Richtlinie IDD

Worauf es bei der Weiterbildung für Versicherungsmakler wirklich ankommt

Die Pflicht zur Weiterbildung wird kommen. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) sieht die Branche mit dem Qualifikations-System „gut beraten“ gut vorbereitet. Die Aufsicht der Vermittler gehöre hingegen auf den Prüfstand.
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Ein Lehrer: Die Weiterbildungspflicht kommt auf die Makler unvermeidlich zu.

Das Europaparlament hat die neue EU-Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) am 24. November 2015 verabschiedet. Einer der zentralen Punkte ist die Pflicht zur fortlaufenden Weiterbildung, die mit der Umsetzung der IDD in deutsches Recht zwangsläufig auf die Makler zukommen wird.

Die Anforderungen der Branche an die Fortbildung der Versicherungsmakler sind in den vergangenen Jahren immer anspruchsvoller geworden. „Was bei einer Betriebsunterbrechung zu beachten ist, wie Lieferketten zu versichern sind und wie eine Cyberversicherung funktioniert“, nennt Hans-Georg Jenssen, Vorstand des Verband Deutscher Versicherungsmakler, einige der Punkte, die die Aufgabe der Vermittler komplexer haben werden lassen. Selbst eine Hausratversicherung sei in den Bedingungen heute anspruchsvoller als noch vor zehn Jahren.

Maklerjob wird immer komplexer

Hinzu kommen Lebensentwürfe der Kunden, die individuell und vielfältig gestaltet sind und ein hohes Beratungsgeschick erfordern. „Keine Frage – ein Makler sollte sich stets weiterbilden, um immer das Ohr am Puls des Marktes und der Zeit zu haben“, betont Jenssen. Der VDVM und andere Verbände haben daher die Pflicht zur Fortbildung begrüßt.

Im Jahr 2007 wurde dank der ersten Versicherungsvermittlerrichtlinie mit dem Sachkundenachweis eine Mindestqualifikation eingeführt, die 240 Stunden Lerninhalte umfasst. „Das reicht für den Einstieg, aber nicht auf Dauer“, sagt Jenssen. Der Markt biete eine große Zahl an Weiterbildungen, die über Produktschulungen weit hinausgehen. Eine Brancheninitiative der Assekuranz, an der sich auch der VDVM beteiligt hat, hat zudem ein eigenes System „gut beraten“ entwickelt, mit dem durch den Besuch von zertifizierten Weiterbildungsvorträgen Bildungspunkte erzielt werden können.

„Gut beraten“ habe Ordnung in den bisweilen unübersichtlichen Markt gebracht und sei nun nach zwei Jahren in der Branche verbreitet und akzeptiert. Mehr als 100.000 Vermittler haben dort bereits ein Weiterbildungskonto.

Hat „gut beraten“ Zukunft?

Es gibt jedoch keine Garantie, dass der Gesetzgeber das „gut beraten“-Konzept im Rahmen der IDD-Regulierung offiziell bestätigen wird. Schließlich ist es nicht staatlich kontrolliert und sehr breit und offen konzipiert. „Natürlich wird es Anpassungen geben – die Richtlinie spricht von 15 Stunden pro Jahr, wir haben derzeit das Doppelte über einen Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen“, sagt Jenssen. Der VDVM-Vorstand hat keinen Zweifel, dass die Politik ein vom Markt akzeptiertes Bildungssystem bei der IDD-Umsetzung berücksichtigen wird: „Denken sie an den Sachkundenachweis und den Abschluss als Versicherungsfachmann IHK, auch hier wurde eine bereits bestehende Ausbildung der Branche als Blaupause genommen und leicht angepasst.“

Zur Kritik, das System sei zu liberal und vergebe Bildungspunkte auch an reine Produktvorträge und Vorträge mit überwiegend werblichem Inhalt, hat Jenssen eine Antwort parat. „Es muss auch Produktschulungen geben, das steht auch im Text der IDD. Wenn Sie das auf einem gewissen Verallgemeinerungsniveau darstellen, ist das kein Problem.“ Jenssen nennt hierzu ein Beispiel: Ein neues Cyberprodukt müsse erklärt werden, weil hier Bestandteile aus anderen Versicherungsbereichen berührt seien und eine andere hochkomplexe Versicherungsforensik herrsche. „Einen solchen Tarif umfänglich zu verstehen und anhand der Produktmerkmale Abgrenzungsfragen zu diskutieren ist eine sehr sinnvolle Weiterbildung für Makler“, betont der VDVM-Vorstand.

Auch hier müssten die üblichen Anforderungen gelten – die Fortbildung muss die Beratungsqualität fördern, inhaltlich ausgerichtet sein und ein klar definierter Lernerfolg muss erzielt werden.

IDD: Muss die Aufsicht über die Vermittler wechseln?

Die Pflicht zur Weiterbildung und die damit verbundene Kontrollfunktion rückt die Aufsicht über die Vermittler wieder in den Fokus – eine kontroverse Frage, die in den vergangenen Jahren immer wieder gestellt wurde. „Unser bisheriges System über die Gewerbeordnung und die Industrie- und Handelskammern ist stark vom Zulassungsgedanken geprägt. Die Frage der laufenden Überwachung und Weiterbildung stand anfangs nicht im Fokus“, gibt Jenssen zu bedenken.

Unter den 28 EU-Ländern sei Deutschland das einzige Land, in dem die Versicherungsaufsicht die Vermittler nur indirekt (über die Versicherer) kontrolliere. Jenssen erkennt darin einen strategischen Nachteil einer „Vertretung ohne Vertretungsmacht“ und hält die Anbindung der Vermittler an die Versicherungsaufsicht, beziehungsweise die Bafin, langfristig für sinnvoller. „Die EU-Behörde Eiopa legt alle möglichen Ausführungsbestimmungen fest, die direkt die Vermittler betreffen. Durch unsere besondere Aufsichtskonstellation haben wir dort kaum Mitspracherecht“, sagt Jenssen.

Hinter den Bedenken des VDVM steht die Sorge, der Maklerstatus werde auch an Vermittler vergeben, die das angestrebte Qualitätsniveau in der Beratung verfehlen. „Nach unseren Erkenntnissen haben 70 Prozent der bei der AVAD – Auskunftsstelle über Versicherungsaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland – registrierten Makler nur eine Courtagevereinbarung hinterlegt. Wie passt das mit der geforderten breiten Marktübersicht des Maklers zusammen?“, fragt Jenssen. Eine stringentere Aufsicht könnte hier Abhilfe schaffen, ist sich der VDVM-Vorstand sicher. Die IDD wäre ein passender Anlass dafür.

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