Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Die prognostizierte Rentenerhöhung um bis zu 5 Prozent im kommenden Jahr wird in diesem Maße wohl doch nicht stattfinden. Wie ein Sprecher des Arbeitsministeriums in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) zitiert wird, sei eine Korrektur der Rentenberechnungsformel geplant. Diese solle zukünftige Schwankungen bei den Rentensteigerungen verhindern.
Zum Hintergrund: Im kommenden Jahr wäre es nach bisheriger Planung zu einer deutlichen Erhöhung gekommen. Im darauffolgenden Jahr wäre die Steigerung indes nur gering ausgefallen. Denn: Die in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) erfassten Werte zur Lohnentwicklung seien nach oben korrigiert worden. Daraus habe sich für das Jahr 2020 ein ungewöhnlich starker Rentenwachstumsschub ergeben – im Jahr 2021 hingegen wäre die Erhöhung für Rentner kaum merklich.
Mit einer neuen Formel wolle das Ministerium hier Abhilfe schaffen und die jeweiligen Erhöhungen angleichen. Im Zukunft solle sich die Rentenanpassung an der Lohnentwicklung orientieren – und zwar unabhängig von statistischen Effekten, so das Ministerium.
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