Verbraucherschützer zum IDD-Umsetzungsentwurf

„Nur ein Provisionsverbot kann Falschberatungen verhindern“

Auch die Verbraucherschützer haben sich nun zum Umsetzungsentwurf der EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) geäußert. Sie fordern eine strengere Überwachung von Vermittlern über die Finanzaufsichtsbehörde Bafin. Und eine Abschaffung von Provisionen bei Kranken- und Lebensversicherungen.
© VZBV
Dorothea Mohn ist Finanzexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

„Die Marktaufsicht über den Versicherungsvertrieb liegt zurzeit bei den Industrie- und Handelskammern. Eine wirkliche Marktaufsicht ist aber leider nicht erkennbar. Damit wäre es konsequent, die Aufsicht über den gesamten Versicherungsvertrieb in die Hände der Bafin zu legen“, sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).

Der VZBV hat sich nun, wie zahlreiche andere Verbände und Organisationen auch, zum IDD-Umsetzungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums geäußert. Eine wirkungsvolle Marktaufsicht über den Versicherungsvertrieb fehle derzeit, heißt es in einer Pressemitteilung.

Provisionen bei Kranken- und Lebensversicherungen verbieten

Auch bei den Provisionen fordern die Verbraucherschützer Änderungen. Die IDD beschreibe zwar den Interessenkonflikt, der durch den Provisionsvertrieb entstehe, löse ihn aber nicht. „Die beiden Hauptziele der Richtlinie, eine hohe Beratungsqualität und einen Vertrieb im bestmöglichen Kundeninteresse zu erreichen, werden so nicht erreicht“, heißt es weiter.

„Beim Verkauf von privaten Kranken- und Lebensversicherungen verdienen die Vermittler nur über Provisionszahlungen. Diese werden erst bei Vertragsabschluss gezahlt. Diese Versicherungen sind deshalb besonders anfällig dafür, Fehlanreize für den Verkauf zu setzen. Nur ein Provisionsverbot kann Fehl-und Falschberatungen verhindern“, so Mohn.

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