Elementarversicherung

Welche Unwetterschäden durch welche Police abgesichert sind

Wenn im Sommer Gewitter und Unwetter über das Land hinwegziehen, verursachen umgestürzte Bäume, Überschwemmungen und Hagelkörner oft Schäden an Häusern und Autos. Welche Versicherung welche Schäden deckt und wie sich Versicherungsnehmer im Schadenfall verhalten sollten, erfahren Sie hier.
© picture alliance/dpa | B&s/Bernd März
Nach einem Unwetter am vergangenen Wochenende liegt ein umgestürzter Baum liegt quer auf einer Straße.

Regelmäßig nach einer Hitzewelle folgen Gewitter und Unwetter mit Hagel, Blitzen und Starkregen. Doch wer zahlt, wenn Autos, Häuser sowie Hausrat dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden? Die Gothaer nahm die Unwetter des vergangenen Wochenendes zum Anlass, auf die (mangelnde) Absicherung dieser Risiken hinzuweisen.

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Schäden an Fahrzeugen, beispielsweise durch Hagel, seien über die Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung abgesichert. Doch viele wüssten nicht, dass Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht alle Schäden durch Naturereignisse abdeckten.

Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist eine zusätzliche Elementardeckung nötig“, betont Patrick Prüss, Leiter Produkte und Innovation im Bereich Komposit Privatkunden bei der Gothaer Allgemeine Versicherung.

Nur damit würden die Kosten für Reparaturen an Häusern, wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks vom Versicherer übernommen. „Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt zusätzlich für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf – diese ersetzt bei Schäden den Wiederbeschaffungswert“, so Prüss weiter.

Was im Schadenfall zu tun ist

Der Versicherungsnehmer sollte einen Schaden möglichst sofort nach Entdeckung dem Versicherer melden. Die Details dazu können später gleich mit Fotos und Videos zusammengestellt werden. Zudem ist einer der erste Schritt, Folgeschäden zu vermeiden. Es sind erste Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um den Schaden nicht noch zu vergrößern. Bevor eine Reparatur beauftragt wird, muss mit dem Versicherer gesprochen werden. Zudem sollten Rechnungen und Belege immer archiviert werden.

Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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