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Am 23. Dezember 2019 hatte das Finanzministerium den Referentenentwurf zum Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz veröffentlicht – und die Interessenvertreter der Vermittler haben jetzt noch bis zum 15. Januar 2020 Zeit, sich zum Entwurf zu äußern.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat nun in einer am Freitag verbreiteten Mitteilung erklärt, dass man diese Gelegenheit nutzen werde und „fristgemäß die Positionen der unabhängigen Finanzdienstleister mit Zulassung nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung“ darstellen wolle.
Allzu große Überraschungen wird es dabei wohl nicht geben. So ließ der AfW-Vorstand bereits durchblicken, dass sich die Stellungnahme „an dem bereits veröffentlichtem Positionspapier orientieren“ werde. Man wolle sich dabei aber auch „noch intensiver“ kritisch einbringen zu den Themen Erlaubniserteilung, Erlaubnisentzug, laufender Aufsicht, Vertriebsgesellschaften, Kosten und angrenzenden Themenfeldern, wie es heißt.
Warnung vor Kahlschlag
Zugleich betonte der Verband, dass man sich dem geplanten Vorhaben weiter „vehement“ entgegenstellen werde. „Es würde mit diesem Gesetz eine zusätzliche Kostenbelastung aber insbesondere eine extreme bürokratische Belastung für den Mittelstand ohne adäquaten Nutzen geben“, kritisierte Norman Wirth, Rechtsanwalt und Verbandsvorstand, die laut Entwurf geplante Verlagerung der Aufsicht der Finanzanlagenvermittler von den Industrie- und Handelskammern (IHK) zur Finanzaufsicht Bafin.
Es bestehe die Gefahr, dass circa die Hälfte der unabhängigen Finanzanlagenvermittler ihre gewerberechtliche Zulassung zurückgeben würden, verwies Wirth auf aktuelle Zahlen des AfW-Vermittlerbarometers (wir berichteten). Damit würde die produkt- und institutsunabhängige Beratung „dramatisch reduziert“ werden, so Wirth.
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