Bei falscher Belehrung

Lebensversicherungen auch nach Kündigung noch widerrufbar

Viele Kunden einer Lebensversicherung kündigen ihren Vertrag frühzeitig, bevor er seine Laufzeit vollendet hat. Was viele nicht wissen: Auch nach einer Kündigung kann man noch Widerspruch einlegen und so zusätzlich zum Rückkaufswert die gezahlten Prämien fast vollständig zurückerhalten.
© dpa/picture alliance
Ein Rentnerpaar macht einen Spaziergang: Wer sein Leben absichern will, schließt eine Lebensversicherung ab – manchmal kündigt man aber vorher, oder macht Gebrauch vom sogenannten Widerrufsrecht.

Wer seine Lebensversicherung kündigt, erhält seine gezahlten Prämien in den meisten Fällen nicht zurück. Anders sieht es nach Widerruf beziehungsweise Widerspruch aus.

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Versicherungsnehmer haben dann das Recht auf so einen Schritt, wenn sie nicht ordnungsgemäß über Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt wurden oder während der Laufzeit der Police nicht alle notwendigen Vertragsunterlagen erhalten haben.

Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerspruch auch Jahre nach Abschluss der Police noch erklärt werden kann, erläutert die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Auch Verbraucher, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung bereits gekündigt und den Rückkaufswert vom Versicherer erhalten haben, können demnach noch vom „Widerrufsjoker“ Gebrauch machen.

Nach dem Widerspruch beginnt dann die Rückabwicklung. Das heißt: Es ist dann alles so, als hätte der Versicherungsnehmer die Police nie abgeschlossen.

Die Kosten für Vertrieb und Verwaltung muss der Versicherer selbst zahlen – anders als beim Rückkaufswert.

Und: Der Kunde kann zusätzlich noch eine Nutzungsentschädigung verlangen; für die Zeit, in der sein Versicherer mit seinem Geld hantieren konnte.

Welche Verträge sind geeignet?

Besonders häufig lassen sich Lebens- und Rentenversicherungen durch Widerspruch rückabwickeln, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Aber auch bei anderen Verträgen funktioniere diese Möglichkeit, so die Anwälte.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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