Urteil

Hausratversicherer muss auch bei Rußschäden durch angebranntes Essen zahlen

Ein Hausratversicherer lehnt die Zahlung von Hausratschäden, die durch Ruß und Rauch entstanden sind, ab. Der Grund: Die Schäden seien durch angebranntes Essen verursacht worden, und das sei nicht versichert. Dieses Argument ließ das Landgericht Bielefeld aber nicht gelten.
© dpa/picture alliance
Ja, das waren mal Spiegeleier. In diesem Fall anbrennenden Essens in Waiblingen 2016 musste die Feuerwehr anrücken.

Was ist geschehen?

In einer Küche kommt es durch anbrennendes Essen und sich daraus entwickelndem Rauch und Ruß zu Schäden am Hausrat. Die Betroffenen möchten das Geld von ihrer Hausratversicherung zurück haben. Der Versicherer weigert sich aber zu zahlen, berichtet Christian Luber, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte, auf dem Portal anwalt.de.

Die Rußschäden seien nicht vom Versicherungsschutz umfasst, da das Anbrennen von Essen keinen Versicherungsfall darstelle. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Das Landgericht Bielefeld stellt sich auf die Seite der Versicherten (Aktenzeichen 22 S 39/16). Die Schäden seien versichert, denn eine Einschränkung, dass der Ruß durch eine Feuerstelle entstanden sein muss, ergebe sich bei der Auslegung der Versicherungsbedingungen nicht.

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