Eine aktuelle Aussage des Versicherungsverbandes GDV, die viele Vermittler so wohl unterschreiben würden. © GDV
  • Von Redaktion
  • 21.03.2019 um 17:26
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:20 Min

Für Verbraucher, die eine Lebensversicherung bei einem Versicherer mit Sitz in Großbritannien abgeschlossen haben, ändert sich auch bei einem „harten“ Brexit zunächst nichts – anders als für Bundesbürger, die mit dem Auto ins Vereinigte Königreich reisen. Darauf weist der Versicherungsverband GDV hin – und kommentiert das leidige Dauerthema mit einer pointierten Grafik.

Hier geht es zum Beitrag.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Diese Versicherungen schließen Kunden online ab
Reiserücktritt, Tier und Geräte statt Unfall und BU

Diese Versicherungen schließen Kunden online ab

Maklerpools: Weniger ist mehr
AfW-Vermittlerbarometer

Maklerpools: Weniger ist mehr