Abmahnung und Gegenmeinung

Verbraucherschützer und Lemonade streiten über Bedingungen

Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) haben den Online-Versicherer Lemonade abgemahnt. Das Insurtech benachteilige Kunden mit seinen Klauseln in der Hausrat- und Haftpfichtversicherung, so der BdV. Lemonade gibt in einer Stellungnahme gegenüber Pfefferminzia dagegen an, die Argumentation des BdV sei im dargestellten Maße nicht zutreffend. Hier erfahren Sie mehr zum Streit.
© picture alliance / dpa Themendienst | Markus Scholz
Ein Mann schleppt Umzugskartons.

Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) hat den Onlineversicherer Lemonade wegen der „Verwendung unzulässiger Versicherungsbedingungen“ abgemahnt. Konkret geht es um die Hausratversicherung, die Privathaftpflichtversicherung und die Kombination aus beiden Versicherungsprodukten, die das Insurtech hierzulande anbietet.

Dabei verwende Lemonade in der Police „Klauseln, die absolut branchenunüblich sind“ und die Kundinnen und Kunden in unangemessener Weise benachteiligten, heißt es vom BdV.

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Die Verbraucherschützer liefern denn auch einige Beispiele:

So müssen Versicherungsnehmerinnen und -nehmer bei einer Absicherung über Lemonade nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen. Wer eine Lemonade Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bei dem endet einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Die Regelung in den Versicherungsbedingungen von Lemonade, dass gar ohne jegliches Aussprechen einer Kündigung der Versicherungsschutz enden kann, ist nach Auffassung des BdV absolut ungewöhnlich und somit unangemessen benachteiligend. Insbesondere der Schutz der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher wichtigen Privathaftpflichtversicherung darf nur durch eine ausdrückliche und verständliche Kündigung enden. Vom Hausratversicherungsschutz der Police bei Lemonade sind Gegenstände ausgenommen, die sich im Haushalt der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer befinden, aber im Eigentum einer anderen Person stehen. Nach Auffassung des BdV gehört es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankommt. Maßgeblich ist allein, dass die Sachen der privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer dienen.

Man gehe davon aus, dass sich Lemonade der eigenen Auffassung anschließe und die Versicherungsbedingungen entsprechend nachbesserten, gibt BdV-Vorstand Stephen Rehmke dann noch zu Protokoll.

Die Reaktion Lemonades

Und was meint das so gescholtene Insurtech zu der Sache? „Die Argumentation des BdV ist in diesem Maße nicht zutreffend“, so die Kurzfassung. Dann geht es in der Stellungnahme, die Pfefferminzia bei Lemonade eingeholt hat, ausführlicher um die einzelnen Punkte, die wir Ihnen hier 1:1 widergeben.

  1. Umzug an eine andere Adresse (Auswirkungen auf die Kombiversicherung Hausrat-Haftpflicht)

Nach einem Umzug endet der Privatversicherungsschutz des Kombi-Pakets (Hausrat+Haftpflicht) nicht nach einem Monat, sondern läuft – wenn nicht bewusst vom Kunden gekündigt – automatisch auf unbestimmte Zeit weiter. Die Formulierung in unserer Police bezieht sich ausschließlich auf den Hausratsschutz, der in der Tat einen Monat nach dem Umzug endet. Hier zur Veranschaulichung ein Auszug aus unserer Hausrat- und Privathaftpflichtpolice (es ist immer die Rede von „deinen Sachen” – nie von „dir” (dem Kunden) – was verdeutlicht, dass sich die Aussagen ausschließlich auf den Hausratschutz beziehen): „Sobald du mit dem Umzug startest, sind deine Sachen weiterhin bis zu einem Monat an deiner aktuellen Adresse versichert. Während dieser Zeit sind deine Sachen auch an deiner neuen Adresse versichert, solange die neue Adresse innerhalb Deutschlands liegt. Nach einem Monat endet der Schutz deiner Sachen automatisch.”

  1. Gegenstände anderer unter der Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung

Gegenstände, die sich Kunden nur ausgeliehen haben und die ihnen nicht gehören, wie beispielsweise ein Fahrrad, das sie sich temporär von einer Freundin geliehen haben (und das sie in ihrer Wohnung aufbewahren), sind nicht unter der Hausratversicherung mitversichert. Unsere Herangehensweise ist jedoch nicht branchenunüblich. Es gibt auf dem deutschen Versicherungsmarkt Versicherungsunternehmen, die geliehene Sachen unter dem Hausratschutz einschließen, und es gibt wiederum andere, die dies nicht tun. Wir möchten noch hinzufügen, dass der Ausschluss ganz klar in unserer Police dargelegt ist (zur vollsten Transparenz für den Kunden).

Für unseren Privathaftpflichtschutz sieht die Lage etwas anders aus. Dort sind Schäden an Dingen, die dem Vermieter gehören und die der Kunde mitmietet (und die sich dementsprechend in seinem Zuhause befinden) unter der Kategorie „Mietsachschäden” abgedeckt. Die Rede ist hier beispielsweise von Möbeln, den Wänden, Böden etc. Zusätzlich sind Gegenstände, die der Kunde vorübergehend mietet oder least, unter der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Eines unserer Hauptziele ist, wie schon kurz angesprochen, äußerste Transparenz gegenüber unseren Kunden. Dementsprechend haben wir auch unsere Versicherungsbedingungen der Police 2.0 so einfach und verständlich wie möglich gehalten. In diesem Punkt vertreten wir, soweit von unserer Seite aus bewusst, ähnliche Ansichten wie der BdV.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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