Grundsätzlich eins vorab: Verbraucherschutz ist wichtig, und eine steuerfinanzierte Einrichtung, die den Verbraucher vor Fehlentscheidungen schützen soll.
Die Verbraucherzentralen haben als einzige Organisation in Deutschland das Recht zu außergerichtlichen Rechtsberatung. Das heißt, sie dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebiets neben Rechtsanwälten Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Andere Verbände dürfen nur gegenüber ihren Mitgliedern rechtsberatend tätig werden. Eine Vorrangstellung, die der Gesetzgeber den Verbraucherzentralen einräumt.
Ein Beispiel für die Qualität der Beratung: Ein Bürger lässt die Nebenkostenabrechnung seines Vermieters prüfen. Beratungsgebühr 20,00 Euro. Beratungsergebnis: Er soll sich an einen Rechtsanwalt wenden. Der Bürger hat aber keine Rechtsschutzversicherung, die wird auch von den Verbraucherberatern als nicht besonders notwendig befunden – er muss also selber zahlen. Bei einer solchen Kleinigkeit kann der Bürger das noch stemmen, aber es gibt deutlich teurere Streitfälle.
Hat der Gesetzgeber den Verbraucherzentralen zu weitgehende Rechte eingeräumt?
Zur Kernaufgabe der Verbraucherzentrale gehört unter anderem das Verschaffen eines Überblicks bei Produkten und Dienstleistungen. In den Beratungsstellen kann sich der Bürger gegen ein Entgelt beraten lassen. Die Beratungsentgelte decken dabei meist nur ein Teil der entstehenden Kosten. Entgelte werden insbesondere bei solchen Beratungsthemen erhoben, bei denen es einen geldwerten Vorteil für den Verbraucher gibt. Im Originalton der Verbraucherzentralen heißt das, dass „Sie dank unserer Beratung Geld sparen“.
Was passiert aber, wenn am Ende der Beratung festgestellt wird, dass kein Geld gespart wird? Verzichten die Verbraucherzentralen dann auf das Honorar?
Das dürfte insbesondere der Fall sein, wenn die Verbraucherzentralen Verträge von Versicherungsmaklern überprüfen. Dem gut aufgestellten Makler stehen Versicherungsprodukte zur Verfügung die sich im Preis/Leistungsverhältnis deutlich vom Markt abheben. Und in Versicherungsfragen ist nicht nur der Preis entscheidend, sondern auch die vereinbarte Leistung. Im Schadenfall kann eine nicht vereinbarte Leistung dem Verbraucher zig tausende Euro kosten.
Verbraucherzentrale stuft Haftpflicht mit 500.000 Euro Versicherungssumme als ok ein
Ein weiteres Beratungsbeispiel der Verbraucherzentrale: Ein Bürger hat eine preiswerte Haftpflichtversicherung aus dem Jahre anno Tobak. Versicherungssumme 500.000 Euro, Jahresprämie 26,00 Euro. Der Bürger hat auch noch eine vermietete Eigentumswohnung (Sondereigentum), die in dem bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrag nicht versichert ist. Dieser Vertrag wurde von der Verbraucherzentrale hier vor Ort als in Ordnung eingestuft.
Ein Versicherungsschutz mit einer deutlich höheren Versicherungssumme – 10 Millionen Euro pauschal und die Eigentumswohnung wäre mitversichert – hätte den Verbraucher 40,46 Euro jährlich gekostet. Leider keine Ersparnis, aber richtig versichert. Erkenntnis des Verbrauchers: Die 80,00 Euro Beratungshonorar bei der Verbraucherzentrale hätte ich mir sparen können.
Risikoanalyse fehlte
Fehlerhaft wurde von der Verbraucherzentrale noch nicht einmal eine Risikoanalyse erstellt. Das Risiko der vermieteten Eigentumswohnung wurde völlig übersehen. Die Beratung hat sich nur auf die zu zahlende Prämie beschränkt.
Darüber hinaus legt die Verbraucherzentrale Wert darauf, dass sie ein überparteilicher, unabhängiger und gemeinnütziger Verein ist. Diese Aussage ist infrage zu stellen. Die Verbraucherzentralen werden durch die Sparkassen nicht unerheblich gesponsert. Die Sparkassen vermitteln Hypotheken, Kredite, Geldanlagen und Versicherungen. Sie sind also im gleichen Geschäftsbereich tätig wie Versicherungen, Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler. Genau die Gruppe also, der die Verbraucherzentralen Unvermögen und nur eigene Provisionsinteressen vorwerfen. Die Sparkassen beziehen ihre Einkünfte aus den gleichen Quellen. Das zur Neutralität.
Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest – was ist eigentlich der Unterschied?
Die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest haben klar voneinander getrennte Aufgabenbereiche und Aufgaben. Die Verbraucherzentrale berät und informiert die Verbraucher zu ihrem konkreten Problem. Die Stiftung Warentest testet Produkte und Dienstleistungen durch vergleichende Untersuchungen und auf dem europäischen Markt. Sie informiert die Verbraucher neutral und allgemeinverständlich durch die Zeitschriften „Test“, „Finanztest“ und Sonderpublikationen. Auch auf ihrer Homepage hält sie ausführliche Dienstleistungs- und Produkttests bereit.
Wenn sich die Verbraucherzentralen in der Öffentlichkeit präsentieren, sieht man im Hintergrund immer unzählige Hefte von Stiftung Warentest aufgereiht. Das erweckt den Eindruck, dass die Verbraucherzentralen ihr profundes Wissen überwiegend aus den Erkenntnissen von Stiftung Warentest beziehen.
Makler deckt Fehler bei Stiftung Warentest auf
Jetzt ist es aber kein Geheimnis, dass Maklerkollege Matthias Helberg der Stiftung Warentest – es ging um die Berufsunfähigkeitsversicherung in Ausgabe Juli 2013 – viele Fehler nachgewiesen hat. Ein Jahr später veröffentlichte Helberg noch ein Update dazu. Wäre die Aufdeckung der Fehler aber nicht eher Aufgabe der Verbraucherzentralen gewesen? Hätte dieser Maklerkollege nicht so engagiert gehandelt, wären Hunderttausende womöglich diesem falschen Rat der Stiftung Warentest gefolgt. Ein Schaden für den Einzelnen, der den Ruin bedeuten könnte.
Und haben die Verbraucherzentralen daraus gelernt? Nein, weiterhin ist Stiftung Warentest, wenn es das Thema Versicherung betrifft, das Evangelium. Dabei ist nahezu jeder Test des Heftes zum Thema Versicherungen mehr als fragwürdig. Es werden nur bestimmte Anbieter getestet. Gute Anbieter mit einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis werden beim Test, aus welchen Gründen auch immer, ausgeschlossen.
Gütesiegel kostet Geld
Das Gütesiegel „sehr gut“ der Stiftung Warentest muss bei Verwendung durch den Anbieter bezahlt werden. Aber der vermeintlich beste Anbieter kann sicher sein, dass sein Verkaufserfolg in naher Zukunft steigen wird. Und die Verbraucherschützer, die der Gesetzgeber mit außergewöhnlichen Vollmachten ausgestattet hat und die von unseren Steuergeldern bezahlt werden, schweigen weiter.
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