„Wenn den Eltern etwas passiert, holt das Jugendamt die Kinder“
In Teil 5 unseres Interviews mit Rechtsanwalt Lutz Arnold geht es um die Sorgerechtsverfügung. Sie legt fest, wer sich um die Kleinen kümmert, wenn den Eltern etwas passiert. Welche Fehler dabei oft gemacht werden und warum Testament und Sorgerechtsverfügung unbedingt getrennt werden sollten, erklärt der Experte im Video-Interview.
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