Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
Um sorgenfrei in den Ruhestand zu blicken, braucht es professionelle Ruhestandsplanung. Damit Ihre Kundinnen und Kunden ihr bestes Leben leben können.
Lebensträume verwirklichen, finanzielle Sicherheit stärken: Mit unserer Ruhestandsplanung und hochwertigen Produkten unterstützen Sie Ihre Kundinnen und Kunden optimal – professionell, verlässlich, erfolgreich.
Theo Westarp zeigt im Video, wie man dank guter Beratung und kluger Ruhestandsplanung mehr finanziellen Spielraum für die schönen Dinge hat.
Pfefferminzia: Warum benötigen Kunden überhaupt gesetzlichen Schutz? Was ist mit dem Konzept des lange Zeit propagierten „mündigen Bürgers“ in Finanzfragen geschehen?
Gerd Billen: Finanzprodukte sind Vertrauensgüter. Anders als bei Konsumgütern kann der Verbraucher Nutzen und Gefahren häufig erst in der Zukunft erkennen. Deshalb muss er sich auf die Beratung verlassen können, vor allem bei der Geldanlage, Altersvorsorge oder Eigenheimfinanzierung. Wenn ein Verbraucher für eine Immobilie einen Kredit aufnimmt, dann ist das eine sehr bedeutsame Entscheidung für sein Leben, die mit existenziellen wirtschaftlichen Risiken verbunden ist. Eine von Provisionsinteressen unabhängige Beratung ist daher besonders wichtig. Wenn auf Provisionsbasis beraten wird, können Interessenskonflikte entstehen. So werden vielleicht eher Produkte empfohlen, die hohe Provisionen bringen.
Der in allen Fachgebieten bestens informierte, mündige Verbraucher ist eine Fiktion, die der Realität nicht entspricht. Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung ist geleitet von einem differenzierten Verbraucherbild. Dieses berücksichtigt, dass Bedürfnisse, Interessen, Wissen und Verhalten der Verbraucher je nach Markt variieren. Wo Verbraucher sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten.
Schon seit Jahren wollen Bundespolitiker die Honorarberatung fördern. Ilse Aigner hatte 2009 bereits Thesen zur Qualität der Finanzberatung formuliert – was ist bis heute erreicht worden? Der Marktanteil der Honorarberatung insbesondere im Versicherungsbereich hat sich doch nicht wesentlich verändert?
Die Diskussion zur Qualität der Finanzberatung war richtig. Wir haben mit dem Honoraranlageberatungsgesetz erstmals den Begriff des Honoraranlageberaters definiert. Die vom Gesetzgeber für die unabhängige Geldanlageberatung neu eingeführten und geschützten Begriffe „Honorar-Anlageberater“ sowie „Honorar-Finanzanlagenberater“ sorgen dafür, dass Anleger transparent und rechtssicher erkennen können, an wen sie sich im Bereich der Geldanlage wenden sollten, wenn sie eine honorargestützte Anlageberatung in Anspruch nehmen möchten. Die gesetzlich geregelte Unterscheidung macht dem Kunden deutlich, wer für die Anlageberatung zahlt. Das ermöglicht eine bewusste Entscheidung.
Das war aber nur der erste Schritt. Als zweiten Schritt haben wir Anfang des Jahres den Honorarberater im Bereich Wohnimmobilienkredite geschaffen.
Das Ziel aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, Honorarberatung als echte Alternative zur Provisionsberatung zu realisieren, erfordert weitere Schritte noch in der laufenden Legislaturperiode. Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung das Thema Versicherungsberatung und -vermittlung angehen. Dies wird bewusst mit der anstehenden Umsetzung neuer europäischer Rechtsvorgaben für den Versicherungsvertrieb verbunden, da hierfür ohnehin erhebliche nationale Rechtsänderungen erforderlich sind. Dabei muss geprüft werden, wieviel Spielraum dem nationalen Gesetzgeber durch die neue EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD bleibt. Bei der Frage, wie dieser sinnvoll genutzt werden kann, ist außerdem das bereits national geregelte Berufsbild des Versicherungsberaters zu beachten. Seit dem 2. Februar 2016 liegt die IDD in ihrer finalen Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union vor und ist bis zum 23. Februar 2018 umzusetzen.
Das Honoraranlageberatungsgesetz gilt vielerorts als gescheitert, nur rund 100 Berater haben sich für Paragraf 34h GewO registrieren lassen. Wie beurteilen Sie dieses Vorhaben aus heutiger Sicht?
Es handelt sich beim Honoraranlageberatungsgesetz um ein noch junges Gesetz. Wichtig war uns zunächst, das Berufsbild des Honorarberaters im Bereich der Geldanlage erstmals gesetzlich zu definieren. Vor ein paar Jahren wäre das noch undenkbar gewesen. Leider ist die Zahl der Honorarfinanzanlageberater noch gering. Die Vorteile von Honorarberatung im Anlage-, aber auch in anderen Finanzbereichen müssen in der Öffentlichkeit noch bekannter werden. Der „Wegweiser Finanzberatung“ zum Beispiel soll im unübersichtlichen Markt der Finanzberater und -vermittler für Aufklärung sorgen. Auch die Branche selbst ist gefordert, Verbraucher über die Vorzüge unabhängiger Honorarberatung aktiv zu informieren.
Das Konzept der Beratung gegen Honorar allein sichert noch keine gute oder bessere Beratung. Wie kann man hier bestmöglich die Qualität sichern?
Hohe Beratungsqualität lässt sich durch Gesetze allein nicht verordnen. Wir begrüßen daher eigene Initiativen der Branche. Schließlich kann die Gewährleistung bestmöglicher Beratungsqualität einen Wettbewerbsvorteil darstellen.
Für welche Kundengruppen ist Ihrer Ansicht nach Honorarberatung eine echte Alternative?
Entgegen weit verbreiteter Ansicht kann sich die Honorarberatung nicht nur für Besserverdienende und Wohlhabende eignen, sondern für alle Verbraucher.
Welche alternativen Vergütungsmodelle werden von Maklern und Vermittlern angenommen? Fehlt es hierzu nicht auch noch an einer breiten Palette an geeigneten Produkten?
Bei der Honorarberatung geht es nicht um alternative Vergütungsmodelle für Makler und Vermittler. Wirklich unabhängige Beratung sollte frei von Provisionen sein. Nettoprodukte sind bereits weit verbreitet.
Wäre der Weg der Briten und Skandinavier eines Provisionsverbotes in bestimmten Bereichen nicht der bessere Weg, um Honorarberatung nachhaltig zu fördern? Muss denn zwangsläufig eine Beratungslücke, die sogenannte „Advice Gap“, untere Einkommensschichten betreffend entstehen?
Ein Provisionsverbot ist nicht der politische Wille der Bundesregierung. Diese will einen fairen Wettbewerb zwischen den beiden Vergütungsmodellen.
Welche weiteren Argumente sprechen Ihrer Ansicht nach für eine flächendeckende Honorarberatung?
Bei der Honorarberatung kann sich der Verbraucher sicher sein, dass Provisionsinteressen keine Rolle spielen. Unabhängige Honorarberatung ist ein besonders kundenfreundliches Modell der Beratung über Finanzprodukte. Im Zuge der Finanzmarktkrise haben Verbraucher viel Geld mit für sie ungeeigneten Produkten verloren, die leider häufig deshalb empfohlen wurden, weil eine hohe Provision lockte. Gerade wenn die Geldanlage auch zu Vorsorgezwecken erfolgen soll, sind Information und unabhängige Beratung zu Chancen und Risiken der Anlagemöglichkeiten wichtig.
Natürlich kann auch die Honorarberatung nichts an der Niedrigzinssituation ändern. Honorarberater stehen vor den gleichen Problemen wie alle anderen auch. Aber gerade dann, wenn die Zinsmarge klein ist, spielen die Kosten eine besonders große Rolle. Kostenarme Nettoprodukte sind daher für Verbraucher in der aktuellen Situation höchst attraktiv. Diese Zusammenhänge sind leider vielen Anlegern nicht hinreichend bewusst. Hier ist entsprechende Aufklärung erforderlich. Wer dies erkennt, sieht schnell, dass ein Beratungshonorar mittel- bis langfristig ein Segen für die Rendite seiner Anlage darstellen kann – gerade im Vergleich mit hohen Abschluss- und laufenden Bestandsprovisionen.
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