Wenn es nach dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geht, dann ist es höchste Zeit für einen Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung. Ein solcher ist aufgrund des Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetzes auch bereits Thema im Bundestag (wir berichteten); zur Anhörung im Finanzausschuss hat der VZBV dazu nun eine Stellungnahme veröffentlicht.
Darin heißt es, der VZBV begrüße „einen Provisionsdeckel von 2,5 Prozent bezogen auf die vereinbarte Kreditsumme, um zumindest die hier zu beobachtenden Provisionsexzesse und daraus resultierende Verbraucherschäden zügig zu unterbinden“. Ferner seien Restschuldversicherungen „überteuerte Produkte mit einem lückenhaften Versicherungsschutz, die teilweise in einem zweifelhaften Verkaufskontext vertrieben werden“.
In den Augen des VZBV seien hier vor allem vier Handlungen nötig:
- „In einem ersten Schritt muss die aufgrund der einkalkulierten Provisionen teilweise als sittenwidrig eingestufte Produktgestaltung unverzüglich unterbunden und die Provisionen gedeckelt werden.“
- In einem zweiten Schritt müsse zudem der Verkauf von Restschuldpolicen „zeitlich von der Kreditvergabe entkoppelt werden“.
- Die Prämie für die Restschuldversicherung müsse zudem als „laufender, monatlicher Beitrag ausgestaltet sein“ und dürfe „nicht über den Kredit finanziert werden“.
- Auch sollten alle Verkäufer entsprechender Policen „die Anforderung an die Berufszulassung sowie Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen“.
Aber damit nicht genug; der VZBV hat die Gunst der Stunde auch genutzt, um auch das Thema Provisionsdeckel in der Lebensversicherung anzusprechen.
Dazu heißt es in der Stellungnahme:
„Bei Lebensversicherungen untergraben die schwache Rentabilität aufgrund hoher Kosten und einer durch die Garantien bedingten ineffizienten Kapitalanlage das Ziel einer kapitalgedeckten Altersvorsorge. Mit der neuerlichen Absenkung des Höchstrechnungszinses manifestiert sich die Fehlkonstruktion der Lebensversicherung.“
Der Verband fordert diesbezüglich die Abschaffung der Regelung zum Höchstrechnungszins. Dieser solle nicht auf 0,25 Prozent begrenzt, sondern mit Einführung des neuen Aufsichtsregimes unter Solvency II „ersatzlos gestrichen werden“. Zudem sei bei der kapitalbildenden Lebensversicherung „ein Provisionsverbot einzuführen“, so der VZBV weiter.
Die Begründung:
„Durch einen abgesenkten Garantiezins wird es künftig schwerer, beziehungsweise es wird wesentlich länger dauern, ‚Verluste‘, die bei einer hohen Kostenbelastung in den ersten Vertragsjahren entstehen, auszugleichen. Die zu ziehende Konsequenz lautet: Werden die Zinsen gesenkt, müssen auch die Kosten gesenkt werden!“
Markterhebungen der Finanzaufsicht Bafin, die dem VZBV vorlägen, zeigten jedoch, dass die Senkungen bei den Kosten eher gering sind. Der größte Kostentreiber seien die Abschluss- und Vertriebskosten mit den dort einkalkulierten Provisionen – und auch hier zeige sich wenig Bewegung nach unten, führt der Verband aus. Konsequenterweise hätte die Bafin deshalb einen Deckel bei den Provisionen von Lebensversicherungen vorgeschlagen.
Ein Regelungsvorschlag sei zwar auf Eis gelegt worden. Aber: „Da der Provisionsdeckel nach Ansicht des VZBV nicht dafür sorgen wird, dass Verbraucher hinsichtlich Beitrag und Laufzeit bedarfsgerecht beraten werden, kann nur ein Provisionsverbot für dieses Produkt den Fehlanreiz beseitigen und für eine deutliche Kostensenkung sorgen“, begründet der Verbraucherzentrale Bundesverband seine Forderung.

