Urteil

Standard Life darf deutsche Bestände nach Dublin übertragen

Der britische Versicherer Standard Life darf – unabhängig von den noch ausstehenden politischen Entscheidungen zum Brexit – seine deutschen und österreichischen Bestände nach Dublin übertragen. Das hat das oberste schottisches Zivilgericht entschieden. Hier kommen die Details.
© picture alliance/Maxppp
Britische Jugendliche halten Schilder gegen den Brexit hoch.

Das oberste schottische Zivilgericht (Court of Session) hat dem Plan der Standard Life zugestimmt, im Zuge des Brexit die Verträge der schottischen Standard Life Assurance Limited auf die irische Standard Life International DAC zu übertragen. Das betrifft auch deutsche und österreichische Bestände.

Nach dem Schritt wird Standard Life mit mehr als 600.000 Verträgen von deutschen, österreichischen und irischen Kunden und einem voraussichtlichen Versicherungsvertragsvermögen von 26 Milliarden Euro wohl der zweitgrößte irische Lebensversicherer sein, berichtet das Unternehmen.

Die Verwaltung und Betreuung der Verträge werde weiter in Deutschland stattfinden, berichtet Standard Life weiter. Nach der Übertragung gelte nach wie vor das deutsche Vertrags- und Steuerrecht und auch die Rechtsaufsicht liege nach wie vor bei der deutschen Aufsichtsbehörde Bafin.

„Wir haben in den vergangenen 36 Monaten intensiv an einer Lösung für unsere Kunden und Vertriebspartner gearbeitet, die für maximale Planungssicherheit sorgt. Ich freue mich sehr, dass wir die Genehmigung erhalten haben“, sagt Peter Tyson, zuständiger Brexit-Programmdirektor bei Standard Life. „Bis zum 29. März werden wir die Übertragung abgeschlossen haben und sind damit pünktlich startklar.“

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