Kompakt, gemütlich, preiswert und nachhaltig – Tiny Houses, also „winzige Häuser“, erleben derzeit einen regelrechten Nachfrage-Boom. Besonders beliebt sind sie bei Corona-gestressten Großstädtern, die sich nach einer Wochenend-Alternative zum Ausspannen sehnen. Aber auch steigende Immobilienpreise, Wohnraummangel und das Bedürfnis nach einer einfacheren Lebensweise sind Gründe, warum sich immer mehr Menschen für diese Wohnform interessieren.
Doch auch ein kleines Zuhause ist denselben Risiken ausgesetzt wie ein großes. Deshalb bringt die Oberösterreichische jetzt eine spezielle Tiny-House-Police auf den Versicherungsmarkt. Bei ihr können Besitzer solcher „Minis“ ein Komplettpaket aus Wohnobjekt- und Hausratversicherung inklusive Glasbruch abschließen. Es bietet Schutz gegen alle Grundrisiken wie Sturm, Feuer oder Leitungswasser. Die Kosten liegen bei etwa 170 Euro pro Jahr.
Analog hat der Versicherer auch eine Absicherung für die etwa 3 Millionen Wochenend- und Kleingartenhäuser in Deutschland aufgelegt. Beide neuen Policen ergänzen den schon länger zum Portfolio gehörenden Risikoschirm für Dauercamper. „Auf diese Weise verstärken wir unsere Positionierung als Nischenversicherer“, erläutert Peter Schmidt, Niederlassungsleiter der Oberösterreichischen in Deutschland.
Die Tiny-House-Bewegung hat ihren Ursprung übrigens in den USA, wo mobiles Wohnen schon eine lange Tradition hat. Inzwischen suchen auch hierzulande monatlich 165.000 Menschen auf Google nach dem Begriff, Tendenz steigend. Ein eigener Verband hat sich gegründet und ständig kommen neue Tiny-House-Anbieter auf den Markt. Sogar Tchibo ist auf den Zug aufgesprungen.
Doch was genau ist eigentlich ein Tiny House? In den meisten Fällen wird darunter ein auf ein Fahrgestell gebautes Holzhäuschen mit einer Grundfläche von etwa 15 bis 30 Quadratmetern verstanden. Sehr günstige Modelle sind schon ab 20.000 Euro zu haben, nach oben hin sind die Grenzen offen.
Was aber viele nicht wissen: Will man so ein Häuschen auf ein Grundstück setzen, braucht man eine Baugenehmigung. Außerdem muss das Grundstück erschlossen sein. Anders, wenn ein Tiny House auf einem Campingplatz steht: Dann unterliegt es nicht der Baugenehmigungspflicht.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.