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Die Grundrente, wie sie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorschwebt und wie er sie in einen Gesetzentwurf gegossen hat, ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Heinz-Dietrich Steinmeyer von der Universität Münster. Wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, beauftragte die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) den Sozialrechtler mit einer Analyse des Gesetzentwurfs.
Das Fazit: Die Grundrente, die laut Heil mehr Gerechtigkeit bringen soll, sei ungerecht. So schreibe Steinmeyer: die Grundrente schieße „in verfassungswidriger Weise über das Ziel hinaus“. Es werde „nicht auf die Kompensation konkreter erlittener Nachteile“ abgestellt, „sondern wertet pauschal die Entgeltpunkte für unterdurchschnittliche Einkommen auf“. Und das geschehe ohne Rücksicht darauf, „warum es zu diesen niedrigen Einkommen gekommen“ sei. „Damit erweist sich der Ansatz einer pauschalen Grundrente ohne Rücksicht auf besondere Nachteile oder Notlagen als verfassungswidrig“, schreibt der Experte weiter.
Solch ein Nachteil wären etwa die Kindererziehungszeiten. Doch diese Rechtfertigung gebe es bei der in jetziger Form vorgelegten Grundrente nicht. Daher berücksichtige der Vorschlag das Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes nicht.
Zudem sei der Freibetrag der Grundsicherung ebenfalls juristisch anfechtbar. Heils Vorschlag sieht vor, dass die Grundrente nicht auf die staatliche Grundsicherung anzurechnen ist. Das jedoch ist laut Steinmeyer nicht möglich. Denn „es ist nicht Aufgabe der Sozialhilfe, eine allgemeine Verbesserung einer bestimmte Gruppe von Rentenbeziehern zu gewährleisten.“
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