Fondsverband BVI fordert

Fondssparpläne sind für Altersvorsorge gesetzlich anzuerkennen

Die neue Bundesregierung hat einiges in Sachen Altersvorsorge und Standortpolitik zu tun. Das findet der deutsche Fondsverband BVI. So sollten Fondssparpläne zum Beispiel gesetzlich als Instrument für die Altersvorsorge anerkannt werden, heißt es.
© BVI
Thomas Richter ist Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI.

Bei den Themen Altersvorsorge und Standortpolitik sieht der deutsche Fondsverband BVI derzeit großen Handlungsbedarf seitens der neuen Bundesregierung. Der Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung bei der gesetzlichen Rente sei der richtige Weg, um die wachsende Abhängigkeit des Rentensystems von Steuerzuschüssen mittelfristig zu verringern, heißt es vom BVI. Allerdings seien hier noch viele Punkte offen.

Der Verband schlägt vor, dass die Koalition das Konzept der Aktienrente nach schwedischem Vorbild in der ersten Säule weiterverfolgen soll. „Hierbei wird der kapitalgedeckte Anteil der gesetzlichen Rente über regelmäßige Beitragszahlungen finanziert, und private Fonds sind neben dem staatlichen Fonds zugelassen.“ Einen Staatsfonds in der privaten Vorsorge lehne man aber ab.

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Positiv wertet der BVI wiederum, dass die Koalition die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen prüfen will, „und fordert“, heißt es weiter, dass „dabei auch Fondssparpläne als Instrument der Altersvorsorge“ berücksichtigt werden. „Darüber hinaus sollte der für die 16 Millionen Riester-Verträge vereinbarte Bestandsschutz durch eine flexible Beitragsgarantie ergänzt werden, um den Riester-Sparern mehr Rendite zu ermöglichen“, fordert der Verband.

Abseits der Altersvorsorge gebe es „Signale für mehr politisches Engagement für den Finanzplatz“. Etwa, dass sich der Koalitionsvertrag für die Ansiedlung der EU-Geldwäschebehörde in Frankfurt ausspricht. Man appelliere an die Bundesregierung, „die standortpolitische Lethargie der vergangenen Jahre abzulegen“ und sich innerhalb der EU stärker für den Finanzplatz einzusetzen, damit Frankfurt das Rennen gegen andere Standorte wie Paris nicht verliere.

Taxonomie an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten

Beim Thema Nachhaltigkeit spricht sich der BVI dafür aus, die Mindestanforderungen an nachhaltige Produkte EU-weit zu vereinheitlichen, „ohne dem Wettbewerb der ESG-Ansätze zu schaden“. Wie schwierig das zu erreichen sein könne, zeige die aktuelle Debatte um die Aufnahme von Kernenergie und Erdgas in die Taxonomie. Dazu BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter: „Es ist nicht Aufgabe der Fondswirtschaft zu entscheiden, ob Atomenergie oder Erdgas nachhaltig sind. Wichtig ist aber, die Orientierungsfunktion der Taxonomie für die Bewertung der Nachhaltigkeit zu erhalten. Daher sollte sich die Taxonomie strikt an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten und kontroverse Themen im Zweifel ausklammern.“

Nachhaltigkeit solle generell als ein gemeinsamer Nenner auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und internationaler Abkommen verstanden werden, so Richter. Wichtig für die Beurteilung von Nachhaltigkeit sei auch, ob nachhaltige Fonds nur eine grüne Nische oder die Transformation der gesamten Wirtschaft finanzieren sollen. „Gemessen am ‚EU Green Deal‘ und an staatlichen Sustainable-Finance-Strategien ist die Finanzierung der Transformation das übergeordnete politische Ziel“, sagt Richter. Nachhaltigkeit sei daher kein Zustand, sondern eine Entwicklung. Nachhaltige Fonds müssten auch in Unternehmen mit heute noch schlechten Nachhaltigkeitsbewertungen investieren können, um sie durch Engagement zum Wandel zu bewegen, so eine weitere Forderung des Verbands.

Keinen deutschen Sonderweg gehen

Das erschwert in Deutschland aber die Finanzaufsicht Bafin mit ihrer Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen. Sie sehe eine Reihe von Mindestausschlüssen vor, die ein nachhaltiger Fonds einhalten müsse. Richter: „Die Bafin nimmt sehenden Auges in Kauf, dass Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen in Luxemburg oder Irland aufgelegt werden, denn ihre Regeln gelten nur für deutsche Fonds.“ Der BVI fordert deshalb, generell auf einen deutschen Sonderweg bei Nachhaltigkeitsvorgaben zu verzichten und stattdessen die EU-Regulierung auf allen Ebenen aktiv mitzugestalten.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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