Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Laut dem neuen Aufsichtsregime Solvency II müssen alle Versicherer in Europa bis zum 7. Mai ihren „Bericht zur Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) veröffentlicht haben. Grund zum Zittern besteht jedoch nicht, denn laut Branchenverband GDV sieht es mit der finanziellen Stabilität der Versicherer in Deutschland weiterhin gut aus.
Nach Berechnungen des Verbandes und den bereits veröffentlichten Daten der Finanzaufsicht Bafin für das vierte Quartal 2017 sei die Bedeckungsquote – also das Verhältnis der verfügbaren zu den aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmitteln – in der Lebensversicherung auf rund 382 Prozent gestiegen (4. Quartal 2016: 316 Prozent).
Hinweis: Weitere Erklärungen zur Bedeutung der Bedeckungsquote und was diese aussagt, erfahren Sie auch hier.
In der Schaden-/Unfallversicherung belief sich die Bedeckungsquote demnach im vierten Quartal 2017 auf rund 284 Prozent gegenüber 278 Prozent im Vergleichszeitraum. Dies sei „auch eine Indikation für die Bedeckungsquote zum 31. Dezember 2017“, erklärt der Verband.
Zur Einordnung: Das nachhaltig höhere Zinsniveau stabilisiere die Branche und führe unter Solvency II folgerichtig zu höheren Solvenzquoten, so der Verband.
GDV-Kritik: Berichte für Nicht-Experten nahezu unverständlich
Zugleich kritisierte der GDV, dass die Vielzahl an gesetzlich geforderten Detailinformationen dazu führe, dass die Berichte für Nicht-Experten nahezu unverständlich seien. Um die Solvenzberichte auch für den interessierten Kunden lesbar zu machen, müsste den Unternehmen gestattet werden, sich auf wesentliche Informationen zu beschränken, so die Forderung. Nach geltender Rechtslage sei es bislang genau umgekehrt: Unternehmen müssen auch dann zu bestimmten Aspekten Auskunft geben, wenn sie gar nicht betroffen sind.
„Angesichts gerade einmal zweistelliger Downloadzahlen bei vielen Unternehmen steht der Aufwand für die SFCR-Erstellung in keinem Verhältnis zum Nutzen“, beklagt der GDV.
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