Der Referentenentwurf zur Insurance Distribution Directive (IDD) ist kommuniziert und auch fast durch die Mühlen der Gesetzgebung gedreht. Viel Kommunikation, Aufregung, Widerspruch und auch Initiativen wurden gestartet. Nun ist es mal an der Zeit, eine kleine Zwischenbilanz zu ziehen. Ob sich etwas getan hat – und was sich noch tun wird.
Auf der politischen Ebene – es ist Wahlkampfzeit – manifestiert sich in der Kommunikation das Bild, dass nur Honorarberatung und der Verbraucherschutz die glückselig machenden Mittel der Wahl sind.
Faktisch ist die IDD brisant, da immer mehr Altersvorsorgeprodukte auf Fonds- und Wertpapierbasis aufgrund des Niedrigzinsumfelds angewiesen sind. Bereits Professor Hans-Peter Schwintowski hatte darauf 2014 zu Recht hingewiesen. Und wen interessiert es? Als einzige: die unbequemen Versicherungsmakler. Und was tat sich da? Seit Februar 2017 sind ein paar Wochen und Lesungen vergangen. Zeit eine Zwischenbilanz zu ziehen. Und noch spannender: Mit welchem greifbaren Ergebnis.
Gelaufen ist eine Online-Petition des Bundesverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) mit über 5.000 unterzeichneten Personen. Respekt! Das ist schon bemerkenswert und hätte Auftakt einer veritablen Protestwelle werden können. Können!
Ran an die Bundestagsabgeordneten
Zahlreiche Makler sind aufmerksam geworden und haben aktiv ihre Bundestagsabgeordneten angeschrieben, um diese im laufenden Gesetzgebungsverfahren für die kritischen Punkte der IDD zu sensibilisieren. Das Spektrum reichte von fachlichen Anschreiben bis hin zu persönlichen Unterredungen mit den Bundestagsabgeordneten, wie der Großmakler Peter J.O. Bartz von BVM Bartz Versicherungsmakler in einer Facebook-Gruppe zu berichten weiß.
Ebenso fand ein Roundtable-Gespräch mit ausgewählten Maklerverbänden in Berlin statt – ein historisches Treffen wie es kommentiert wurde. Das als Ergebnis eine gemeinsame Erklärung der wichtigsten vier wichtigsten Forderungen umfasste. Ein Brief an die Politik.
Chance vertan, sich verbandsübergreifend zu organisieren
Bemerkenswert dabei ist das Ergebnis, dass der BVK als Teilnehmer dieses Papier nicht ratifizierte. Begründung ist „sich Gesprächskanäle nicht zu verbauen.“ Die historische Chance, sich verbandsübergreifend zu organisieren? Verpasst.
Gemeinschaft für eine Berufsgruppe sieht für mein Verständnis anders aus. Sowohl in der Findung von Standpunkten als auch der nachgelagerten Kommunikation im Feld sowie einer sinngebenden Regelkommunikation zwischen den einzelnen Verbänden. Schade, Chance vertan, wohlwissentlich dass kein Verband allein die Schlagkraft besitzt, um auch nur ansatzweise eine Bewegung in Berlin zu initiieren oder gar Gehör zu finden.
Ein Hinweis an die Verbandspitzen: Um ein Umdenken bei anderen zu bewirken, ist es einfach förderlich, die Medizin zunächst bei sich selbst auszuprobieren. Dass es anders funktioniert, machen die Gewerkschaften mit dem DGB Dachverband vor. So könnte es auch im Finanzdienstleistungsbereich sein – das wäre zumindest ein Hebel mit deutlich mehr Umsetzungskraft. Ein Bild für die Zukunft? Realistisch? Utopisch? Das sollten die Verbands-Mitglieder mal ihre Verbandsspitzen fragen, wie es hier weitergehen kann.
Doch widmen wir uns nun einmal den Kernpunkten des als „historisch“ titulierten Positionspapiers. Haben diese Punkte wirklich Brisanz? Oder gibt es weitere Punkte der IDD, die man nicht auf dem Radar hat und die weitaus mehr Sprengkraft haben?
Forderung 1: Keine Doppelberatung durch Versicherer nach Paragraf 6 VVG (6)
Kernaussage des gemeinsamen Positionspapiers:
„Solange der Versicherer ein Maklermandat hat, sollte der Versicherer auch keine Beratungs- und Betreuungspflichten haben.“
Punkt! Klares Statement! Diese Forderung ist eindeutig und unter der Annahme des deutschen Rechtsrahmens auch verständlich. Die Befürchtung besteht, dass Versicherer bei der unglücklichen Formulierung des Referentenentwurfs eine „Nachberatung“ durch die Ausschließlichkeitsorganisation veranlassen könnten.
Wenn wir einen solchen Ansatz mal rechtlich durchdenken, dann dürfte ein solches Agieren der Versicherer wohl einer der größten Datenschutzverstöße der Branche darstellen. Selbst noch so mutige Vertriebsvorstände mit aggressiven variablen Zielvereinbarungen dürften da Skrupel haben. Ein Angstgespenst, was nicht existiert.
Massiver Regelungsbedarf im Online-Vertriebskanal
Schauen wir doch mal auf den Online-Vertriebskanal. Der wird nämlich neuerdings auch durch die IDD erfasst. Mutmaßlich zielt die unglückliche Formulierung des Referentenentwurfs darauf. Und hier ist in der Tat massiver Regelungsbedarf. Und auch noch nicht das letzte Wort ausdiskutiert. Wie sich dies in der Praxis ausgestalten wird, dürfte sowohl technisch als auch juristisch spannend werden. Fazit: Einiges zu tun für Online-Makler und Juristen.
Die Argumentation der Online-Portale, dass ein Verbraucher genau weiß, was er im Internet abschließt, deckt sich weder mit der täglich erlebten Praxis noch der BGH-Fiktion, dass der Verbraucher ein sehr naives und besonders schützenwertes Reh ist. Da ist die Argumentation doch arg janusköpfig und mit Logikbrüchen durchsetzt. Klar, interessengetriebene Argumentation. Ja – gleiche Regeln für alle! Ob analog oder digital. Auch das will die EU als Effekt erzielen. Und ja, dort gibt es noch einiges auszudiskutieren.
Forderung 2: Gleiche Regeln für Alle
Der erste Unterpunkt dieser Forderung zielt auf die Vergütung ab. Schauen wir doch mal auf den Status Quo, um das besser zu verstehen. Kriegsschauplatz Verbraucher. Momentan hat der Makler die Wahl zwischen Courtage-Tarifen oder courtagefreien Tarifen plus ein umsatzsteuerfreies Vermittlungsentgelt.
Die letzte Option soll wegfallen, die IDD ist da eindeutig, Wer Makler ist, darf künftig dem Endverbraucher keinen Cent abnehmen. Da gibt es nichts zu interpretieren.
Hier setzt der Kritikpunkt des Konsenspapiers an. Freie Preisgestaltung bei Verbrauchern ist gewünscht. Klar, ohne Stornorisiko. Alles andere ist Einschränkung der Berufs- und Gewerbefreiheit wird argumentiert. Und selbstverständlich darf auch ein Seitenhieb auf die Honorarberatung und das Argument, das die Vergütungsform kein Garant für Qualität ist, nicht fehlen. Vollkommen korrekt. Aber warum wird das dann gerade gefordert? Ein kleiner Widerspruch ist das schon bei näherer Betrachtung.
Politiker eiern rum und zeigen sich mutlos
Gerade im Vergütungsbereich ist in den vergangenen Monaten viel diskutiert worden. Service-Pauschalen, Nettoentgelte, Vermittlerentgelt – selbst gestandene Vermittler kommen da ab und an ins Schleudern. Um es klar zu sagen: Gesetzgeber und Rechtsprechung eiern da seit Jahrzehnten herum. Auch hier fehlt der Mut der Politik durch ein Maklergesetz und gegebenfalls eine Verkammerung des Berufstands, den erforderlichen ordnungspolitischen Rahmen zu schaffen, um die hehren Ziele der IDD zu stützen. Nächste historische Chance vertan. Diesmal auf Seiten der Politik. Setzen Sechs!
Die Forderung nach freier Preisgestaltung wäre deutlich mehr als der Status Quo. Freie Preise für freie Bürger und freie Makler. Ein Traum. Aber deckungsgleich mit dem, was ein Makler laut Leitbild sein sollte? Mir fehlt der Glaube daran.
Nun mal den Realitätscheck zur freien Preisgestaltung. Was könnte passieren in dem Fall? Schauen wir uns die Airlines und auch die Urlaubsportale an. Atomisierung der Preise mit „Add Ons“ sind die Folge. Statt Transparenz eher das Gegenteil. Also das Gegenteil dessen, was man in Europa im Sinne des Verbraucherschutzes eigentlich will. Ob das der Kunde will: Neben Produktvielfalt noch Preisvielfalt zusätzlich? Und in der Branche einen Preiskrieg, der in Verdrängungsmärkten ein ganz normaler Mechanismus ist?
Umdeckungen bald wieder an der Tagesordnung?
Wenn, dann wäre dieses überhaupt relevant für die Sparte Leben. Mit Riester und Rürup. Im Ernst: Damit wäre das Thema Stornohaftung vollkommen eliminiert. Courtagefreier Tarif und stornofreie Rechnungen an den Verbraucher: Es würde mich nicht wundern, wenn dann Umdeckungsszenarien wieder an der Tagesordnung wären. Und das nachdem die Versicherer mit viel Mühe und Not längere Stornohaftungszeiten mit dem LVRG II durchgesetzt haben, um die Bilanzen zu hübschen.
Also nicht im Sinne des Erfinders. Denn machen wir uns nichts vor. Lichtgestalten sind noch genug unterwegs. Aktuell mit Bitcoins. Und auch der Bosporus ist noch per Call Center aktiv. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Der zweite Unterpunkt dieser Forderung: Gleiches Recht für alle, also alle Vertriebskanäle. Gleicher Rechtsrahmen, gleiche Verpflichtungen. Fokus Online-Vertriebskanäle. Ja, korrekt. Das will auch die IDD. Passt. Offene Flanke: Ausländische Anbieter. Ein Server kann nämlich überall stehen. Und dann? Regelungstücken im Detail. Juristen sind eben noch nicht in der digitalen Welt angekommen. Und selbst wenn, so hat sich in der Rechtsprechung immer noch nicht etabliert, wie ein VVG-konformer Beratungsprozess auszusehen hat.
Dritter Unterpunkt dieser Forderung: das Durchleitungsgebot. Man will Verbraucherschutz und die gigantische Armada von 311 Versicherungsberatern pushen. Und zwar mit der Erlaubnis, dass diese Bruttotarife vermitteln dürfen. Unter der Maßgabe, dass bis zu 80 Prozent an den Kunden weitergeleitet werden. Ja, da hat die Lobby-Arbeit der Versicherer ganze Arbeit geleistet.
Chance, echte Nettotarife einzufordern ist vertan
Die historische Chance, von den Versicherern echte Nettotarife zu fordern, wurde damit vertan. Stattdessen: ein Verwaltungsmonster und eine Idee, die prozessual, betriebswirtschaftlich und auch steuerrechtlich der größte Humbug aller Zeiten darstellt. Ok, IBM und Co. dürften sich jetzt vor Programmier- und Consulting-Aufträgen nicht retten können. Der Freelancer-Markt ist aktuell wegen solcher kruden Regelungen leergefegt. Hochkonjunktur!
Auch hier der Realitätscheck: Kein Versicherungsberater wird sich das antun. Deren Tätigkeitsfeld ist anders gelagert; die wenigsten im Bereich der Vermittlung tätig. Attraktiv ist es für den einen oder anderen Makler. Besteht doch bei der neuen Spezies Honorar-Versicherungsberater die Chance, Bestandsprovisionen zu behalten und künftig beim Endverbraucher auch Rechnungen zu stellen. Wobei bei „Sach“ alles beim Alten bleiben soll. Klingt attraktiv. Doch ist die Rechnung auch mit dem Versicherer gemacht worden?
Verwaltungsmonster ante portas
Was holt der sich denn in den Bestandsführungssystemen für ein Verwaltungsmonster ins Haus? Vom Update der Courtagezusagen und Verträge mal abgesehen. Außerdem unklar: Die Rolle von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Das wird lustig im Bereich der Umsatzsteuer – und viel Spaß bei der Betriebsprüfung geben. Wenn es dumm läuft: Zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen für den Staat und – ein ganz schmaler Business Case für den Verbraucher. Fazit: Der Verbrauchervorteil landet beim Bundesfinanzminister. In Form der Mehrwertsteuer. Well done!
Ob der Verbraucher, der die Zeche zahlen soll, das mitmacht? Das würde mich wundern. Praxisbeweis: Wäre die Bereitschaft gegeben, würde die Zahl der Versicherungsberater – die bereits jetzt legal so vermitteln dürfen – deutlich höher sein als aktuell nur 311.
Ein Aspekt, der gar nicht beleuchtet wurde, ist das Thema Incentivierung und Produktgenehmigungsverfahren. Incentivierungen? Vertriebswettbewerbe? „Bootchen“ fahren mit der Aida? Harte Herausforderungen für Strukturvertriebe! Aber auch in den Ausschließlichkeitsorganisationen dürfte es brennen. Da ist jetzt guter Rat in der Vertriebssteuerung gefragt.
Aber nicht nur da: auch in der Produktentwicklung. Denn der Nachweis, dass ein Markt für neue Produkte und Sparten existiert, muss analytisch erbracht werden und ist genehmigungspflichtig. Na, das wird lustig in neuen und wichtigen Sparten wie Cyber-Versicherungen, bei denen eine Crux die fehlende Datenlage ist. Und beim Service? Keine Regelungen in Sicht. Ist klar, hat wieder keiner auf dem Radar. Verbraucherschutz bedeutet ja einfach nur preiswert und transparent. Beim Abschluss. Aber Betreuung? Service? Fehlanzeige.
Der Verbraucher steht im Wald
Und zu guter Letzt: der Verbraucher als schützenswertes Reh? Den, um den alles schließlich dreht? Der Hilfe, Transparenz und qualifizierte Beratung benötigt? Der versicherungstechnische Lösungen braucht? Der zum Teil finanziell ausgereizt ist? Der Service im Schadensfall benötigt? Meine Einschätzung zum Verbraucher: der steht komplett im Wald.
Die Vielfalt der Begriffe und Fantasienamen wie Honorar Versicherungsberater, Produktinformationsblätter versteht keiner. Die gesamte Architektur der IDD ist windschief. Und wird noch windschiefer in den vertikalen Rechtsrahmen übernommen. Historische Chance vertan! Das Argument der Politik, man habe aktiv etwas für den Verbraucherschutz getan, wird die Bild-Zeitung füllen. Die Zeche zahlen Makler und Verbraucher. Mit Ruhm bekleckert sich damit keiner. Der letzte Walzer auf der Titanic? Ich hoffe nur, dass ich Unrecht behalte.
Im Facebook Versicherungsmaklerforum Deutschland werden wir diese Tendenzen fachlich weiter diskutieren. Makler sind dazu herzlich eingeladen.

Über den Autoren
Diplom-Kaufmann Christian Müller ist Unternehmens- und Versicherungsberater. Seit 2009 betreibt er gemeinsam mit seiner Gattin Esther Riehl Müller die RWM Group sowie den Fachliteratur Online Shop www.versicherungs-fundus.de. Die RWM Group ist spezialisiert auf Rechtsdienstleistungen zu den Themen Begleitung von privaten Berufsunfähigkeitsrenten, Cyber-Risiken und klassisches Consulting in den Branchen Versicherungen, Banken und Automotive. Ehrenamtlich ist Müller als Vorstand des BVSV für die Akademie des Verbands verantwortlich.