Interview mit Moneymeets-Geschäftsführer Cremer

„Makler und Vermittler sollten ihre Provisionen offenlegen“

„Moneymeets wird verschwinden“ – diesen Satz sagte KVProfi Thorulf Müller jüngst in einem Interview, das wir mit ihm zur IDD-Umsetzung geführt haben. Was sagt aber Moneymeets zu dieser Prognose des Versicherungsberaters Müller? Pfefferminzia hat bei Moneymeets-Geschäftsführer Johannes Cremer mal nachgefragt.
© Moneymeets
Johannes Cremer ist Geschäftsführer des Insurtech Moneymeets.

Pfefferminzia: KVProfi Thorulf Müller hat in unserem Interview zur IDD-Umsetzung gesagt, dass er glaubt, Moneymeets werde von Markt verschwinden. Er halte das Geschäftsmodell sowieso für fraglich, da es Kollektive trenne. Was halten Sie von Müllers Einschätzung?

Johannes Cremer: Wir sind immer dankbar, wenn wir Feedback zu unserem Geschäftsmodell erhalten. Wir haben natürlich eine tiefere Kenntnis als Herr Müller, was unser Geschäftsmodell und dessen Entwicklung angeht und für uns hört sich das ein wenig nach Pfeifen im Walde an.

Neben der Preisoptimierung über Provisionsrückgabe ist der wesentliche Bestandteil unseres Geschäftsmodells die Qualitätsoptimierung bestehender Versicherungen. Unser Motto „Alle Finanzen – Ein Portal“ heißt also, dass wir Personal Finance Management digital und aus Kundensicht heraus abbilden. Dazu gehört auch, die Arbeit eines Versicherungsprofis zu digitalisieren. Das bedeutet für uns, zunächst die Ist-Situation des Kunden zu kennen, seine Ziele zu erfahren und daraus die optimalen am Markt erhältlichen Produkte zu finden, vorzuschlagen und digital umzusetzen.

Der Bereich der privaten Krankenversicherung ist nicht der,  mit dem wir beginnen, insofern wird die Arbeit von Herrn Müller sicher noch am Markt benötigt. Das Personal Finance Management Kollektive trennt, sehen wir nicht. Das Kollektiv aller Moneymeets-Kunden erhält jedenfalls die gleiche hochwertige Beratung und die gleichen Konditionsvorteile. Spannender aus der Sicht der Trennung der Kollektive ist aus unserer Sicht die Frage immer granularer werdender Versicherungsprodukte, beispielsweise in der Kfz- oder Krankenversicherung.

In der Tat sieht der Referentenentwurf zur Umsetzung der IDD ja unter anderem vor, das Provisionsabgabeverbot zu erhalten. Sie haben nun gerade vor Gericht hart für das Gegenteil gekämpft und Recht bekommen. Wer wird sich Ihrer Ansicht nach durchsetzen? Politiker oder Rechtsprechung?

Wir sind nicht davon überzeugt, dass Politiker eine andere Qualität der Gesetzgebung anstreben, als eine, die eine Halbwertzeit von wenigen Monaten aufweist. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass das im Entwurf zu sehende Provisionsabgabeverbot weder eine Marktverhaltensregel darstellt noch grundgesetzlich oder europarechtlich legitim ist. Wir sind also ganz zuversichtlich, dass das Gesetz kein Provisionsabgabeverbot enthält, weil das Interesse von Politikern und Rechtsprechung auf Sicht immer übereinstimmen wird.

Was sagen Sie zum Argument vieler Vermittler, dass eine Provisionsweitergabe Kunden in kostengünstige Produkte mit womöglich schlechten Bedingungen locken könnte?

Wir hören das Argument immer wieder. Aber wir verstehen es nicht. Stellen Sie sich einfach vor, Sie haben für Ihre private Haftpflichtversicherung zwei Produkte zur Auswahl: Ein erstes, das von der Bedingungsqualität her Ihre persönlichen Ziele zu 95 Prozent erfüllt, 100 Euro pro Jahr kostet und 10 Euro Rückvergütung einbringt. Dann gibt es ein zweites Produkt, das 120 Euro pro Jahr kostet, 12 Euro Rückvergütung pro Jahr einbringt und Ihre Anforderungen zu 85 Prozent erfüllt. Welches Produkt würden Sie wohl wählen?

Was halten Sie generell vom Referentenentwurf zur IDD-Umsetzung in seiner jetzigen Form? Wo würden Sie nachbessern wollen?

Wir schließen uns der Sicht des Digitalverbands Bitkom an, was die Änderungswünsche der Digitalindustrie und Insurtechs an die IDD angeht. Position 1: Maklern sollte es erlaubt sein, Verbraucher gegen gesondertes Honorar zu beraten. In diesem Fall soll er seine Provision durchleiten müssen – oder er entscheidet sich für die Provision, dann muss er diese dem Kunden gegenüber transparent machen und das Behalten der Provision mit dem Kunden vereinbaren. Eine Trennung von Berufsbildern und Abgrenzung gegenüber Honorarberatern wäre dann nicht mehr notwendig.

Position 2: Eine Provision ist aus Bitkom-Sicht eine Interessenkollision, weil sie potenziell intransparent ist. Deshalb soll zur Vermeidung dessen eine Art Kontoauszug eingeführt werden, anhand derer der Makler und auch der Vermittler seine Provisionen offenlegt.

Position 3: Das Provisionsabgabeverbot sollte fallen – die Provision gehört unter dem Gesichtspunkt, dass der Vermittler ohnehin vom Kunden beauftragt wird, dem Kunden. Das haben das BGB und das HGB so bereits heute geregelt. Unser Ziel ist da also das des europäischen Kartellrechtes, nämlich digitale Modellen zu fördern, um Prozesskostenvorteile an private Kunden weitergeben zu können.

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