Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
Um sorgenfrei in den Ruhestand zu blicken, braucht es professionelle Ruhestandsplanung. Damit Ihre Kundinnen und Kunden ihr bestes Leben leben können.
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Durch einen Schicksalsschlag kann jedes Leben mal durcheinander geraten – und oft sind davon auch die Finanzen betroffen. Was passiert aber, wenn jemand plötzlich seine Lebensversicherung nicht mehr bezahlen und seinen Vorsorgeplan nicht einhalten kann? Eine Kündigung sollte immer der letzte Ausweg sein, empfiehlt der Versicherungsverband GDV – und schlägt folgende Alternativen zur Kündigung vor.
Zahlungsweise ändern
Kleine Raten einmal im Monat oder im Quartal aufzubringen, erscheint auf den ersten Blick einfacher, ist aber auch teurer. Die meisten Versicherungsunternehmen verlangen für eine unterjährige Zahlungsweise Zuschläge. Es gilt, sich zu informieren und die Zahlungsweise zu wählen, die am besten in die Lebenssituation passt.
Zusatzversicherungen kündigen
Wenn man die Zusatzversicherungen kündigt, wird auch der Beitrag geringer. Das kann der Kunde normalerweise jederzeit tun. In so einem Falle reduziert sich aber natürlich auch der Versicherungsschutz.
Dynamische Tarife einfrieren
Wer im Vertrag vereinbart hat, dass sich der Leistung und Beitrag im Rahmen einer Dynamik regelmäßig erhöht, kann dies einfrieren. Das heißt im Klartext, dass die Versicherungssumme (und der Beitrag) nicht weiter steigt. Wer diese Möglichkeit aber zwei Mal genutzt hat, kann sie nicht mehr ohne erneute Gesundheitsprüfung anwenden.
Beiträge aufschieben
Manche Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden an, dass sie ihre Zahlungen aufschieben können; meist für ein halbes Jahr. Falls Arbeitslosigkeit der Grund für den finanziellen Engpass ist, kann sogar ein ganzes Jahr möglich sein. Nach Ablauf der Zeit muss der Kunde die Beiträge dann aber verzinst nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Das ist beispielsweise beim Policendarlehen der Fall.
Policendarlehen aufnehmen
Bei Geldnot kann man auf seine Lebensversicherung auch ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Höchstgrenze ist der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Ein Policendarlehen muss der Darlehensnehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf zurückzahlen. Denn: Es wird später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchte, kann das Darlehen natürlich auch zurückzahlen.
Risiko-Zwischenfinanzierung
Eine Kapitallebensversicherung kann man bis zu zwei Jahre ruhen lassen. In dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der Hinterbliebenenvorsorge dient – und das ist sehr viel weniger. Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Auch kann er den Beginn des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten schieben.
Versicherungssumme herabsetzen
Wer zu wenig Geld hat, kann auch die Versicherungssumme verringern. Ein bestimmter Mindestbetrag darf dabei aber nicht unterschritten werden. Der variiert aber und lässt sich durch eine Anfrage beim Versicherer herausfinden.
Beitragsfreistellung
Wenn man seine Versicherung beitragsfrei stellt, bleibt der Versicherungsschutz prinzipiell bestehen. Das hat allerdings erhebliche Auswirkungen auf den Risikoschutz und die Versicherungssumme. Außerdem ist eine Beitragsfreistellung oft auch erst nach zwei bis drei Jahren nach Versicherungsbeginn möglich.
Vertrag ruhen lassen
Erst nach zwei oder drei Jahren Versicherungslaufzeit samt Beitragszahlungen ist das Ruhenlassen eines Lebensversicherungsvertrags möglich – und das auch nur für maximal ein Jahr. Manche Versicherer bieten auch 18 Monate an. Die Folgen dieser Möglichkeit sind wie bei der Beitragsfreistellung auch.
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