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Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen

„Viele Versicherer wissen, dass sie im Unrecht sind“

Der Luxemburger Investmentfonds STAR FUND mit seinem Portfoliomanager Muirfield Capital Global Advisors bietet Vermittlern die Möglichkeit, über den Widerspruch von Lebens- oder Rentenversicherungen verloren geglaubte Erträge für ihre Kunden zurückzufordern. Wie das Modell funktioniert, besprachen wir mit Udo Glaubach, Geschäftsführer, und Peter Paschke, Vertriebsdirektor bei Muirfield Capital Global Advisors.
© Muirfield Capital Global Advisors/STAR FUND
Udo Glaubach (links) ist Geschäftsführer bei Muirfield Capital Global Advisors, Peter Paschke ist Vertriebsdirektor dort.

Pfefferminzia: Zwischen 1994 und 2007 haben viele Kunden Lebens- und Rentenversicherungen abgeschlossen, die fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen enthielten. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs dürfen betroffene Versicherte nun auch viele Jahre nach Abschluss einer solchen Police widersprechen oder den Vertrag widerrufen. Ist das Ihrer Ansicht nach bei Versicherten und Vermittlern ausreichend bekannt?

Udo Glaubach: In dem von Ihnen genannten Zeitraum wurden unzählige Lebens- und Rentenversicherungsverträge geschlossen, die den Kunden überproportional hohe Renditen versprachen. Doch sinkende Zinsen führten zu Verlusten – viele Kunden verloren ihr Geld, das nicht selten den Ruhestand sichern sollte. Der Bundesgerichtshof nahm sich schon vor einigen Jahren dieser Problematik an und hat zugunsten der Versicherten entschieden, dass den Lebens- und Rentenversicherungen zeitlich unbegrenzt widersprochen werden kann, wenn die in den Verträgen verankerte Widerspruchsbelehrung falsch ist.

Wir wissen aus der Praxis, dass noch auf beiden Seiten zu große Informationsdefizite vorherrschen. Bei der Thematik zum Widerspruch befinden wir uns in einem sehr komplexen Rechtsbereich. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen auch, dass viele Versicherte ohne Anwalt kaum eine Chance haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Hat ein Kunde den Mut, bei seiner Versicherung einen Widerruf zu initiieren, bekommt er nicht selten verwirrende und irreführende Aussagen zur Rechtslage. Das verunsichert und sorgt dafür, dass sich Negativerfahrungen, auch dank der Kommunikation in den sozialen Medien, sehr schnell verbreiten.

Die Möglichkeit des Widerspruchs ist bei den betroffenen Kunden nicht allgemein bekannt und verstanden. Nicht nur bei laufenden Verträgen, sondern auch bei bereits gekündigten oder ausgelaufenen Verträgen bietet sich durch den Widerspruch eine finanzielle Chance für den Kunden.

Wie viele Verträge sind schätzungsweise betroffen?

Peter Paschke: In unserer Branche spricht man davon, dass bis zu 108 Millionen Verträge betroffen sind. Das entspricht einer Population von Millionen von Kunden, die rund 400 Milliarden Euro Versicherungsprämien in Verträge des oben genannten Zeitraums eingezahlt haben. Das Gros dieser Verträge wies fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen aus. Herben Enttäuschungen in der Entwicklung eines Lebensversicherungsvertrages und ein dadurch resultierender Schaden können durch die Widerspruchsmöglichkeit und der damit verbundenen Rückabwicklung des Vertrages entgegengewirkt werden.

Welche Vorteile kann es für Kunden haben, einen Vertrag rückabzuwickeln, statt ihn zu kündigen?

Glaubach: Bei einer Kündigung muss der Kunde hohe Abschläge in Kauf nehmen. Er erhält in diesem Fall nur die eingezahlten Beiträge abzüglich der Verwaltungs-, Abschluss- sowie Risikokosten; den sogenannten Rückkaufswert. Dieser ist in der Regel deutlich geringer als die ursprünglich eingezahlten Beträge. Zu kündigen, empfiehlt sich also in der Regel nicht. Ein wesentlich attraktiveres finanzielles Angebot bekommen Vermittler und Kunde bei einem Widerspruch beziehungsweise Rücktritt. Er erhält neben der Summe aller eingezahlten Beiträge, abzüglich der Risikokosten, zuzüglich noch eine Nutzungsentschädigung. Diese variiert je nach realisierten finanziellen Ergebnissen des Versicherers, kann aber oft deutlich über dem Rückkaufswert liegen. Wir bezahlen den Kunden im Voraus auf Basis der Nutzungsentschädigung. Für den Fall einer erfolgreichen rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche ist außerdem noch eine weitere Beteiligung für den Kunden möglich. Und davon profitiert dann letztlich auch der Versicherungsvermittler.

Wie errechnen Sie, was der Kunde bekommt?

Glaubach: Zur Berechnung der Ansprüche arbeiten wir mit erfahrenen Versicherungsmathematikern zusammen. Basis für die standardisierten Vorgänge bilden Algorithmen. In die Berechnung fließen zudem die Geschäftszahlen des Versicherers. Ein Beispiel: Einer unserer Kunden hatte in seinen gekündigten Lebensversicherungsvertrag rund 150.000 Euro eingezahlt. Von seiner Versicherung erhielt er einen Rückkaufswert, der mit 3.610 Euro unter dem eingezahlten Betrag lag – also bei 146.390 Euro. Wir zahlten ihm sofort einen Kaufpreis von rund 7.700 Euro, insgesamt also 154.090 Euro. Der Verlust war somit mehr als ausgeglichen. Sein Vermittler erhielt parallel dazu eine vierstellige Provisionszahlung. Sollten wir dann noch erfolgreich mit unserer Widerspruchsklage sein, kann der Kunde in diesem Fall noch mit einem Bonus in Höhe von fast 5.000 Euro rechnen. War die Lebensversicherung für den Kunden eine ernüchternde Langzeitinvestition, kann der Kunde mit STAR FUND seine Verluste also auf ein Minimum beschränken und in der Folge zusätzlich noch einen Gewinn durch unsere Prozessbemühungen generieren.

Welche Kriterien muss ein Vertrag erfüllen, um rückabwickelbar zu sein?

Paschke: Allen Versicherungsverträgen aus den Jahren 1994 bis 2007, die eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung hatten, kann widersprochen werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag ausgelaufen ist, gekündigt wurde oder noch läuft. Jeder Vertrag wird auf Wirtschaftlichkeit von unseren Experten kostenlos geprüft. Bei einem gut laufenden Vertrag raten wir auch schon einmal von einer Rückabwicklung ab. Eine Vielzahl aller Verträge sämtlicher Versicherungsunternehmen weisen im vorbezeichneten Zeitraum Fehler in der Widerspruchsbelehrung auf. Das spiegelt sich auch in unserem Portfolio wider, denn wir übernehmen die Durchsetzung gegen fast alle Versicherungsunternehmen. Unbestritten ist, dass ein Vertrag, der sich grundsätzlich zur Rückabwicklung eignet, gewisse Kriterien erfüllen muss. So muss etwa der Wohnsitz des Kunden bei Vertragsabschluss in Deutschland gewesen sein und er darf sein Widerspruchsrecht in der Vergangenheit noch nicht ausgeübt haben. Zur lückenlosen Nachvollziehbarkeit müssen die Vertragsdokumente eingereicht werden. Unabdingbar sind hier der Antrag, der Versicherungsschein und das Policen-Begleitschreiben.

Was passiert dann genau bei einer Rückabwicklung des Vertrags?

Paschke: Bei einem erfolgreichen Widerspruch erhält der Kunde sämtliche eingezahlte Beiträge zurück. Im Grunde genommen ist es so, als hätte der Vertrag nie existiert und alle Finanztransaktionen – also alle eingezahlten Beiträge des Versicherungsnehmers – werden rückgängig gemacht. Der Versicherte hat zudem Anspruch auf die Zinsen, die mit dem angelegten Geld durch den Versicherer erwirtschaftet wurden. STAR FUND kauft die Rückabwicklungsansprüche vom Kunden, um diese rechtlich durchzusetzen. Nach Einreichen der Unterlagen durch den Vermittler und positiver Ankaufsbewertung durch uns, erhalten Vermittler und Kunde eine Direktauszahlung innerhalb von 20 Tagen. Danach beginnt der eigentliche Prozess des Widerspruchs, den wir komplett übernehmen. Bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche erhält der Kunde im besten Fall noch eine Erfolgsbeteiligung. Dabei trägt der Fonds über den gesamten Prozess hinweg das finanzielle Risiko. Was uns außerdem unterscheidet: Der Kunde benötigt keine Rechtsschutzversicherung, um zu seinem Recht und damit zu seinem Geld zu kommen.

Derzeit liest man immer wieder davon, dass Verbraucherzentralen Versicherer abmahnen, weil sie Widersprüche von Kunden ablehnten. Inwiefern können Sie hier helfen?

Glaubach: Viele der Versicherer wissen, dass sie im Unrecht sind, weigern sich aber dennoch, ihre Fehler einzugestehen und sich zu ihnen zu bekennen. Hier bedarf es finanziellen und rechtlichen Drucks. STAR FUND bietet Hilfe, wo der Kampf gegen die Versicherer aussichtslos erscheint, kostet dieser doch viel Zeit und Nerven. Oft bleibt der Gang zum Anwalt unausweichlich, was wiederum sehr teuer werden kann. Gerade wenn es um viel Geld geht, sollten Spezialisten mit einer Expertise auf diesem Gebiet herangezogen werden. Hier sehen wir zum einen den Vermittler, der ganz genau seinen Kundenbestand kennt und sich auf die Situation jedes Einzelnen einstellen kann. Zum anderen sehen wir uns als Spezialisten, die sich modernster Technologien bedienen und die nötige Finanzstärke mitbringen. Darüber hinaus verfügen wir über eine umfangreiche Vertrags- und Urteilsdatenbank und ein qualifiziertes Anwaltsnetzwerk. Genau dieses Zusammenspiel ermöglicht es, den nötigen Druck auszuüben und für unsere Kunden Ergebnisse zu erzielen, die sie allein nie erreichen könnten.

Sie haben einige Zeit mit dem Rückabwickler Facto zusammengearbeitet. Dieser ist im Juli 2018 insolvent gegangen. Hat das Geschäftsmodell Rückabwicklung Zukunft?

Glaubach: Facto war neben vielen anderen einer der Dienstleister für STAR FUND. Natürlich ist es immer bedauerlich, wenn sich ein Unternehmen auf dem Markt nicht durchsetzen kann. Wir denken, dass unser Geschäftsmodell zukunftsträchtig ist und nicht abhängig vom finanziellen Wohlergehen eines einzelnen Unternehmens. Für uns steht das Recht jedes Kunden im Mittelpunkt. Sich dafür einzusetzen, hat für uns Priorität. Um die finanziellen Schäden zu beheben, die unsere Kunden in der Vergangenheit erfahren mussten, konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Widerspruchsproblematik bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen.

Dass Kunden Lebensversicherungen haben, hat ja einen guten Grund: Sie sollen fürs Alter vorsorgen. Schwächt die Diskussion um das Widerrufen beziehungsweise Rückabwickeln von Verträgen nicht die private Altersvorsorge in Deutschland?

Paschke: Unzählige Lebens- und Rentenversicherungsverträge wurden in der Vergangenheit geschlossen, die den Kunden überproportional hohe Renditen versprachen. Sinkende Zinssätze führten in der Folge aber zu großen Verlusten und brachten sehr viele enttäuschte Kunden um ihr Geld. Das wiederum rief den Bundesgerichtshof auf den Plan, der viele Urteile zugunsten der Versicherten fällte. Fazit ist, die Versicherungsgesellschaften, die zuvor das Vertrauen der Kunden missbraucht haben, müssen nun Lehrgeld bezahlen. Wir unterstützen die Betroffenen, zusätzlich einen Teil ihrer Verluste einzufordern und verhelfen dem Vermittler und dem Kunden zu einem finanziellen Mehrwert. Aber natürlich ist es gerade in der heutigen Zeit unabdingbar, für das Alter privat vorzusorgen. Die klassische Lebensversicherung ist in der Tat nicht mehr lukrativ. Hier gibt es aber ja mittlerweile sehr gute und auch zahlreiche Alternativen. Und warum nicht in eine von diesen mit dem dank STAR FUND erhaltenen Geld neu investieren?

Über das Unternehmen

Der Luxemburger Investment Fonds STAR FUND mit seinem Portfoliomanager Muirfield Capital Global Advisors bietet Versicherungsvermittlern die Möglichkeit, über den Widerspruch von Lebens- oder Rentenversicherungen verloren geglaubte Erträge für Ihre enttäuschten Kunden zurückzufordern. Neu ist hierbei, dass sowohl Vermittler als auch Kunde sofort nach Ankauf der Rückabwicklungsansprüche Geld erhalten – und dass innerhalb weniger Tage. Über den gesamten Prozess hinweg trägt STAR FUND das volle Risiko. Der Kunde benötigt im Übrigen keine Rechtsschutzversicherung.

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