Wenn man sich entscheidet, für den Ernstfall vorzusorgen und eine Berufsunfähigkeitspolice abzuschließen, zählt wohl für die meisten vor allem eins: die Kosten. Dabei ist auch zu beachten, wie die BU-Rente steuerlich zu behandeln ist.
Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von Cosmos Direkt
„Der Beitrag zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz wird aus dem versteuerten Einkommen gezahlt; bei der ausgezahlten Berufsunfähigkeitsrente ist dann nur der Ertragsanteil steuerpflichtig“, sagt Michael Greifenberg, Versicherungsexperte von Cosmos Direkt. „Je länger die Rentenzahlung zugesagt wird, desto höher ist auch der zu versteuernde Ertragsanteil. Generell ist eine Einkommensteuer aber erst dann zu zahlen, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von derzeit 8.652 Euro liegt.“
Wird die Rente zum Beispiel für 10 Jahre bewilligt, sind 12 Prozent steuerpflichtig. Ist die voraussichtliche Leistungsdauer sehr lang, zum Beispiel 40 Jahre, liegt der steuerpflichtige Anteil bei 39 Prozent. 61 Prozent der Rente sind dann aber immer noch steuerfrei. Außerdem wird erst das zu versteuernde Einkommen, das über dem Grundfreibetrag von aktuell 8.652 Euro für Alleinstehende und 17.304 Euro für Ehepaare liegt, überhaupt versteuert. Alles darunter ist bislang steuerfrei.
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