Kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente

Warum eine Risikolebensversicherung für Familien ohne Trauschein sinnvoll ist

Wenn es an die Familiengründung geht, sollte man sich richtig absichern. Bei jedem dritten Baby sind die Eltern mittlerweile nicht verheiratet. Das kann dann zum Problem werden, wenn einer der beiden Elternteile stirbt. Denn Ledige erhalten anders als Verheiratete keine gesetzliche Hinterbliebenenrente.
© dpa/picture alliance
Die 39-jährige Mutter Miriam spielt mit ihrem Sohn David (3) und Tochter Sasha Marleen (14 Wochen) in Mainz.

Der Anteil neugeborener Kinder von unverheirateten Eltern ist nach Zahlen des Statistischen Bundesamts in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Lag er im Jahr 1965 noch bei 5,8 Prozent, so kommen heute 35 Prozent der Neugeborenen ohne verheiratete Eltern auf die Welt. 

Stirbt nun einer der beiden Elternteile, kann das für den anderen Partner finanzielle Folgen haben. Denn nur verheiratete Paare erhalten im Todesfall Geld von der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Jahr müssen sie dazu mindestens verheiratet sein, um Anspruch auf gesetzliche Witwen- und Witwerrente zu haben.

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Das sei vielen Paaren aber nicht klar, erklärt die Universa Versicherung. Einzige Unterstützung gebe es für Kinder in Form der Waisenrente. Doch der durchschnittliche Zahlbetrag von rund 160 Euro je Halbwaise reiche für die Familie meist nicht aus.

Für unverheiratete Eltern ist es daher empfehlenswert, sich privat über eine Risikolebensversicherung abzusichern. Damit die Versicherungssumme nicht unter die Erbschaftssteuer fällt, kann man dabei auch noch einen Trick anwenden, nämlich die Verträge über Kreuz abzuschließen.

Ein Beispiel: Im ersten Vertrag ist der Vater Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter; die Mutter ist versicherte Person. Der zweite Vertrag wird umgekehrt abgeschlossen. Damit fällt bei einer Auszahlung im Todesfall keine Erbschaftssteuer an. Unverheirateten stünde sonst nur ein allgemeiner Freibetrag von 20.000 Euro zur Verfügung.

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