„Der tut doch nix“

Warum Tierhalterhaftpflichtpolicen vor dem finanziellen Ruin schützen können

Hunde, die bellen, beißen bekanntlich nicht – und wenn doch? Schädigt ein Haustier eine andere Person, muss der Halter dafür in unbegrenzter Höhe haften. Ausreichender Versicherungsschutz ist daher ein Muss.
© dpa/picture alliance
Eine Frau spielt mit ihrem Hund bei Sonnenaufgang auf einem Feldweg bei Borsum: Für bestimmte Hunderassen ist eine Haftpflicht sogar vorgeschrieben.

Eine junge Mutter von zwei minderjährigen Kindern wird beim Austragen von Zeitungen von einem kleinen Dackel gebissen – doch eigentlich ist es mehr ein Zwicken. Die Wunde ist nicht groß und wird von einem Arzt fachgerecht desinfiziert. Zwei Tage später erleidet die Frau eine Embolie. Darunter verstehen Ärzte, dass ein Blutgefäß teilweise oder vollständig verschlossen wird, etwa durch ein Blutgerinnsel. Die junge Mutter verstirbt daran.

Mehr zum Thema

Haften Halter für schlafende Hunde?

Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hat sich kürzlich mit der Frage eines Kunden beschäftigt, ob der Halter…

So können sich Tierhalter vor hohen Tierarztkosten schützen

Denn der Trend, ein Haustier zu haben, ist nach wie vor ungebrochen. Und die Liebe…

Zwei Esel, ein Auto – und ein Schadenfall

Hat der Geschädigte eine Teilkaskoversicherung, und ist in dieser Teilkaskoversicherung Kollisionen mit Tieren jeder Art…

Diesen erschütternden Vorfall schildert Theo Hölscher, Vorstandsvorsitzender der Uelzener Versicherungen. Das Unternehmen ist seit 1873 als Spezialist für Tierversicherungen tätig. „Es ist ein großer Irrtum zu glauben, dass ein kleines Tier nur einen kleinen Schaden verursacht“, sagt Hölscher.

Da der Hundebiss nachweislich Ursache für die Embolie mit Todesfolge gewesen sei, haftete der Tierbesitzer in diesem Fall für den Personenschaden unter anderem mit Hinterbliebenenrente, Waisenrente und Schmerzensgeld in Millionenhöhe, so der Uelzener-Chef.

Tierhalter haften laut BGB mit ihrem Privatvermögen

Welche weitreichenden Folgen mit der Anschaffung eines Haustiers verbunden sein können, dürfte vielen Tierfreunden gar nicht klar sein: Gemäß Paragraf 833 BGB haften Tierhalter mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die ihr Vierbeiner ohne ihr eigenes Verschulden anrichtet.

Dabei gilt, dass eine tiertypische Gefahr wie Beißen, Kratzen, Umherlaufen, Bellen eines Hundes oder das Treten eines Pferdes als Haftungsgrund ausreicht, wenn hierdurch ein Schaden verursacht wird.

Umherlaufen? Ja, richtig gelesen. In einem anderen schwerwiegenden Fall stürzte ein noch junger leitender Angestellter durch einen frei laufenden Hund von seinem Fahrrad und erlitt eine Querschnittslähmung, berichtet Hölscher. Auch hier belief sich die Schadensumme durch Langzeitfolgeschäden auf mehrere Millionen Euro.

Wenn sich Hunde- und Pferdehalter vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden in solch existenzbedrohenden Dimensionen schützen wollen, müssen sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Hunde- und Pferdefreunde, die meinen, das betreffe sie nicht, weil sie nur einen kleinen Hund beziehungsweise ein kleines Pony haben und diese von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt seien, irren. Die Privathaftpflicht berücksichtigt lediglich Kleintiere. Darunter fallen beispielsweise Kaninchen, Hamster oder Katzen.

Quelle: Tarifcheck24, Pfefferminzia

Eine Hundehaftpflicht ist in einigen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben – bislang sind dies: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das bedeutet, dass jeder Hund ab einem Alter von drei oder auch sechs Monaten in diesen sechs Bundesländern haftpflichtversichert sein muss. In den übrigen Ländern – mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns – gilt eine Versicherungspflicht für gefährliche Tiere, die einer sogenannten gelisteten Rasse angehören.

Und wie sieht es bei Pferden aus?

Für Pferdehalter gibt es bislang keinerlei Versicherungspflicht. Allerdings empfehlen Experten den Abschluss einer gesonderten Pferdehalter-Haftpflicht. Grund hierfür sind die enormen Schadenhöhen, die durch Unfälle mit einem durchgehenden Pferd entstehen können – und nicht nur durch diese.

Denn selbst der als störrisch, aber doch gutmütig geltende Verwandte des Pferdes – der Esel – kann erhebliche Schäden anrichten, wie Versicherungsmakler Hubert Gierhartz zu berichten weiß: In einem Fall hält eine Frau zwei Esel, die zum Spielen mit Kindern gedacht sind. Doch die Tiere büxen aus und kollidieren mit einem Auto. „Die private Haftpflichtversicherung der Frau lehnt die Regulierung des Schadens ab, weil für Esel eine Tierhalterhaftplicht erforderlich ist“, schildert Gierhartz den Vorfall. Denn Esel werden dort als Pony eingestuft.

„Kollisionen mit Tieren sind an der Tagesordnung, und die Personenschäden sind nicht unerheblich. Exotisch in diesem Schadensfall ist nur der Esel, dem wir in unseren Breitengraden nicht so häufig begegnen“, lautet Gierhartz‘ Fazit.

Und auf welche Tarifmerkmale sollten Halter beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht achten? Experten raten in der Regel dazu, dass die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden mindestens 5 Millionen Euro betragen sollte.

Höhere Deckungssummen sind besser

Uelzener-Chef Hölscher empfiehlt gar eine Deckungssumme von 15 Millionen, „da vor allem bei Personenschäden mit Invalidität und Erwerbsunfähigkeit hohe Schadensummen die Folge sein können“. Sein Haus bietet unterschiedliche Deckungssummen in drei Tarifvarianten an: Der Basis-Tarif beginnt mit einer Deckungssumme bis 5 Millionen Euro, in der Premium-Variante sind es bis 10 Millionen Euro, Premium-Plus-Kunden stehen maximal 15 Millionen Euro zu.

Aus Sicht von Patrick Döring, Vorstand der Agila Haustierversicherung, sollten Hundehalter außerdem darauf achten, dass es keine Ausschlüsse für bestimmte Rassen gibt. „Wir haben ein einfaches Motto“, so Döring. Jeder Tarif stehe für alle Rassen offen, also auch für sogenannte gefährliche Hunde.

Auch Schäden bei Fremdhütung abgedeckt

Bei Agila gibt es wie bei der Uelzener drei Haftpflichtvarianten: Die erste startet bei einer Monatsprämie von 4,08 Euro für eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro, für 6,50 Euro sind es 7,5 Millionen Euro und für 8,25 Euro sind im Exklusiv-Tarif Sach- und Personenschäden bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro versichert.

Die beiden letztgenannten Tarife beinhalten zudem Leistungen bei Fremdhütung – sofern keine gewerbsmäßige Fremdhütung vorliegt – sowie einen Auslandsschutz für 12 Monate. Darüber hinaus sind Mietsachschäden bis zu 50.000 Euro versichert.

Letzterer Punkt ist deshalb wichtig, weil Mietsachschäden grundsätzlich nicht automatisch mitversichert sind.

„Die zerkratzte Tür in der Mietwohnung, das zerbissene Sofa im Hotelzimmer oder die zerkaute Kopfstütze im Mietwagen sind die Klassiker unter den Mietsachschäden“, weiß Uelzener-Mann Hölscher, dessen Haus entsprechende Schäden im Premium- sowie Premium-Plus-Tarif abdeckt.

„Menscheln“ darf nicht zu kurz kommen

Etwas Besonderes haben sich die NV-Versicherungen ausgedacht: Sofern Hundehalter das 50. Lebensjahr vollendet haben, gewährt ihnen das Unternehmen einen Rabatt von 10 Prozent auf den Nettobeitrag.

Das mag man vielleicht als Spielerei abtun, aber gerade in diesem Segment darf das „Menscheln“ nicht zu kurz kommen. „Im Vergleich zu einer Hausratpolice ist der Abschluss einer Tierversicherung für viele Kunden ein emotionales Thema“, sagt Experte Hölscher. „Wer sich in der Beratung von Tierhalter-Policen auf deren Bedürfnisse einstellt, wird auf einer ganz anderen Vertrauensebene ins Gespräch kommen und eventuell auch Zugang zu anderen Themen finden“, lautet sein Rat an Makler.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia