Laut Pressebericht

Bafin schlägt Begrenzung der Provisionen vor

Auf einer internen Tagung hat Frank Grund, oberster Versicherungsaufseher bei der Finanzaufsichtsbehörde Bafin, eine Begrenzung der Provisionen in der Lebensversicherung vorgeschlagen. Wie die Pläne konkret aussehen.
© Bafin
Frank Grund: Der oberste Versicherungsaufseher der Bafin hat konkrete Pläne für die Begrenzung von Provisionen gemacht.

Maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme sollen Lebensversicherer künftig als Provisionen an den Vertrieb weitergeben dürfen. Für Vermittler mit geringer Kündigungsquote, wenig Beschwerden und zufriedenen Kunden können da oben drauf noch weitere 1,5 Prozent kommen.

Mehr zum Thema

Aus Fehlern der Briten lernen?

„Vor der Regulierung war der Vertrieb provisionsgetrieben, die Vergütung war undurchschaubar. Es wurde nur auf…

So stehen Vermittler zu Regulierung, Provisionen & Honorarberatung
VZBV sieht weiterhin Fehlanreize bei Finanzberatung

In einem Rundschreiben hat die Finanzaufsicht Bafin die neuen gesetzlichen Rechtsvorschriften beim Vertrieb von Versicherungen…

Diesen Vorschlag hat Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungsaufsicht bei der Finanzaufsichtsbehörde Bafin, auf einer internen Tagung der Branche unterbreitet, berichtet Versicherungsjournalist Herbert Fromme in der Süddeutschen Zeitung. Die Bafin bestätigte ihm gegenüber diese Vorschläge.

Interessenkonflikte darf es nicht geben

Provision in der Lebensversicherung stehen schon seit längerem unter Druck. Manche Politiker fordern einen harten Deckel bei 2,5 Prozent, die Verbraucherschützer indes die komplette Abschaffung. „Beim Verkauf von privaten Kranken- und Lebensversicherungen verdienen die Vermittler nur über Provisionszahlungen. Diese werden erst bei Vertragsabschluss gezahlt. Diese Versicherungen sind deshalb besonders anfällig dafür, Fehlanreize für den Verkauf zu setzen. Nur ein Provisionsverbot kann Fehl-und Falschberatungen verhindern“, sagt etwa Dorothea Mohn, Finanzexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).

In der im Februar in Kraft getretenen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD heißt es, dass eine Vergütung von Vermittlern nicht mit der Pflicht kollidieren darf, im besten Interesse des Kunden zu handeln. Noch erarbeitet die Europäische Kommission die genauen Kriterien, die bestimmen sollen, wann Provisionen oder andere Zuwendungen an den Vertrieb noch im Einklang mit den Kundeninteressen stehen.

Im Mai auf der politischen Agenda

Laut SZ-Bericht soll das Thema spätestens in Mai durch den Gesetzgeber aufgegriffen werden. Denn dann lege das Bundesfinanzministerium den fälligen Bericht über die Wirkung des Lebensversicherungsreformgesetzes aus dem Jahr 2014 vor.

Ein harter Provisionsdeckel von 2,5 Prozent würde rund 3 Milliarden Euro weniger Provisionszahlungen nach sich ziehen, schreibt Fromme weiter. Seiner Ansicht nach träfe das insbesondere die Strukturvertriebe und Maklerpools.

Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia