Was ist geschehen?
Eine Frau will nach einer Betriebsfeier, auf der sie auch Alkohol getrunken hat, mit ihrem Fahrrad nach Hause fahren. Während sie sich von einem Kollegen verabschiedet, beachtet sie ihre Handtasche in ihrem Fahrradkorb nicht – so wird sie kurzerhand gestohlen.
Die Diebe finden ihre Wohnung und brechen bei ihr ein. Die Frau wendet sich an ihren Hausratversicherer. Dieser verweigert die Zahlung, und der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Hamm gibt der Versicherung Recht (Aktenzeichen 20 U 174/16).
Grund: Die Klägerin habe, so die Richter, den Diebstahl wegen ihres fahrlässigen Verhaltens ermöglicht. So muss sie für den Schaden selbst aufkommen.
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