Sollte das Grundrentengesetz kommen, würde es für rund 300.000 Witwen mehr Rente bedeuten, wie das Arbeitsministerium gegenüber der Bild-Zeitung bestätigte: „Sofern der verstorbene Versicherte die Anspruchsvoraussetzungen für die Grundrente erfüllt, kommt es auch in der Hinterbliebenenrente zur Gewährung eines Zuschlags.“ Dies würde aber auch rund 400 Millionen Euro Mehrkosten für den Staat bedeuten.
Nachteil für Betroffene:
In manchen Fällen kann die Grundrente auch zu Kürzungen der Witwenrente führen, schreibt die Zeitung weiter. Das sei dann der Fall, wenn der Witwenrentner selbst Anspruch auf eine Grundrente habe und somit die selbsterarbeitete Rente steige. Sollte er dann über die Freigrenze kommen, würde ihm diese gekürzt. Die Grenze liegt in Westdeutschland bei 845 Euro und in Ostdeutschland bei 810 Euro.
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