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Noch vor gut einer Woche erklärte die Bundesregierung, dass man „noch keine Entscheidung zur konkreten Ausgestaltung eines gesetzlichen Provisionsdeckels getroffen“ habe (wir berichteten).
Nun scheint es immerhin einen Zeitplan zu geben, wann diese „konkrete Ausgestaltung“ vorliegen soll. Mögliche Optionen, wie ein solcher Deckel genau aussehen soll, würden derzeit erarbeitet. Das sagte Jörg Kukies, zuständiger Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, am Mittwoch im Rahmen seiner Rede auf dem Versicherungstages 2018 des Versicherungsverbandes GDV.
Demnach sei geplant, dass im ersten Quartal 2019 ein von der Regierung abgestimmter Vorschlag verabschiedet werde. Dass es der Bundesregierung mit dem Provisionsdeckel ernst ist, bekräftigte Kukies. „Es soll ein gesetzlicher Provisionsdeckel eingeführt werden, um eine weitere Senkung der Abschlusskosten zu erreichen und Fehlanreize zu vermeiden“, so der Staatssekretär.
GDV-Präsident Weiler beklagt Übermaß an Regulierung
Der Präsident des GDV, Wolfgang Weiler, ging in seiner Rede nicht direkt auf die Planungen eines Provisionsdeckels ein. Gleichwohl machte er darin die Auswirkungen staatlicher Eingriffe in die Versicherungswirtschaft zum Hauptthema.
Gute Regulierung müsse nicht nur Sicherheit und Finanzstabilität gewährleisten, sondern vor allem effizient sein, sagte Weiler. „Das bedeutet: So viel wie nötig, aber eben auch so wenig wie möglich.“ Konkret ging er dabei auf die Vermittlerrichtlinie IDD, die Datenschutzgrundverordnung oder die jüngste EU-Initiative zur Förderung nachhaltiger Kapitalanlagen ein.
All diese Vorhaben würden bereits gut zwei Jahre nach Einführung des EU-Finanzregelwerks Solvency II eingeführt, „obwohl noch nicht alle Dinge eingespielt“ seien. Unternehmen müssten dadurch immer mehr Ressourcen einsetzen für Aufgaben, die nichts mit ihrem eigentlichen Geschäft zu tun hätten. Vor allem kleinere Unternehmen ächzten unter der Fülle an Regeln und Dokumentationspflichten. Weiler sprach sich daher für eine stärkere Anwendung des Proportionalitätsprinzips aus, um Ausnahmen für kleinere Versicherer zu schaffen.
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