Die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler (34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (34h GewO) wird ab 2021 auf die Finanzaufsicht Bafin übertragen. Das sieht zumindest der Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Finanzministerium vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat und dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen.
Die Union hatte zuvor ihren grundsätzlichen Widerstand gegen das Vorhaben aufgegeben, sie will aber nach eigenen Angaben die weitere Umsetzung der Reform kritisch verfolgen und sich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Bislang sind die Länder für die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater zuständig. Diese ist in neun Ländern bei den Gewerbeämtern angesiedelt, in sieben weiteren sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) hierfür zuständig.
Noch vor Kurzem hatte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion – und das zur Freude von Vermittlerverbänden – sehr kritisch über die geplante Verlagerung des Aufsichtsmandats geäußert, so vor allem CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser (wir berichteten).
Bei der Union ist man nun um Schadensbegrenzung bemüht:
„Als Union nehmen wir die von verschiedenen Seiten an uns herangetragenen Kritikpunkte sehr ernst. Daher werden wir mit unserem Koalitionspartner in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen eine praxistaugliche Lösung suchen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Brodesser und der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann.
Künftig solle einerseits das notwendige Maß an Verbraucherschutz gewährleistet sein, andererseits wolle man aber auch die rund 40.000 Vermittler vor zusätzlichen Belastungen bewahren. Konkret soll dies laut Union so gelingen:
„Wenn das Ziel eine einheitlichere Kontrolle sein soll, könnten wir uns vorstellen, in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der Bafin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen.“
In ihrer Stellungnahme weisen Tillmann und Brodesser noch einmal ausführlich auf die zuvor von der Vermittlerschaft hervorgebrachten Argumente gegen eine Bafin-Aufsicht hin. So habe weder die bisherige Qualität der Aufsicht noch die Kontrolldichte einen Anlass für die geplante vollumfängliche Aufsichtsübertragung auf die Bafin gegeben. Und weiter: „Bei den IHKs und den Gewerbeämtern sei erfahrenes Personal vorhanden, das durch die regionale Verortung viel näher am Kunden ist als es die Bafin sein könnte. Dies komme sowohl Vermittlern wie auch Endkunden zugute“, heißt es in der Stellungnahme.
Zudem wird auf die Kritik des Nationalen Normenkontrollrat (NKR) verwiesen. Demnach sei die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung „nicht erkennbar und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt“. Gerade für die vielen Kleingewerbetreibenden, die mit knapp 30.000 natürlichen Personen die große Mehrheit im Finanzanlagevermittlungsgeschäft seien, käme die Aufsicht durch die Bafin deutlich teurer, wodurch diese Vermittler vom Markt gedrängt würden.
VZBV begrüßt Kabinettsbeschluss
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) haben den Beschluss des Bundeskabinetts hingegen ausdrücklich als „wichtigen Schritt für bessere Finanzaufsicht“ begrüßt. „Es ist gut, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag wie geplant umsetzt. Eine einheitliche Bafin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung”, teilte VZBV-Vorstand Klaus Müller in einer Erklärung mit.
Der VZBV und die Verbände der DK hätten in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert, die Aufsicht über den Finanzvertrieb bei der Bafin zu bündeln. Problematisch sei dabei unter anderem die Doppelrolle der Industrie- und Handelskammern als Aufsicht und Interessenvertreter gewerblicher Berufe, so Müller.
Vorgesehen ist, den Gesetzentwurf bis zur politischen Sommerpause im Bundestag zu verabschieden. Aus Sicht des VZBV und der DK müsse dieser Zeitplan eingehalten werden, um die geplante Übertragung 2021 auch tatsächlich umsetzen zu können.
Was der Vermittlerverband AfW zum gebilligten Gesetzesentwurf sagt, erfahren Sie hier.