Anhörung zum Gesetzentwurf

Das sagen wichtige Verbände zum Provisionsdeckel

Bis zum 6. Mai hatten verschiedene Verbände der Versicherungsbranche Zeit, sich zu einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministerium zum Thema Provisionsdeckel zu äußern. Was hatten die Verbände dazu zu sagen? Von „Der Entwurf ist verfassungswidrig“ bis hin zu „Ein Provisionsverbot muss her“ war alles dabei. Die Details erfahren Sie in unserer Bilderstrecke.
© picture alliance/Michael Kappeler/dpa
Attacke gegen die Versicherungsbranche? Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums um Olaf Scholz (BMF) zu einem Provisionsdeckel in der Lebensversicherung sehen viele Marktteilnehmer in der Tat als Angriff an.

Kurz vor Ostern, am 18. April, hatte das Bundesfinanzministerium den offiziellen Referentenentwurf zu einem gesetzlichen Provisionsdeckel für Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen an Verbände verschickt (wir berichteten). Diese hatten bis zum 6. Mai Zeit, Stellung zu dem Entwurf zu nehmen. Wie die Meinung verschiedener Verbände zum Entwurf ist, haben wir in dieser Bilderstrecke für Sie zusammengetragen.

GDV-Präsident Wolfgang Weiler. Foto: GDV

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):
„Gesetzentwurf zu den Provisionsdeckeln verfehlt Zielsetzung“

Der Branchenverband GDV schätzt, dass die vorgeschlagenen Provisionsregelungen die Versicherer in der Umsetzung jährlich einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag kosten werden. Mit Blick auf das mit dem Lebensversicherungsreformgesetz verfolgte – und bisher auch erreichte – Ziel der Kostensenkung sei der Gesetzentwurf daher kontraproduktiv.

Eine Provisionsdeckelung ist aus Sicht der deutschen Versicherer auch nicht mit dem Argument zu rechtfertigen, Fehlanreize im Vertrieb zu vermeiden. Denn mit der EU-Vertriebsrichtlinie IDD sei erst 2018 ein umfangreiches Regelwerk in Kraft getreten, das genau dies leistet. Missstände innerhalb dieses neuen Rechtsrahmens, die ein Nachschärfen rechtfertigen könnten, seien nicht zu erkennen.

Sollte der Gesetzentwurf dennoch umgesetzt werden, müsste den Unternehmen auf jeden Fall eine wesentlich längere Umsetzungsfrist eingeräumt werden, so der GDV. „Angesichts der komplexen Vorgaben für Vergütungssysteme wäre eine Anpassung innerhalb nur eines halben Jahres nicht zu leisten“, heißt es dort.

Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf sieht der GDV auch in folgenden Punkten: 

  • Die Lebensversicherer werden gegenüber anderen Anbietern mit vergleichbaren Produkten benachteiligt.
  • Die Regeln für die Restschuldversicherungen sind unangemessen.
  • Für die Einführung eines Fremdvergleichsvorbehalts (Arm‘s-length- Prinzip) bei der Vergütung von sonstigen Leistungen besteht kein Regelungsbedarf.
  • Bestandspflege muss pauschal vergütet werden können – ohne den Nachweis von Aufwand im Einzelnen.
  • Sämtliche Regeln für die Vergütung – auch gegebenenfalls das Arm’s-length-Prinzip – gehören nicht nur ins Aufsichtsrecht, sondern auch ins Gewerberecht.
  • Die Umsetzung so komplexer Vorgaben und Systeme für die Vergütung, wie im Entwurf vorgesehen, ist in einem halben Jahr nicht zuleisten.
  • Ohne eine feste Umsetzungsfrist für die Anpassung bestehender Verträge ist keine Rechtssicherheit gewährleistet.
  • Die Niederlassungspflicht für das aus Drittstaaten betriebene Rückversicherungsgeschäft sollte gestrichen werden.

Zur Langfassung der GDV-Stellungnahme geht es hier.

Klaus Müller ist Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Foto: VZBV

Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)
„Wir brauchen ein konsequentes Provisionsverbot“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt den Vorstoß für eine Deckelung der Provisionen in der Lebens- und bei Restschuldversicherungen, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf.

Der VZBV teile die Analyse des Bundesfinanzministeriums zu Missständen am Markt, insbesondere die „Informationsasymmetrien zwischen Vertrieb und Verbrauchern“, wodurch „nicht bedarfsgerechte Produktentscheidungen begünstigt“ würden. Für Lebensversicherungen fordert der VZBV daher nach wie vor ein konsequentes Provisionsverbot.

Denn: „Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen bezieht sich die zu vereinnahmende Provision auf die Summe der zu zahlenden Beiträge. Vermittler können selbst die absolute Höhe der Provisionen steuern, indem sie Verbraucher veranlassen, möglichst hohe Beiträge zu vereinbaren. Es besteht insoweit die Gefahr des Versuchs, die in Folge der Deckelung geringere Provisionshöhe durch höhere Vertragssummen auszugleichen“, heißt es in der Stellungnahme des VZBV.

Vermittler würden bei einer monatlichen Zahlung von 100 Euro und einer Laufzeit von 35 Jahren 1.050 Euro erhalten. „Dies ist – neben den regulatorisch niedrigeren Anforderungen für den Vertrieb und der steuerlichen Bevorzugung – ein relevanter Grund dafür, dass Lebensversicherungen überhaupt so umfangreich als Anlageprodukt verkauft werden, obwohl kapitalansparende Versicherungen für den Vermögensaufbau grundsätzlich ungeeignet sind“, schreibt der VZBV weite

Die zentralen Punkte des VZBV zu den Restschuldversicherungen lauten:

  • Der vorgeschlagene Deckel könne Fehlanreize beim Verkauf von Restschuldversicherungen reduzieren. Trotzdem bestehe die Möglichkeit, dass die Anknüpfung an die Darlehenssumme neue Fehlanreize setzt. Es sollte daher evaluiert werden, ob Verbraucher dadurch zu einer höheren Kreditaufnahme bewegt werden.
  • Um Fehlberatungen bei Restschuldversicherungen insgesamt zu unterbinden, müsse der Verkauf zeitlich von der Kreditvergabe entkoppelt werden. Die Prämie für die Restschuldversicherung müsse als laufender, monatlicher Beitrag ausgestaltet sein und darf nicht über den Kredit finanziert werden.

Zur Langfassung der VZBV-Stellungnahme geht es hier.

Hans-Georg Jenssen ist geschäftsführender Vorstand des BDVM. Foto: BDVM

Bundesverband Deutscher Versicherungs-Makler (BDVM)
„Gefahr, dass der Sachwalter des Kunden abgeschafft wird“

Der BDVM spricht sich in seiner Stellungnahme dafür aus, den Versicherungsnehmer zu stärken, indem man seinen „treuhandähnlichen Bundesgenossen“, den Versicherungsmakler, stärkt. Der in der Diskussion befindliche Provisionsdeckel schwäche aber gerade den treuhandähnlichen Sachwalter des Kunden und die Gefahr steige – gerade mit dem vorliegenden Referentenentwurf –, dass er auf kaltem Wege bei Lebensversicherungen im Privatkundengeschäft abgeschafft werde. „Echter Verbraucherschutz sieht anders aus“, heißt es weiter.

Der vorgelegte Referentenentwurf …

  • lasse unverändert eine ausreichende Begründung für einen derartig weitgehenden Eingriff in die Freiheitsrechte von Versicherern und Versicherungsvermittlern in Abwägung zu den wirtschaftlichen Effekten vermissen,
  • sei bezüglich des erweiterten Vergütungskorridors von 1,5 prozent vollständig missglückt,
  • benachteilige gerade Versicherungsmakler und hier insbesondere junge Makler mit seinem zweistufigen Ansatz für die Begrenzung der Provisionen,
  • grenze Abschlussprovisionen von den anderen Vergütungsarten, speziell der Betreuungsprovision, Dienstleistungsvergütung und einer laufenden Verprovisionierung, nicht richtig ab und gehe mit der Verankerung von Grundsätzen in Paragraf 32 VAG weit über den Regelungsbereich des Referentenentwurfs (LV und Restschuldversicherung) hinaus,
  • verstärke im Kern die mittelbare Aufsicht der Bafin über die Versicherungsvermittler und speziell des Versicherungsmaklers, obwohl hier eine andere Aufsichtszuweisung existiere,
  • sei bei einer Umsetzung speziell für Versicherer mit erheblichen Kosten zur Einführung und Nachhaltung eines Qualitätssicherungssystems verbunden, die geeignet seien, die von Wissenschaftlern errechneten nur geringen Verbesserungen der Rentabilität von Lebensversicherungen aufzuzehren,
  • sei bei Abwägung der unterschiedlichen Interessen nicht geeignet, das unverändert richtige und notwendige Ziel, durch Beratung breiten Bevölkerungskreisen die Notwendigkeit auch und gerade privater und eigenverantwortlicher Altersversorge zu verdeutlichen, zu fördern.

Als ein Fazit hält der BDVM den Entwurf in weiten Teilen – auch nach seiner Überarbeitung – „für rechtswidrig und ungeeignet und lehnt deshalb den vorliegenden Referentenentwurf für den Bereich Lebensversicherung ab.“

Zur Langfassung der VZBV-Stellungnahme geht es hier.

Axel Kleinlein ist Chef des Bunds der Versicherten. Foto: BdV

Bund der Versicherten (BdV)
„Die Abschlussprovision sollte auf 1,5 Prozent reduziert werden“

Beim Bund der Versicherten begrüßt man den neuerlichen Vorstoß des Gesetzgebers, „den Missstand rund um die Provisionierung einzudämmen“, heißt es in der Stellungnahme.  Schon seit geraumer Zeit bemühten sich die obersten Gerichte wie auch der Gesetzgeber darum, die Probleme rund um „die außerordentlich hohen Provisionen und Abschlusskosten in der kapitalbildenden Lebensversicherung“ in den Griff zu bekommen. „Bislang leider erfolglos“, so der BdV.

Weiter schreibt der Verein: „Wir stehen einem Provisionsdeckel positiv gegenüber, sehen aber die gewählte Höhe von 2,5 Prozent (bis 4,0 Prozent) als deutlich überhöht an. Es besteht die Gefahr, dass der Provisionsdeckel nur pro Forma eingeführt wird, ohne dass sich irgendwelche nennenswerten Folgen ergeben.“

Der so geplante Provisionsdeckel sei vergleichbar mit einem Tempolimit auf der Autobahn, das mit 250 Stundenkilometer festgesetzt werde – und wer sich selbst als guter Fahrer einschätze, dürfe sogar 400 Stundenkilometer fahren. Ein solches Tempolimit würde keinen nennenswerten Effekt haben. Im Gegenteil würde es die Nachteile einer Reglementierung in sich tragen, ohne dass irgendein positiver Effekt auf Fahrsicherheit oder ökologischer Effekt zu erwarten wäre.

„Genauso ist bei dem vorgeschlagenen Provisionsdeckel kein nennenswerter Effekt auf eine Begrenzung der Abschlusskosten oder Provisionen zu erwarten. Im Gegenteil birgt dieser Provisionsdeckel die Nachteile einer Reglementierung in sich, ohne dass irgendein positiver Effekt auf Abschlusskosten- oder Provisionshöhen zu erwarten wären.“

Der Verein spricht sich daher dafür aus, dass der Gesetzgeber die Abschlussprovisionen auf maximal 1,5 Prozent reduziert. Auch gelte es, die Regelungen zum Kostendeckel zu präzisieren und die noch bestehenden „Umgehungsmöglichkeiten“ zu verhindern, heißt es vom BdV. „Im aktuellen Markt kann aber beobachtet werden, dass diese Umgehungsmöglichkeiten weidlich ausgenutzt werden. Der Höchstzillmersatz wird zuweilen um ein Vielfaches überzeichnet.“

Zur Langfassung der BdV-Stellungnahme geht es hier.

Norman Wirth ist geschäftsführender Vorstand des AfW. Foto: AfW

Bundesverband Finanzdiensteistung AfW
„Gesetzentwurf ist verfassungs- und europarechtswidrig“

Der AfW lehnt den Provisionsdeckel aus rechtlichen wie tatsächlichen Erwägungen ab. „Er ist mittelstandsschädlich und gegen die Interessen der Verbraucher“, heißt es in der Stellungnahme der Berliner. Die beabsichtigte Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels sei aber insbesondere ein unzulässiger Eingriff in Grundrechte und ein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben. Der Provisionsdeckel würde gegen die Berufsausübungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. „Es ist äußerst befremdlich, mit welcher Nonchalance fast exakt 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und in Kenntnis eines äußerst kritischen Verfassungsgutachtens zur Durchsetzung des Provisionsdeckels rechtswidrige Grundrechtseingriffe durchgesetzt werden sollen“, schreibt der Verband weiter.

Mit einem klaren „Nein“ habe der Staatsrechtswissenschaftler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in seinem vorgelegten Rechtsgutachten die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation für diesen Schritt beantwortet. In einem weiteren Rechtsgutachten sei durch Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schwintowski eine europarechtliche Betrachtung der grundsätzlichen Unzulässigkeit einer gesetzlichen Einkommensbegrenzung erfolgt. Der Afw schließt sich dem Fazit Schwintowskis an, das da lautet: „So wie der Referentenentwurf derzeit auf dem Tisch liegt, bleibt er aus den bereits in den Gutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D., vom Januar 2019 und von mir vom 30.01.2019 genannten Gründen verfassungs- und auch europarechtswidrig.“

Der AfW lehnt den Provisionsdeckel in seiner Stellungnahme auch aus weiteren Gründen ab. Einer davon: „Der Abschluss von Altersvorsorgeprodukten geht in Deutschland zurück, obwohl aufgrund der Senkung der gesetzlichen Renten die Bürger zur privaten Vorsorge aufgerufen sind, um die entstehende Rentenlücke im Alter schließen zu können. Eine qualitativ hochwertige Beratung zur Altersvorsorge ist – auch aufgrund der gestiegenen regulatorischen Anforderungen – aufwendig und zeitintensiv. Angemessene Vergütungen hierfür sind zwingend notwendig, um gerade in diesem Bereich den Verbrauchern ein qualitativ hochwertiges Angebot anbieten zu können. Es hätte dramatische Folgen für die Sozialkassen, wenn gerade die Hauptzielgruppe von entsprechenden Beratungsangeboten keine Beratungsmöglichkeiten mehr erhalten würden, falls sich diese betriebswirtschaftlich für Versicherungsvermittler nicht mehr rechnen.“

Zur Langfassung der AfW-Stellungnahme geht es hier.

BVK-Präsident Michael Heinz. Foto: BVK

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
„Schwächung der Altersvorsorge“

Der BVK vertritt die Ansicht, dass eine Provisionsbegrenzung in der Lebensversicherung entbehrlich sei, da die durchschnittliche Vergütung heute bereits weniger als 4 Prozent und die direkten Abschlusskosten weniger als 2,5 Prozent ausmachten.

Der jetzt vorliegende Referentenentwurf zur Deckelung der Provisionshöhe von Lebensversicherungsverträgen schaffe keinen substantiellen finanziellen oder wirtschaftlichen Mehrwert, heißt es weiter. „Wir halten die vorgeschlagenen Regelungen zur Einführung eines Provisionsdeckels für nicht zielführend. Der Entwurf belastet in der gegenwärtigen Ausgestaltung vielmehr die Verbraucherinnen und Verbraucher mit unnötigen direkten und indirekten Bürokratiekosten und schwächt die Altersvorsorge.“

Ein Provisionsdeckel nehme zudem keine Rücksicht auf individuelle Kostenstrukturen und würde den Wettbewerb unter den Vertriebsstrukturen verzerren, schreibt der BVK weiter. „Es käme zu einer erheblichen Benachteiligung von Mehrfachvermittlern und Maklern, die sich nicht bei weiteren qualitätsabhängigen Messzahlen (zum Beispiel der Bestandspflege) Provisionsanteile verdienen könnten. Das stellt aus unserer Sicht einen Eingriff in das Recht auf freie Berufswahl dar und führt zu Wettbewerbsverzerrungen.“

Der bereits eingetretene Vermittlerschwund würde durch eine Provisionsdeckel außerdem gesteigert: „Es wird deutlich, dass viele Vermittler die Belastungen aus den zahlreichen Regulierungen der letzten Jahre nicht mehr tragen können und lieber ihren Beruf aufgeben, als unter der Last der zunehmenden gesetzlichen Vorgaben weiterzumachen.“ Bei dieser Entwicklung seien die Kunden die Leidtragenden, denn die Versorgung mit erfahrener und qualifizierter Beratung und Vermittlung durch Versicherungsvermittler werde in den kommenden Jahren in der Breite abnehmen.

Zur Langfassung der BVK-Stellungnahme geht es hier.

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