Pfefferminzia: Die Umsetzung der IDD in deutsches Recht hat die Branche eiskalt erwischt. Fühlen Sie sich getäuscht, da es im Vorfeld immer wieder hieß, man strebe eine Eins-zu-Eins-Umsetzung an?
Norman Wirth: Man muss unterscheiden zwischen den ehrlich gemeinten Aussagen von Fachpolitikern der Bundestagsfraktionen im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens und dem, was in der Ministerialbürokratie dann auch unter dem Einfluss der vermeintlichen Verbraucherschützer und dogmatischen Honorarberater erarbeitet wurde. Fachpolitiker der CDU und der SPD versicherten uns noch im November 2016 auf dem 13. AfW-Hauptstadtgipfel, es werde eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der IDD in deutsches Recht geben.
Wenige Wochen später wurde dann der Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Branche so in Aufruhr versetzt hat. Dieser war abgestimmt zwischen den drei Ministerien für Verbraucherschutz und Justiz, Wirtschaft sowie Finanzen und in sich nicht konsistent. Jedes Ministerium hatte seine eigenen, jeweils sehr abweichenden, Partikularinteressen in den Entwurf eingearbeitet. Dieser ging dann zum Nachteil der Makler weit über einer Eins-zu-Eins-Umsetzung hinaus. Damit hatten aber die gerade erwähnten Bundestagsabgeordneten noch nichts zu tun. Ihre Arbeit am Gesetz erfolgt jetzt. Insofern kann von einer Täuschung nicht die Rede sein.
Welche geplanten Regularien benachteiligen den Vertriebsweg über Makler?
Wir haben vor allem zwei Punkte kritisiert. Einerseits das Provisionsgebot im Privatkundenbereich. Dieses Gebot beziehungsweise dieses Verbot von alternativen Vergütungsmodellen wäre unserer Ansicht nach verfassungswidrig, weil es einen massiven und nicht gerechtfertigten Eingriff in die Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler darstellt. Wir haben hierzu ein Rechtsgutachten von Professor Schwintowski von der Humboldt Universität Berlin erstellen lassen, dass diese Auffassung nachdrücklich bestätigte.
Der AfW wurde dabei unter anderem von seinen Fördermitgliedern Maxpool, Honorarkonzept und der Standard Life aktiv und dankenswerter Weise unterstützt. Makler sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich für Servicedienstleistungen oder auch die Vermittlung von Nettopolicen oder Beratungsleistungen, die letztlich nicht zum Versicherungsabschluss führen, vom Kunden vergüten zu lassen. Der andere von uns massiv kritisierte Punkt war die vorgesehene sogenannte Doppelbetreuungspflicht. Diese würde dazu führen, dass den Versicherern die Pflicht auferlegt würde, auch Kunden mit Maklervollmacht zu betreuen oder aber Makler zu beaufsichtigen.
Gibt es weitere wichtige Punkte?
Wir halten es darüber hinaus für sinnvoll, wenn es keine Ausnahmen mehr im Online-Vertrieb gibt. Auch dort muss die Beratung der Kunden gewährleistet werden. Direktversicherer hatten bisher die Möglichkeit, ohne Beratung Produkte zu vermitteln, Makler jedoch nicht. Diese Ausnahme für Versicherer im Fernabsatz ist im Gesetzesentwurf gestrichen, aber insbesondere der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, setzte sich intensiv dafür ein, dass es eine Ausnahme der Vermittlung ohne Beratung weiterhin geben soll. Wir sind optimistisch, dass der Gesetzgeber das nicht zulassen wird.
Wie weit ist das Gesetzgebungsverfahren aktuell fortgeschritten?
Am 30. März fand die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag statt. Am 31. Mai gab es eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages mit Interessenvertretern der Branche wie AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, Verband Deutscher Versicherungs-Makler, GDV und Verbraucherzentrale Bundesverband. Dort wurden die wichtigsten Kritikpunkte auch aus Sicht der Versicherungsmakler nochmals vorgetragen. Anschließend gab es zwischen Fachpolitkern der großen Koalition notwendige Abstimmungsgespräche, welche – davon gehen wir aus – zu einem einvernehmlichen Ergebnis führen. Ende des Monats soll mit der zweiten und dritten Lesung im Bundestag und der anschließenden Zustimmung des Bundesrates das Gesetzgebungsverfahren sein Ende finden.
Was erwarten Sie, inwieweit Änderungen am Entwurf erfolgen werden?
Wir gehen davon aus, dass unsere überzeugenden und argumentativ hinterlegten Argumente auf sehr fruchtbaren Boden gefallen sind und erwarten Änderungen am Gesetzentwurf insbesondere in den beiden oben genannten wesentlichen Punkten im Sinne der Versicherungsmakler. Und dies noch bevor es zur zweiten Lesung kommt.
Wie beurteilen Sie die Unterstützung aus der Branche für die Position des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW?
Wir haben unsere Forderungen sofort nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs klar formuliert und begründet. Es gab einen breiten Branchenkonsens – aus dem mal mehr und mal weniger der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, kurz BVK, und der GDV ausgeschert sind – und einen richtigen Ruck in der Branche. Wir haben mit sehr vielen Entscheidungsträgern aus der Politik gesprochen und die Makler aufgerufen, an ihren Bundestagsabgeordneten heranzutreten, das Schwintowski-Gutachten vorzulegen und für ihren Status als Sachwalter des Kunden aktiv einzutreten. Viele haben das getan und damit auch bei den Bundestagsabgeordneten das Bewusstsein für den Berufsstand Versicherungsmakler und seine gesamtgesellschaftliche Bedeutung sehr geschärft. Wenn nun unsere wesentlichen Änderungswünsche Erfolg haben werden, ist dies zum Großteil auf diese breite Unterstützung zurückzuführen.