Mein Freund, der Vermittler

Verbraucherschützer warnen vor Beratung aus Familien- und Bekanntenkreis

Oft wenden sich Versicherungskunden an die Verbraucherzentralen, weil sie bei Vertragsabschlüssen zu voreilig auf den Rat von Familienangehörigen oder Freunden gehört haben – und dies später bitter bereuen, wie die Verbraucherschützer berichten. Diese mahnen nun zur Vorsicht bei Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis – selbst dann, wenn der Bekannte Versicherungsvermittler ist.
© Jochen Knobloch
Sitz der Verbraucherzentrale Hamburg am Hauptbahnhof: Die Verbraucherschützer warnen vor befreundeten Vermittlern.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nach eigenen Angaben oft mit Fällen zu tun, in denen Versicherungskunden zu voreilig einen Vertrag abgeschlossen haben, den ihnen Freunde empfohlen haben – oft merken sie erst im Nachhinein, dass der Tarif doch nicht passt oder unnötig ist. Die Verbraucherschützer raten daher, nicht blind auf Bekannte zu hören, sondern sich immer auch selbst zu informieren.

Sei der Bekannte wirklich ein Experte, dann sei das Vertrauen auch besonders hoch, so die Verbraucherschützer. „Wir beobachten immer wieder, dass empfohlene Produkte weniger kritisch hinterfragt werden, wenn diese von Bekannten oder Freunden vertrieben werden“, so Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Uns sind Fälle bekannt, bei denen Vermittler dieses besondere Vertrauensverhältnis sogar bewusst ausnutzen.“

Einen solch typischen Fall zeige das Verhalten einer Verbraucherin aus Hamburg: Ihr habe ein befreundeter Vermittler eine Rentenversicherung vermittelt. In den ersten fünf Jahren habe sie einen Großteil der Abschlusskosten abbezahlt. Dann habe ihr Vermittler auf einmal einen weiteren Vertrag empfohlen – den anderen sollte sie indes kündigen oder beitragsfrei stellen.

Vermittler am Pranger

„Die weitere Versicherung bietet der Betroffenen aus unserer Sicht keinerlei Vorteil“, kritisiert Becker-Eiselen. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass mit der Unterschrift unter einen neuen dritten Vertrag der Vermittler einzig und allein Abschlussprovisionen kassieren wollte.“

Zwar würden nicht „alle Versicherungsvermittler auf Kosten ihrer Kunden so dreist bereichern wollen“, heißt es. Dennoch sei bei Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis Vorsicht geboten, so die Verbraucherschützer.

Ist der neue Versicherungsvertrag aber nachträglich doch nicht das Richtige, kann der Kunde aber immer noch 14 Tage nach Abschluss kündigen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen beträgt die Frist für den Widerruf sogar 30 Tage.

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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