Pfefferminzia: Bei klassischen Lebensversicherungen sind Schlussüberschüsse üblich, auch in Fondspolicen gibt es sie aber mitunter. Ist dies Kunden und Vermittlern weitgehend bewusst?
Norbert Müller: Bei klassischen Produkten ist das Thema unseres Erachtens bekannt und grundsätzlich akzeptiert, da der Versicherer für den Kunden das Kapitalanlagerisiko übernimmt. Anders bei Fondspolicen: Hier trägt der Kunde das Kapitalanlagerisiko, sodass die Bildung eines Schlussüberschusses nicht gerechtfertigt ist. Die Reaktionen der Vermittler auf unsere mit dem Analysehaus Morgen & Morgen erstellte Fondspolicen-Studie haben gezeigt, dass das Thema Schlussüberschüsse in Fondspolicen für viele Neuland ist.
Welche Vorteile hat der Versicherer, wenn er solche Schlussüberschüsse in Fondspolicen einbaut?
Die Berücksichtigung von widerruflichen Schlussüberschüssen bei der Produktkalkulation einer Fondspolice führt zu einer Stärkung des Eigenkapitals beim Versicherer. Die in den Verträgen gebildeten Schlussüberschussguthaben darf der Versicherer als Eigenmittel bilanzieren. Bei einigen Fondspolicen beträgt das Guthaben bis zu 20 Prozent der gesamten Ablaufleistung. Dieser Teil des Vertragsguthabens kann somit bis zum letzten Tag vor Rentenbeginn oder der Kapitalauszahlung durch den Versicherer gestrichen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Tarife mit einem Schlussüberschuss beim Vergleich der Modellrechnungswerte in Vergleichsprogrammen – Hochrechnungswerte von 3, 6 und 9 Prozent – auf den ersten Plätzen landen. Leider weisen Vergleichsprogramme für Fondspolicen auf diese wichtige Information nicht hin. Das Analysehaus Morgen & Morgen hat eine Berücksichtigung der Schlussüberschussinformation für das Jahr 2020 angekündigt, weitere Änderungen bei anderen Anbietern sind uns aktuell nicht bekannt.
Welche Nachteile entstehen Kunden dadurch?
Der Kunde lebt bis zum letzten Tag vor Rentenbeginn mit dem Risiko, dass ihm bis zu 20 Prozent seiner Ablaufleistung gestrichen werden. Schlussüberschüsse sind letztlich ein Kosten- und Eigenkapitalpuffer für den Anbieter. Ohne Zustimmung eines Treuhänders kann der Versicherer die gebildeten Schlussüberschüsse widerrufen und die Vertragsguthaben der Kunden sinken im Gegenzug um bis zu 20 Prozent.
Werden wir etwas konkreter: Um wieviel Geld könnte es über eine Laufzeit von 30 Jahren beispielsweise gehen?
Im Rahmen unserer FRV-Studie haben wir beispielweise einen Kundenfall mit einem Monatsbeitrag von 100 Euro und 37 Jahren Laufzeit untersucht. Der Tarif mit den höchsten Schlussüberschüssen bildet ein Vertragsguthaben von 101.060 Euro wovon 17.010 Euro beziehungsweise 16,83 Prozent auf Schlussüberschüsse entfallen. Unsere Fondspolice bietet in diesem Vergleichsfall eine Ablaufleistung von 100.989 Euro und der Kunde hat kein Risiko, dass ihm bis zu 16,83 Prozent seiner Ablaufleistung gekürzt werden können.
Condor setzt also nicht auf Schlussüberschüsse in fondsgebundenen Versicherungen?
Nein, wir verzichten seit Einführung der Condor-Fondspolice im Jahr 2000 auf die Bildung von Schlussüberschüssen.
Wie sollten Makler im Sinne ihrer Kunden hier aktiv werden?
Wir sehen den Makler in der Verpflichtung, das Thema Schlussüberschüsse im Rahmen seiner Beratung zu berücksichtigen. Sollte der Vermittler einem Kunden eine Fondspolice mit Schlussüberschussbildung verkaufen, empfiehlt sich ein expliziter sehr deutlicher Hinweis im Beratungsprotokoll. Anders als die Vergleichsprogramme enthalten die Originalangebote der Versicherer eine Information über Schlussüberschüsse. Der Makler kann sich somit im Falle einer späteren Kundenbeschwerde nicht darauf berufen, er habe keine Kenntnis von einer möglichen Kürzung des Kundenguthabens durch Schlussüberschüsse haben können. Unsere FRV-Studie berücksichtigt diese Informationen und ist kostenlos auf der Seite www.makler-leuchttuerme.de erhältlich.