Der Versicherungsverband GDV deutet die Kennzahl als Vertrauensbeweis in die Lebensversicherung: Die Stornoquote. Mit geschätzten 2,8 Prozent für das vergangene Jahr liege sie einmal mehr auf einem „historisch niedrigen Niveau“, berichtet der Verband im Januar.
In der Tat sind die Stornoquoten der Lebensversicherer bereits seit mehr als 10 Jahren rückläufig. So lag der Anteil der Lebensversicherungen, die von den Kunden vorzeitig gekündigt wurden, im Jahr 2004 mit 5,5 Prozent fast doppelt so hoch über dem heutigen Niveau. Und dennoch: Die Summen, die sich die Versicherten teils Jahrzehnte vor Ablauf der Police auszahlen lassen, muten nach wie vor schwindelerregend an: So wurden allein im Jahr 2015 Verträge im Gesamtwert von 13,1 Milliarden Euro vorzeitig beendet. Gut jeder zweite Sparer hält den Sparprozess seiner Kapitallebens- oder Rentenversicherung nicht bis zum Ende durch.
Dabei gilt grundsätzlich, dass eine Vertragskündigung für den Kunden immer mit Nachteilen verbunden ist. Denn ein vorzeitiger Ausstieg ist bei der Lebensversicherung eigentlich nicht vorgesehen, denn der lässt sich nun mal schlecht mit dem Gedanken der Altersvorsorge vereinbaren.
Viele Policeninhaber scheuen bislang den Zweitmarkt
Gleichwohl hat der Gesetzgeber eine Art Notausgang für notleidende Verbraucher eingerichtet: Wer den Sparprozess dauerhaft abbrechen will, erhält vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert. Vor allem in den Anfangsjahren der Laufzeit kommt diese Summe jedoch eher der Größe eines grob zugeschnittenen Trostpflasters gleich. Meist übersteigt der Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Beiträge erst nach einigen Jahrzehnten. Warum ist das so? Einerseits fließen die Beiträge des Kunden in den ersten Jahren in die Abschlussprovision, die der Vermittler für seine Beratungsleistung erhält. Andererseits entgeht Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung der Großteil oder gar der gesamte Teil des sogenannten Schlussüberschusses. Den vollen Anspruch erhalten Sparer erst, wenn sie den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit durchhalten.
Wer sich beispielsweise aufgrund akuter finanzieller Not von seiner Police trennen möchte, dem steht allerdings noch ein weiterer – vielen Deutschen jedoch unbekannter – Weg offen. Dieser ermöglicht es den Versicherten, sich bis zu fünf Prozent – in Einzelfällen sogar zweistellige Prozentwerte – oberhalb des Rückkaufswertes zu sichern. Möglich wird das durch den Verkauf der Lebens- oder Rentenversicherung über den sogenannten Zweitmarkt. Doch wie kann es dann sein, dass so viele Policeninhaber davon keinen Gebrauch machen?
„Die große Mehrheit der Versicherten storniert nach wie vor eher ihre Police, weil sie die Alternative des Verkaufs schlichtweg nicht kennt“, sagt Marcus Simon, Vorstand der Winninger AG, die sich auf den Online-Ankauf von Kapitallebens- oder Rentenversicherungen spezialisiert hat. Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen in Deutschland sei in den letzten Jahren durch die Finanzkrise und die Unsicherheit im Zuge der Reform des Lebensversicherungsvertragsgesetzes stark geschrumpft, meint Simon. Auch sei die Bekanntheit des Policenverkaufs in Deutschland deutlich zurückgegangen, so die Analyse des Versicherungsexperten, weil in dieser Zeit „die Nachfrage der Käufer und entsprechend das Marketing für den Zweitmarkt gering waren“.
Der Todesfallschutz reduziert sich, aber er ist nicht weg
Doch das soll nicht so bleiben. Verbraucher müssten über die Möglichkeit des Verkaufs intensiv aufgeklärt werden, findet Simon, andernfalls verschenkten sie Geld – und obendrein den verbleibenden Todesfallschutz. Denn: Anders als bei einer Rückabwicklung des Vertrages wahren die Hinterbliebenen auch nach einem Verkauf der Police an einen Policenankäufer einen reduzierten Todesfallschutz. Verstirbt die versicherte Person während der Laufzeit des Versicherungsvertrags, so erhalten der Verkäufer oder dessen Erben eine nachträgliche Zahlung in Höhe der Todesfallleistung abzüglich des bereits gezahlten Kaufpreises, weiterbezahlter Versicherungsprämien und einer Verzinsung.
Auch deshalb sei man davon überzeugt, meint Simon, dass diejenigen Kunden, „die an Kündigung denken, die Vorteile des Verkaufs an Winninger erkennen“. So gehe der Verkauf in seinem Haus weitgehend über „einen bislang einzigartigen Online-Prozess“ vonstatten, der schnell und unkompliziert sei. Unter der Bedingung, dass die Kapitallebens- oder Rentenversicherung einen Mindestrückkaufswert von 10.000 Euro aufweist und noch mindestens drei Jahre bis zum Vertragsablauf verbleiben, kann der Antragsteller über die Plattform einen von Winninger bereits unterschriebenen Kaufvertrag erstellen und prüfen. Das unterbreitete Angebot sei für den Antragsteller unverbindlich, versichert Winninger. Komplett digital verläuft dieser Prozess dann aber doch nicht: Ist der Antragsteller bereit, das Online-Angebot des Policenankäufers anzunehmen, bleibt ihm der anschließende Gang zum Briefkasten nicht erspart. Denn der Gesetzgeber verlangt es, dass einige Vertragsunterlagen und der Versicherungsschein im Original übergeben werden müssen.
Eine abschreckende Wirkung hat dieser Medienbruch aus Sicht von Winninger-Manager Simon allerdings nicht. Schließlich trage der „weitgehend online ablaufende Prozess“ dazu bei, das gesamte Verfahren „deutlich zu verkürzen“. Bereits nach vier bis sechs Wochen solle der Kunde eine Auszahlung erhalten, verspricht Simon.
Makler sollen mithelfen
Um die Option des Policenverkaufs bekannter zu machen, setzt das Management des im vergangenen Jahr gegründeten Unternehmens auch auf die Unterstützung von Versicherungsmaklern, die über einen individuellen Partnerzugang Verträge für ihre Kunden erstellen und deren Bearbeitung nachverfolgen können. So arbeitet Winninger seit Kurzem mit dem Maklerpool Netfonds zusammen. Vorstand Lars Lüthans lobt vor allem das „extrem einfache Konzept“ seines Kooperationspartners. So könne nahezu jede Lebens- oder Rentenversicherung – mit Ausnahme von Direktversicherungen, fondsgebundenen Lebensversicherungen sowie Riester- oder Rürup-Verträgen – über die Plattform verkauft werden.
Zwar hält es Lüthans nicht für geeignet, das Beratungsgespräch „explizit zu diesem Thema zu führen“. Gleichwohl sei es sinnvoll, wenn Versicherte die Option kennenlernten, „da für Kunden, die kündigen wollen oder sich mit dem Widerruf beschäftigen, die Lösung des Verkaufs sicher in vielen Fällen eine gute Alternative ist“.
Man darf gespannt sein, ob die „gute Alternative“ von den Versicherten in Zukunft verstärkt ergriffen wird. Grundsätzlich aber bleibt es dabei: Mit einer Lebensversicherung, die bis zum Ende durchgehalten wird, fahren Verbraucher am besten – alles andere ist bloße Schadensbegrenzung.