Drohnenversicherungen

Wie Hobby- und Berufspiloten gut abgesichert aufsteigen

Man sieht sie immer häufiger durch die Luft surren: Drohnen. Für manche sind sie reines Privatvergnügen, andere haben sie längst in ihren Berufsalltag integriert – dabei sollten beide Pilotengruppen an den richtigen Versicherungsschutz denken.
© dpa/picture alliance
Ein so genannter FPV-Race-Quadcopter fliegt im Vorfeld der Messe „modell-hobby-spiel“ auf dem Messegelände in Leipzig.

Der 6. August 2016 hätte in einer Katastrophe enden können: Nur 10 Meter trennten das unbemannte Flugobjekt und die zur Landung ansetzende Lufthansa-Maschine mit ihren 110  Passagieren an Bord. Das Vehikel, das  dem Jet gefährlich nahe kam, war ein Multicopter – auch Drohne genannt (mehr zu den Drohnen-Typen siehe Grafik). Flattert solch ein bis zu 25 Kilogramm schwerer Blechvogel ins Triebwerk eines Flugzeugs, kann es nach Einschätzung von Luftfahrt- experten zu schweren Unfällen kommen.  

Ein derartiges Horrorszenario hat sich glücklicherweise bislang noch nicht über deutschem Boden ereignet – allerdings steigt das Gefahrenpotenzial: So hat sich binnen eines Jahres die Zahl der gemeldeten Behinderungen des Flugverkehrs durch zivile Drohnen von 14 auf 61 mehr als vervierfacht (siehe Grafik).  

Auch das Risiko, dass die ein oder andere der bundesweit auf gut 400.000 geschätzten Drohnen unerwartet vom Himmel stürzt, ist längst Realität geworden: Eine Autofahrerin, die Anfang des Jahres auf der Autobahn A99 bei München unterwegs war, stieß mit einer auf der Fahrbahn gelandeten Drohne zusammen. Der Multicopter wurde dabei zerstört, und auch an dem Auto entstand großer Sachschaden. Der Drohnenpilot stellte sich, ihm droht wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eine Geldstrafe.

Bundesregierung erhöht den Druck

Doch nicht jeder Hobbypilot wird so einsichtig handeln. Um eine drohende „Anarchie am Himmel“ abzuwenden, setzt die Bundesregierung künftig darauf, dass Drohnen-Halter im Schadenfall einfacher ermittelt werden können. Dazu sollen die Flieger in Zukunft mit einer Plakette gekennzeichnet werden, wenn diese  mindestens 250 Gramm wiegen. Darauf stehen Namen und Adresse des Besitzers.  

Die vom Bundeskabinett im Januar beschlossene Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass Drohnen unter 5 Kilo Gewicht maximal 100 Meter über dem Boden schwirren dürfen. Außerdem soll es eine Art Führerschein für die Nutzung von Drohnen geben, die mindestens 2 Kilo wiegen. In der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken darf ohne Qualifikationsnachweis gar nicht mehr geflogen werden. In der Versicherungsbranche stößt das Maßnahmenpaket auf Zustimmung. „Mit einer Kennzeichnungspflicht ist der Halter erkennbar und somit im Schadenfall auch derjenige, der dafür haftet“, sagt Alexander Malik, Abteilungsleiter Luftfahrtversicherung bei HDI Global SE. „Damit wird das Risikobewusstsein der Halter geschärft, es dient zudem dem Opferschutz.“  

Branchenkollege Stefan Peters, Underwriter Haftpflicht Firmenkunden bei der R+V, rät jedem Drohnenpiloten, „sein Fluggerät und seine Flugpraxis mit den neuen gesetzlichen Anforderungen  abzugleichen, um zu prüfen, ob er aktiv werden muss“. Er setze sich sonst nicht nur der Gefahr aus, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, sondern könne auch seinen Versicherungsschutz gefährden. „Verstöße können aber unter Umständen auch zivilrechtliche Inanspruchnahmen nach sich ziehen und im Extremfall sogar strafrechtliche Relevanz haben“, warnt Peters.

Für Drohnen-Freunde folgt aus alledem, dass sich die Frage eines adäquaten Versicherungsschutzes noch drängender als ohnehin schon stellt. Doch wie kann eine sinnvolle Absicherung aussehen? „Ist die Drohne reines Spielzeug, ist sie in der Privathaftpflichtversicherung regelmäßig mit abgedeckt und kostet keinen Extrabeitrag“, sagt Tobias Haff, Betriebsgeschäftsführer des Insurtechs Mass-Up. Eigenständige Policen, die vor allem bei einer gewerblichen Verwendung notwendig seien, so Haff, könnten hingegen schnell mehrere Hundert Euro kosten. „Abhängig ist das von der gewünschten Versicherungssumme, den Regionen, in denen Versicherungsschutz bestehen soll, und der Zahl der Drohnen, die der Versicherungsnehmer damit absichern will.“  

Unter 100 Euro gibt es nur selten guter Versicherungsschutz

Unter 100 Euro im Jahr sei selten „ein guter Versicherungsschutz“ erhältlich, meint der Mass-Up-Manager, zumal dabei oft nur die gesetzliche Mindestdeckung von einer Million Euro enthalten sei. Fakt ist: Mit dem „Spielzeug-Status“ können Drohnen-Piloten bei vielen Anbietern nicht mehr landen. „Bei den meisten Versicherern ist das Luftfahrtrisiko generell in der Haftpflichtversicherung  ausgeschlossen“, sagt Sebastian Schneider, Underwriter Luftfahrtversicherung der Zurich Gruppe Deutschland. „Das bedeutet, dass Sie ohne Halterhaftpflichtversicherung gegen das Luftverkehrsgesetz verstoßen und im Schadenfall mit Ihrem Privatvermögen haften.“

Verlässt die Drohne den Hobbybereich kommen Halter um eine obligatorische Drohnenhaftpflichtversicherung ohnehin nicht herum. Es sei „zwingend notwendig“, dass beim gewerblichen Drohnen-Einsatz eine Aufstiegsgenehmigung bei der zuständigen Landes-Luftfahrbehörde eingeholt werde, sagt Versicherungsmakler Andreas Kaerger. Liegt diese vor, „muss eine  Haftpflichtversicherung für die Drohne nachgewiesen werden“ – eine Betriebshaftpflichtversicherung greift im Schadenfall also keinesfalls. Beim Abschluss sollte eine Halterhaftpflichtversicherung gewählt werden, empfiehlt der Makler. Diese bezieht sich explizit auf die Drohne und nicht den Steuerer der Drohne. Dabei sollte der Steuerer „immer eine Einweisung erhalten haben und entsprechende Kenntnisse über den Flugbetrieb einer Drohne dem Eigentümer nachweisen können“.

Kosten für Drohnenhaftpflicht gemessen am Schadenrisiko „eher gering“

Die Kosten für eine Drohnenhaftpflicht halten Kaerger und sein Team vom Maklerhaus Ancora gemessen am Schadenrisiko für „eher gering“. Im privaten Bereich sichere das Unternehmen  die doppelte gesetzliche Mindestanforderung in Deutschland in Höhe von einer Million Euro für unter 80  Euro im Jahr ab. Bei den gewerblichen Nutzern beginnen die Prämien für eine Deckung mit europaweitem Versicherungsschutz bei 142,80 Euro. Dabei gilt: Alle Haftpflichtdeckungen haben keinen Selbstbehalt – denn der Makler sieht entsprechende Policen der Versicherer kritisch. „Eine Zuordnung der Deckung erfolgt oft über den Luftfahrthaftungsbereich, und diese Abteilungen möchten sich in der Regel nicht mit Kleinstschäden befassen, sodass hier Deckungen mit einem Selbstbehalt zu hohen Prämien angeboten werden.“

An welchen Stellschrauben haben die  Versicherer noch gedreht? „Unterschiede gibt es in den wählbaren Haftpflichtsummen, der Zahl der versicherbaren Fluggeräte und ob und wie diese benannt sein  müssen oder welche und wie viele Piloten  versicherte Personen sind“, sagt Tobias Haff. Auch bei den Selbstbehalten gebe es Abweichungen. „Die Bedingungen ähneln sich insgesamt aber sehr stark“, so Haff. Das Internet sorge dafür, dass keine allzu großen Diskrepanzen entstünden, „da sich  jeder schnell einen Überblick verschaffen kann“.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia