Schon bald soll die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler Aufgabe der Bafin sein – ein Vorhaben, das dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) so gar nicht passt, wie er nun in einer Stellungnahme deutlich machte.
„Da nach Angaben der Bundesregierung rund 80 Prozent der Finanzanlagenvermittler auch als Versicherungsvermittler bereits bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) registriert sind, würde man mit einem neuen zusätzlichen Aufsichtsregime über die Bafin doppelte Aufsichtsstrukturen etablieren“, so BVK-Präsident Michael Heinz. „Das ist kontraproduktiv und missachtet die bereits seit 2007 bewährte föderale Lösung, die wirtschaftsnah, sachkompetent und unbürokratisch ist.“ Regionale IHK-Einheiten entsprächen als Ansprechpartner vor Ort bereits den Erfordernissen des regionalen, mittelständisch geprägten Marktes, ist Heinz überzeugt.
Ein weiterer Kritikpunkt des Verbands:
Der Vermittlerverband befürchtet, dass die umlagefinanzierten Aufsichtskosten bei der Bafin deutlich teurer werden könnten als die bisherigen. „Für viele Berufsangehörige wären sie kaum tragbar und damit unverhältnismäßig und kämen einem Berufsverbot gleich“, heißt es.
Heinz‘ Appell an die Regierung: „Angesichts der positiven Entwicklung seit der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie im März 2007 begrüßen wir die jetzige Selbstverwaltungslösung und wünschen hier eine ausschließlich bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK-Organisation.“
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