Hausratversicherung

Welche Zusatzklauseln in einer Hausratpolice sinnvoll sind

Die Hausratversicherung schützt, wie der Name schon sagt, alle Gegenstände des „Hausrats“. Doch manchmal deckt sie mehr ab als man denkt. Vor Versicherungsabschluss lohnt es sich daher zu prüfen, wo und für welche Besitztümer die Versicherung außerdem greift und welche Zusatzklauseln sinnvoll sind.
© Panthermedia
Ein Boot am Steg vor dem Haus: Gegenstände, die außerhalb des Hauses gelagert werden, sind über die Zusatzbausteine der Hausratsversicherung versichbar.

Es ist für Laien nicht einfach zu erkennen, welche Schäden an welchen Gegenständen eine Hausratversicherung im Einzelnen abdeckt. „Viele Versicherungsnehmer sind erstaunt darüber, dass Haustiere unter diesen Begriff fallen, in der Garage untergebrachte Spiel- und Gartengeräte und auch Sportgeräte“, erklärt Christian Waldheim von der Oberösterreichischen Versicherung (OÖV). Auch Anbauten wie Küchen, die sich normalerweise in anderen Gebäuden wieder aufstellen lassen, deckt nicht die Wohngebäudeversicherung, sondern bis auf wenige Ausnahmen die Hausratpolice ab.

„Ist die teure Einbauküche beispielsweise durch austretendes Leitungswasser komplett aufgequollen, muss die Assekuranz normalerweise dafür geradestehen“, so Waldheim: „Ausnahmen bestehen nur bei Maßanfertigungen.“ Vor Abschluss einer Hausratpolice lohnt es sich genau abzuwägen, welche persönlichen Gegenstände mitversichert werden sollten – und können.

So weit reicht die Außenversicherung

Nicht nur, wer seine Einrichtung ändert, sollte von Zeit zu Zeit seinen Versicherungsschutz überprüfen. Auch bei neuen Hobbys und damit verbundenen kostspieligen Sportgeräten, wie dem auf Dauer außerhalb gelagerten Kanu oder der Kite-Ausrüstung, lohnt sich ein Blick in die Bedingungen. „Hierfür greift der Baustein ‚Außenversicherung’ der Hausratversicherung, die zeitlich begrenzt über die eigenen vier Wände und Nebengebäude hinausgeht“, so Waldheim: „Beim Daheim-Tarif der OÖV beträgt die Zeitspanne sechs Monate, bei vielen anderen Versicherungen drei Monate. Wer sein Sportgerät auf Dauer außerhalb der Wohnung lagert, sollte seinen Tarif möglichst aufstocken.“

Auf Reisen liegt die Tücke im Detail

Auch Gepäck ist in gewissem Umfang mitversichert, etwa bei Raub oder Diebstahl aus dem Hotelzimmer. Werden die Gegenstände aus dem Auto gestohlen, fällt das nicht unter die Außenversicherung der Hausrat. Diese leistet nur, wenn Wertgegenstände aus einem verschließbaren Gebäude gestohlen wurden, zum Beispiel aus einer verschlossenen Garage. Wer viel reist, sollte daher den Premium-Tarif wählen. Dieser kommt auch für aus dem verschlossenen Auto gestohlene Wertsachen auf, sowie für Diebesgut aus Schlafwagen und Schiffskabinen.

Fahrräder sinnvoll mitversichern

Nur knapp 10 Prozent der Fahrraddiebstähle werden von der Polizei aufgeklärt. Der Einbruchdiebstahl von Fahrrädern ist daher in den meisten Fällen über die Hausratversicherung gedeckt, wenn diese aus verschlossenen Kellern, Abstellräumen oder der Wohnung entwendet werden. „Die meisten Fahrraddiebstähle finden allerdings auf offener Straße statt – ein Fakt, den nur eine Zusatzklausel der Hausratpolice berücksichtigt“, sagt der Versicherungsexperte.

Von den insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Wird das angeschlossene Rad zum Beispiel abends beim Kinobesuch gestohlen, ersetzt der Versicherer es dann bis zur vertraglich vereinbarten Summe – übrigens bei Verlust rund um die Uhr. Die über viele Jahre in der Hausratversicherung sogenannte Nachtzeitklausel ist in aktuellen Verträgen abgeschafft.

Arbeitsplatz, Arbeitszimmer und Studenten-WG

Möblierte Zimmer wie in Studentenwohnheimen gelten nicht als eigener Hausstand und sind somit über die elterliche Police mit abgedeckt. In einer WG oder einem Zimmer zur Untermiete ist das Inventar des Nachwuchses während der Ausbildung oder des Studiums beispielsweise in der Premium-Variante der OÖV geschützt. Anders verhält es sich bei der ersten eigenen Wohnung – diese gilt in jedem Fall als eigener Hausstand und ist somit nicht mehr über die Police der Eltern abgedeckt.

Übrigens ist auch das Homeoffice in den Basistarifen der meisten Hausratversicherer enthalten. Anders verhält es sich am Arbeitsplatz außerhalb der eigenen vier Wände: Wird das Handy dort vom Schreibtisch gestohlen, zahlt die Hausratversicherung nicht.

Smartphone-Raub wird erstattet, Trickdiebstahl nicht

Und wie verhält es sich, wenn etwa Langfinger das Smartphone unterwegs aus der Tasche klauen? Die Hausratversicherung macht auch dann feine Unterschiede: Für einen Trickdiebstahl muss der Versicherungsnehmer selbst in die Tasche greifen. Wird er jedoch unter Gewaltandrohung um sein Handy gebracht, zahlt die Hausratversicherung den entstandenen Verlust – allerdings nicht für den damit verbundenen Datenklau und Telefonmissbrauch nach dem Raub. Hier sollte jeder frühzeitig Vorsichtsmaßnahmen treffen.

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