Regulierungs-Update

„Provisionsdeckel kommt nicht den Versicherungsnehmern zugute“

Ist die Branche angesichts der aktuellen Herausforderungen durch die Regulierung gut positioniert? Rechtsanwalt Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW, nimmt Stellung zu den laufenden Vorhaben Provisionsdeckel, FinVermV und Bafin-Aufsicht für Vermittler.
© AfW
Norman Wirth ist Rechtsanwalt und Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW.

Pfefferminzia: Welche sind die größten Regulierungs-Hemmnisse, mit denen Vermittler aktuell zu kämpfen haben?

Norman Wirth: Das Grundproblem ist die Gesamtheit der überbordenden Regulierung und Bürokratie, einhergehend mit der Entmündigung und Informationsüberflutung der Bürger – und das vor allem auf dem Rücken des Mittelstandes. Nicht nur unsere Branche hat zum Beispiel die Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung erheblich belastet. Das Verhältnis von Aufwand und Nutzen stelle ich hier sehr infrage. Sensibilisierung beim Datenschutz ist dringend notwendig, keine Frage. Aber wenn das Ganze so abläuft, dass große Unternehmen irgendwie damit klarkommen, kleine Gewerbetreibende sich aber vor Abmahnungen und behördlich verordneten Bußgeldern fürchten müssen, weil sie von den Vorgaben völlig überfordert sind, läuft etwas gründlich schief.

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Aktuell ist der Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen ein großes Thema.

Das stimmt. Aber hier würde ich nicht einmal dem Staat den schwarzen Peter zuschieben. Denn wo kommt die Diskussion über den Deckel her? Im Koalitionsvertrag steht darüber nichts. Wir konnten aber bereits 2013 und Anfang 2017 jeweils feststellen, dass aus dem Versicherungsverband GDV heraus die Diskussion über den Deckel angefacht wurde. Wem nutzt also letztlich der Deckel? Der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet zwar eine staatlich angeordnete Reduzierung und Begrenzung der Vergütung des Berufsstandes der Versicherungsmakler über die sogenannte Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen. Er zeigt jedoch nicht auf, dass die dadurch erzielten Einsparungen sodann den Versicherungsnehmern zugutekommen.

Wem dann?

Den Aktionären einiger großer Lebensversicherungsgesellschaften? Deren Vorstände? Den Mutterkonzernen über sogenannte Gewinnabführungsverträge? Mit guten Verbündeten hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis kommen, dass ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung weder mit der Verfassung noch mit dem Europarecht in Einklang zu bringen wäre.

Wird das helfen, dass die Deckel-Idee wieder in der Schublade verschwindet? 

Ja. In der Regel helfen fundierte und belastbare Argumente, eine Position zu stärken und durchzusetzen. Wir erwarten, dass der Gesetzesentwurf im Bundeskabinett Zustimmung finden wird und dann geht er in den Bundestag. Dort muss dann der eigentliche Gesetzgeber – die Abgeordneten – entscheiden. Wir sind weiter davon überzeugt und werden alles dafür tun, dass letztlich die gewählten Volksvertreter nicht mehrheitlich diesem Gesetz zustimmen werden.

Was kommt noch auf die Vermittler zu?

2019 ist für die deutsche Versicherungs- und Finanzbranche, und dort auch besonders für die unabhängigen Berater und Vermittler, ein eminent wichtiges Jahr. Falls die Regierungskoalition fortbesteht, sind für 2019 neben dem Provisionsdeckel weitere Kernthemen die Neuauflage der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, kurz FinVermV, und die Bafin-Aufsicht für Gewerbetreibende mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO und womöglich auch 34d GewO.

Wie ist der aktuelle Stand bei der der FinVermV

Die seit 1. Januar 2013 geltende Finanzanlagenvermittlungsverordnung soll in Teilen dem Regime der am 3. Januar 2018 bereits in Kraft getretenen Richtlinie Mifid II angepasst werden. Auch nach nun eineinhalb Jahren liegt hierfür nur ein Entwurf vor. Die Verbändeanhörung dazu fand bereits statt. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat eine ausführliche kritische Stellungnahme abgegeben. Im Kern werden zwingend die Mifid-II-Vorgaben zur Offenlegung der Provisionen und Kosten zur Anlageberatung sowie zum Umgang mit Interessenkonflikten umgesetzt.

Wie lauten die Kernpunkte inhaltlich?

Das bisherige Beratungsprotokoll wird durch eine sogenannte Geeignetheitserklärung ersetzt. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt zukünftig auf der Begründung der Anlageempfehlung. Diese muss individuell ausfallen und darlegen, wie die Empfehlung auf die persönlichen Umstände des Kunden abgestimmt ist. Äußerst wahrscheinlich ist, dass die in der Mifid II vorhandene Regelung, Telefongespräche und sonstige elektronische Kommunikation, also auch Videotelefonie, aufzuzeichnen – das sogenannte Taping –, auch 34f-ler treffen wird. Die Verabschiedung der neuen FinVermV wird auf jeden Fall erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen.

Wie stehen Sie zur geplanten Bafin-Aufsicht über die Vermittler?

Das System der gewerberechtlichen Aufsicht von Vermittlern hat sich bewährt. Es gibt keinen qualitativen Grund, warum ein Wechsel erforderlich wäre. Trotzdem wird die Bafin-Aufsicht von einigen Marktteilnehmern und auch Politikern angestrebt. Wozu? Missbrauch oder Skandale, die aufgrund der gewerberechtlichen Aufsicht entstanden oder wenigstens begünstigt worden wären, gibt es nicht. Auf der anderen Seite stehen aber Produkt- und Institutsskandale wie Infinus, Prokon, S&K, P&R und Deutsche Bank, bei der die Bafin in ihrer Aufsichtsfunktion gefordert gewesen wäre, aber offensichtlich versagt hat. Es fragt sich auch, wo bei der Bafin die Quelle der Kompetenz für die Beaufsichtigung von 37.500 Vermittlern herkommen soll? Fakt ist: die Institutsaufsicht der BaFin funktioniert schlechter als die gewerberechtliche Aufsicht der Paragraf-34f-Vermittler.

Welche Konsequenzen hätte der Wechsel der Aufsichtsbehörde für die Vermittler?

Das vorhandene Umlageprinzip für Bafin-beaufsichtigte Unternehmen wird mit Sicherheit zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung im vierstelligen Bereich führen. Auch wenn seitens der Bafin inzwischen an einer Übernahme der Aufgaben gearbeitet wird, bleibt zu hoffen, dass es sich hier letztlich um einen politischen Agenda-Punkt der Regierungskoalition – und dort insbesondere der SPD – handelt, der nicht umgesetzt wird. Andererseits meinen manche Beobachter, dass die Bafin-Aufsicht auf jeden Fall kommt. Braucht man dann noch eine überarbeitete FinVermV? Nicht, wenn die Aufsicht auch zu einem kompletten Regimewechsel dahingehend führt, dass die Finanzanlagenvermittler unmittelbar dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) unterworfen werden.

Sind Versicherungsvermitter hiervon auch betroffen?

Nein. Aktuell nicht. Bauchschmerzen bereitet aber schon, dass es nicht nur seitens der Bankenbranche, sondern auch seitens großer Versicherer und damit – bisher unausgesprochen – auch des GDV Zuspruch für eine Bafin-Vermittleraufsicht auch für Versicherungsmakler gibt. Aus den bereits angesprochenen Gründen lehnen wir das ebenfalls ab.

Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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