Jeder Hundebesitzer weiß: Auch der liebste Vierbeiner kann mal etwas kaputtmachen. Blöd nur, wenn es sich dabei um Fremdeigentum handelt. Die gute Nachricht: In solchen Fällen springt die Hundehaftpflichtversicherung ein.
In sechs Bundesländern gilt deshalb eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter, in weiteren neun Bundesländern kommt es auf die Rasse an. In nur einem Bundesland ist der Hundehaftpflichtschutz nicht verpflichtend.
Jeder, der sich einen Hund zulegen möchte, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, ob er eine Haftpflichtpolice für den neuen Familienzuwachs benötigt. Zu beachten gilt außerdem, dass es regionale Unterschiede bei den Anforderungen an die Leistung solcher Policen gibt. Und weil das Ganze recht unübersichtlich erscheint, kommt hier eine Übersicht.
In den folgenden Bundesländern muss nicht jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abschließen – vielmehr kommt es darauf an, ob dieser aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich gilt.
Vorab wichtig zu wissen: In den meisten dieser Bundesländer können neben den als gefährlich geltenden Rassen auch alle anderen Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn diese Wesensauffälligkeiten zeigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie Menschen oder andere Tiere beißen.
Versichert werden müssen:
Im Gesetzestext macht Bremen keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Versichert werden müssen:
Zudem gelten folgende Rassen sowie deren Kreuzungen in Brandenburg als gefährlich (Hundehalter können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass „der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere (…) vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist“):
Im Gesetzestext macht Brandenburg keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Versichert werden müssen:
Die Versicherungspflicht gilt ab einem Hundealter von sechs Monaten. Außerdem können Hundehalter ihren Hund als ungefährlich einstufen lassen und sich damit von der Pflicht befreien, wenn sie die Ungefährlichkeit ihres Vierbeiners mittels Gutachten nachweisen können. Im Gesetzestext macht Sachsen keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Versichert werden müssen:
Als Mindestanforderung an die Policen gilt in Nordrhein-Westfalen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden
Versichert werden müssen:
Als Mindestanforderung an die Policen gilt in Hessen eine Deckungssumme von 500.000 Euro.
Versichert werden müssen:
Gleiches gilt für folgende Rassen – hier haben Hundehalter aber die Möglichkeit, sich mithilfe eines Gutachtens von der Versicherungspflicht zu befreien:
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Bayern eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Versichert werden müssen:
Zudem gilt für folgende weitere Rassen eine Versicherungspflicht, wenn bei ihnen „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren“ festgestellt wurde:
Im Gesetzestext macht Baden-Württemberg keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Versichert werden müssen:
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Rheinland-Pfalz eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Versichert werden müssen folgende Rassen (Halter können sich jedoch mittels Gutachten von der Pflicht befreien):
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt im Saarland eine Deckungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden.
In Mecklenburg Vorpommern ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht freiwillig – egal, um welche Rasse es geht.
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