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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar machen. Entsprechende Äußerungen Lindners in einem Interview, hat das Bundesfinanzinisterium nun auf seiner Website bestätigt. Das Ministerium habe sich das Ziel gesetzt, auch für zukünftige Rentenjahrgänge eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden, hieß es.
Die jetzigen Regierungsparteien der Ampel hatten sich schon im November des vergangenen Jahres auf eine entsprechende Anpassung geeinigt. So sieht der Koalitionsplan einen Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben bereits ab 2023 vor, statt wie ursprünglich geplant ab 2025. Zudem solle der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 in geringerem Maße steigen als bisher vorgesehen.
Die geplanten Neuregelungen stehen im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus Mai des vergangenen Jahres. Darin hatten die Richter festgestellt, dass zwar aktuell keine solche doppelte Besteuerung der Alterseinkünfte vorliegt; künftige Rentenjahrgänge hingegen könnten sehr wohl einmal davon betroffen sein (wir berichteten). Mit den nun angekündigten Gesetzesänderungen solle ein Beitrag dazu geleistet werden, dies auch in Zukunft zu verhindern, schreibt das Bundesfinanzministerium.
Eine mögliche Doppelbesteuerung könnte vermieden werden, „indem die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorgezogen wird“, so das Ministerium.
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