich versicherter Gegenstände, des Geltungsbereichs sowie der Entschädigungshöhe“, berichtet Hofer.
Was aber sollte eine gute Autoinhaltsversicherung leisten? Zunächst der Blick auf die versicherten Wertgegenstände: Wichtig ist, dass unter anderem Bargeld und elektronische Geräte selbst dann im Schutz eingeschlossen sind, wenn sie offensichtlich im Wageninneren liegen gelassen werden. Darüber hinaus deckt eine entsprechende Police auch die Kosten für die Wiederbeschaffung von Geldkarten und Ausweisen.
Auf Nachtzeitklauseln achten
Und wie sieht es mit den versicherten Gefahren aus? Hier sollten unter anderem Diebstahl aus dem Auto, Diebstahl des Wagens sowie Unfälle (auch eigenverschuldet) enthalten sein.
„Eine Autoinhaltsversicherung muss möglichst vielen Alltagssituationen gerecht werden“, fasst Kanther zusammen. „So sollte sie Diebstahl, Unfälle, Raub oder Vandalismus abdecken – und zwar ohne Nachtzeitklausel.“ Der Schutz sollte also bitteschön rund um die Uhr gewährleistet sein. Zu den versicherten Gegenständen sollten unter anderem Smartphones, Wertsachen und Bargeld, ebenso das Diensthandy oder -notebook gehören, fügt der Manager der Ammerländer hinzu.
Dienstlich genutzte Gegenstände werden bei der Ammerländer in voller Höhe der Versicherungssumme ersetzt. Zur Auswahl stehen hier jeweils die Versicherungssummen 3.500, 7.000 und 10.000 Euro.
Jahresprämie von gut 20 bis 100 Euro
Die Wahl der Versicherungssumme ist denn auch der maßgebliche Treiber für die Höhe der Versicherungsprämie. In der einfachsten Variante muss ein Pkw-Halter marktübergreifend mit rund 20 Euro im Jahr rechnen. Teurer wird es, wenn Zusatzbausteine gewünscht sind. Diese sind meist empfehlenswert, wenn im Haushalt Camping-Fahrzeuge vorhanden sind oder wenn Menschen häufig Mietwagen oder Carsharing-Angebote nutzen.
So lässt sich der Versicherungsschutz nach Auskunft der Ammerländer wahlweise auch auf das lose Inventar in privat genutzten Camping-Fahrzeugen (Wohnmobil/-wagen, Camper) und/oder privat gemietete Kfz (Mietwagen, Carsharing) ausweiten. In der höchsten Schutzvariante schlägt der Schutz für alle Fahrzeuge dann mit gut 100 Euro im Jahr zu Buche.
Dabei sollte auch der Nutzerkreis weit gefasst sein: Neben dem Versicherungsnehmer sind das Familienmitglieder und Partner in häuslicher Gemeinschaft. Idealerweise gehören auch Kinder dazu, die schon von zu Hause ausgezogen sind. „Alle Autos dieses Nutzerkreises sollten unter den Versicherungsschutz fallen, denn in den meisten Haushalten steht mehr als eines vor der Tür“, sagt Ammerländer-Mann Kanther.
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