Das Gesetzgebungsverfahren für die „säulenübergreifende Renteninformation“ könnte dem Handelsblatt zufolge im Herbst starten.
Hintergrund: Aktuell fällt es den meisten Menschen schwer, genau zu sagen, wie hoch ihr Einkommen aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung und der privaten Vorsorge sein wird. Das soll sich mit diesem Portal ändern. Insbesondere sollen damit mögliche Lücken rechtzeitig erkannt und noch geschlossen werden können (wir berichteten).
„Eine verlässliche Rentenpolitik ist das Kernversprechen unseres Sozialstaats. Dazu gehört auch, dass sich die Bürgerinnen und Bürger möglichst unbürokratisch an einer zentralen Stelle informieren können, wie es um ihre gesamte Altersvorsorge aus allen drei Säulen bestellt ist“, wird Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bericht zitiert.
Dass sich mehr als die Hälfte der Berufstätigen genau das wünschen, zeigen demnach einige Untersuchungen. Zudem würden die Versorgungsbausteine für das Alter nicht zuletzt aufgrund einer sich ändernden Arbeitswelt kleinteiliger und die Zahlungsquellen für Versorgungsbezüge vielfältiger, so das Handelsblatt weiter.
„Die Experten empfehlen, stufenweise zu beginnen, um schnell starten zu können. In einer ersten Stufe sollen Informationen der Vorsorgeeinrichtungen zusammengefasst werden, die schon regelmäßig sogenannte Standmitteilungen versenden“. Das sind neben der gesetzlichen Rentenversicherung und Versicherungsunternehmen vor allem große Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Andere Leistungen, zum Beispiel aus der Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungswerken und der weiteren betrieblichen und privaten Vorsorge, können dann nach und nach ergänzt werden.
„Es ist nicht sinnvoll zu warten, bis alles unter einem Hut ist“
„Wir haben in Deutschland eine sehr heterogene Landschaft in der Altersvorsorge. Hier die richtigen Daten auf einer Plattform zusammenzufassen, ist deshalb eine sehr herausfordernde Aufgabe“, berichten Gundula Dietrich und Dr. André Geilenkothen, beide Partner beim Beratungsunternehmen Aon, in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung. Sie verantworten gemeinsam mit Hans-Joachim Zwiesler von der Universität Ulm eine Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium der Finanzen. Darin wird der Weg zu einem übersichtlichen Informationssystem zur Altersvorsorge skizziert.
„Es ist nicht sinnvoll zu warten, bis alles unter einem Hut ist“, erklären die Aon-Partner. Heißt: Die Experten empfehlen, stufenweise zu beginnen, um schnell starten zu können. In einer ersten Stufe sollen Informationen der Vorsorgeeinrichtungen zusammengefasst werden, die schon regelmäßig sogenannte Standmitteilungen versenden. Das sind neben der gesetzlichen Rentenversicherung und Versicherungsunternehmen vor allem große Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Andere Leistungen, zum Beispiel aus der Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungswerken und der weiteren betrieblichen und privaten Vorsorge, könnten dann nach und nach ergänzt werden, wie es heißt.
Werden die gesetzlichen Voraussetzungen zügig geschaffen, kann aus Sicht der Studienautoren in den nächsten zwei bis drei Jahren ein Pilotprojekt starten. Ziel sei es, alle Informationen der verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen zu sammeln, zu filtern und aggregiert auf einer Plattform darzustellen. Dazu sei es aber nicht notwendig, alle Daten an einer Stelle zu speichern, so die Autoren. Vielmehr sollten die jeweiligen Informationen erst durch die Nutzer abgerufen werden. Das sei auch im Sinne des Datenschutzes zweckmäßig, heißt es weiter.
Ein stufenweises Vorgehen empfiehlt die Studie auch für die Art der Informationen. Ein kompletter Überblick für alle über die zu erwartenden Leistungen brauche Zeit, berichten die Autoren. „Schon ein reiner Überblick über vorhandene Altersvorsorgeprodukte an einer zentralen Stelle würde die gegenwärtige Situation deutlich verbessern“, wird Zwiesler in der Mitteilung zitiert.
Dabei empfiehlt die Studie, die Anbieter gesetzlich zu verpflichten, die Daten auf Anfrage zur Verfügung zu stellen, warnt jedoch vor zu detaillierten Regelungen. Eine Übergangsfrist für bereits bestehende Verträge sollte vorgesehen werden, so der Expertenrat. Schließlich stehe auch der einfache Export der Daten auf der Liste der Empfehlungen. Unter anderem könnten diese dann als Grundlage für eine fundierte Altersvorsorgeberatung dienen, heißt es abschließend.
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