14 Beispiele

Wie Makler typischerweise in die Haftungsfalle geraten

Makler sein ist ein anspruchsvoller Beruf mit viel Verantwortung. Schließlich geht es dabei um existenzielle Risiken für die Kunden. Daher ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) Pflicht – sie greift, wenn Makler in die Haftung geraten. 14 Beispiele, wann die Haftungsfalle zuschlägt, hat die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen nun zusammengestellt.
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Ein überfluteter Keller und die Elementarschadenversicherung fehlt. Das ist dem Makler bei der Umdeckung in die neue Hausratpolice aber nicht aufgefallen. Er muss haften.

Worüber stolpern Makler in ihrem Arbeitsalltag? Welche Fehler machen sie immer wieder? Diese Frage hat die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen (SdV) nun beantwortet. Auf dem Portal Procontra listet sie 14 Beispiele für konkrete Haftungsfälle auf.

Wir fassen einige für Sie zusammen.

Ein Vorgang, wo es immer wieder Probleme gibt, ist etwa der Antrag. Ein Zahlendreher im Versicherungsbeginn ist so ein Beispiel. Statt dem 03.01. als Starttermin für eine Hausratversicherung schreibt ein Makler den 01.03. auf. In der Zwischenzeit wird in die Wohnung eingebrochen – der Makler muss dafür geradestehen.

Anderes Beispiel: Die Aktualisierung laufender Verträge. Die SdV berichtet von einer Gebäudeversicherung, die seit fünf Jahren im Bestand des Maklers war, als es zu einem Brand kommt. Gutachter stellen dabei eine Unterversicherung in Höhe von 6.000 Mark fest. Der Versicherer muss den Schaden nicht komplett regulieren, der Makler muss die Differenz begleichen.

Drittes Beispiel: Falsche Angaben. Eine Mitarbeiterin eines Maklerbüros erteilt einer Kundin die Auskunft, dass sie für die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer versichert ist. Das ist aber falsch. Nur ein Mehr-Bett-Zimmer ist abgedeckt. Die Kostendifferenz für den dreiwöchigen Klinikaufenthalt kommt aus dem Portemonnaie des Maklers.

Immer wieder passieren Maklern auch Fehler bei der Umdeckung von Verträgen. Ein Makler findet eine günstigere Hausratversicherung für seine Kundin. Das Problem: Diese beinhaltet keine Elementarschadenversicherung. Das fällt aber erst nach einem schweren Unwetter auf, bei dem Grundstück und Keller der Dame überschwemmt werden und dort gelagerte Gegenstände kaputt gehen. Der Makler muss den Schaden zum Neupreis, entsprechend den Bedingungen der neuen Versicherung bei Einschuss des Elementarschaden-Risikos, erstatten.

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