Kritik an neuen Plänen für Solvency II

EU-Kommission erwägt höhere Kapitalanforderungen für Versicherer

Wenn es nach der EU geht, dann könnten auf die europäischen Lebensversicherer in naher Zukunft ausgeweitete Kapitalanforderungen zukommen. Zudem soll der Klimawandel stärker betrachtet werden. Aus Sicht des hiesigen Versicherungsverbandes GDV sind jedoch noch einige Fragen offen geblieben beim geplanten Solvency-II-Update.
© picture alliance / Daniel Kalker | Daniel Kalker
Europaflaggen vor dem Sitz der EU-Kommission in Brüssel: Aktuell steht ein Update für „Solvency II“ im Raum.

Die Niedrigzinsphase stellt die Lebensversicherer vor große Probleme – und auch vor große Risiken. Die EU-Kommission hat deshalb vorgeschlagen, das Kapital- und Aufsichtsregelwerk Solvency II der aktuellen Lage anzupassen. Unter anderem erwäge sie höhere Kapitalanforderungen an die Versicherer sowie auch einen stärkeren Fokus auf Klimarisiken. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend.

So wolle die EU-Kommission vor allem sicherstellen, dass Versicherer in Zukunft mehr Kapital zur Seite legen sollen, um auch langfristig ihre Versprechen gegenüber ihren Kunden halten zu können. Gleichzeitig sollen kurzfristig rund 90 Milliarden Euro an Kapital frei werden, wird der EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis in Medienberichten zitiert. Der Grund: Änderungen in den Berechnungen der Risikomarge. „Die Idee ist, Kapital für Versicherer frei zu machen und ihnen zu erlauben, ihren Beitrag als private Investoren zu Europas Aufschwung aufzustocken“, so Dombrovskis.

Außerdem sieht der Vorschlag der EU-Kommission mehr Flexibilität für Versicherer mit einem geringeren finanziellen Risiko vor. Auf der anderen Seite sollten indes noch mehr der eher kleinen Versicherer von der Solvency-II-Richtlinie gänzlich ausgenommen werden.

Aber auch den Klimaschutz rücken die Kommissare nun in den Vordergrund. So sollen Versicherer den Plänen zufolge entsprechende Risiken durch den Klimawandel bald in ihren Risikoanalysen berücksichtigen. Außerdem solle die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (Eiopa) bis 2023 prüfen, ob Vorteile für Versicherer mit klima- und umweltfreundlichen Anlagen gerechtfertigt wären.

GDV: „Zum jetzigen Zeitpunkt noch wesentliche Fragen offen“

Kritik kommt aus der Branche selbst: In den Augen von Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), lasse der Entwurf der EU-Kommission „zum jetzigen Zeitpunkt noch wesentliche Fragen offen“. Das betreffe vor allem „die künftigen Kapitalanforderungen für langfristige Zins- und Kapitalmarktrisiken und die Extrapolation der Zinsstrukturkurve“.

Die „genaue Ausgestaltung dieser Kapitalanforderungen“ sei jedoch entscheidend für langlaufende Produkte wie Lebensversicherungen“. Es drohe die Gefahr von sinkenden Renditechancen und einer für den Kunden unerschwinglichen Altersvorsorge.

Was das Klimathema betrifft, trifft der Entwurf noch eher den Nerv des GDV-Hauptgeschäftsführers. „Der Entwurf öffnet die Tür für mehr Klimaschutz, mehr Nachhaltigkeit und den Beitrag der Versicherer für den Green Deal“, wird Asmussen in einer Pressemitteilung des Verbands zitiert. „Eine Vorzugsbehandlung für grüne Investments ist aber aus Sicht der Finanzstabilität nicht zielführend. Solvency II muss risikobasiert bleiben. Grüne Investitionen sind nicht automatisch risikolos.“

Für kleine Versicherer gebe es im Entwurf der EU-Kommission indes einige Erleichterungen, so der GDV-Chef weiter. „Das Proportionalitätsprinzip wird gestärkt. Das ist ausdrücklich zu begrüßen“, lobt Asmussen den Vorstoß der EU-Kommission, „man könnte aber noch weiter gehen, zum Beispiel Erleichterungen bei den Berichtspflichten.“

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