Sechs Tipps

Diese Möglichkeiten gibt es beim Beitragsrückstand

Immer mal wieder passiert es, dass Versicherte in finanzielle Schwierigkeiten gelangen und ihre Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen können. Welche Optionen sie dann haben, lesen Sie hier.
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Arbeitssuchender im Jobcenter: Gerade bei längerer Arbeitslosigkeit können Versicherte in finanzielle Not geraten.

Der Versichererverband GDV listet einige Tipps auf, wie man die finanzielle Belastung rund um das Thema Versicherung senken kann. Wir haben Ihnen hier sechs herausgepickt.

1. Beitragsfreistellung: Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen heißt, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich Risikoschutz und Versicherungssumme dadurch erheblich. Und möglich ist das Ganze auch erst nach zwei bis drei Jahren Laufzeit.

2. Prämienstundung: Viele Versicherungen sind bereit, die Beiträge für einen Vertrag zu stunden. Der Kunde kann seine Zahlungen also aufschieben. Üblich ist ein halbes Jahr Aufschub, bei Arbeitslosigkeit auch mal ein ganzes Jahr. Nach Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge aber verzinst nachzahlen.

3. Vertragspause: Ruhen darf ein Lebensversicherungsvertrag nur, wenn der Versicherte mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat – und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr auch nicht überschreiten. Die Vertragspause hat die gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung.

4. Versicherungssumme kürzen: Um die Beiträge zu verringern, kann der Versicherte auch die Versicherungssumme herabsetzen. Dabei sind aber bestimmte Mindestbeträge zu beachten.

5. Zusatzversicherungen kündigen: Zusatzversicherungen kann der Versicherte in der Regel jederzeit kündigen. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert aber natürlich den Versicherungsschutz.

6. Dynamische Tarife einfrieren: Hat der Versicherte jährlich steigende Beiträge und Leistungen vereinbart, kann er diesen dynamischen Tarif einfrieren. Dann steigen Beitrag und  Versicherungssumme nicht weiter an. Aber Achtung: Setzt der Kunde zweimal die Dynamik aus, geht das Recht darauf verloren, die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.

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