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Man wende sich vehement gegen staatliche Eingriffe in die Vergütungen, wie sie im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie erwogen werden. So lautet eine Kernforderung der „Bonner Erklärung“, die am Mittwoch im Rahmen des 19. Spitzentreffen der deutschen Vermittlerschaft vorgestellt wurde. Angesichts der „Bewährungsprobe der EU“ nahmen die Teilnehmer des Treffens die Versicherer und die Vertriebe in die Pflicht: Diese sollen die Vergütungsstrukturen so reformieren, dass auch in Zukunft eine auskömmliche Vergütung für die Vermittlerschaft gewährleistet sei, wie es hieß.
Die „Bonner Erklärung“ mit dem Titel „Provisionsberatung auf dem Prüfstand – ist die Altersvorsorge gefährdet?“ lehne Provisionsverbote weiterhin ab, teilte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit. Verabschiedet wurde die Erklärung durch das BVK-Präsidium sowie durch die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen und der Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV). Damit werde die Position von 40.000 Vermittlerinnen und Vermittlern in Deutschland repräsentiert.
Nur durch „intensive Interessenvertretung in Brüssel“ sei es gelungen, die EU-Kommissarin zu einer weitgehenden Abkehr von einem Provisionsverbot zu bewegen, erklärte BVK-Präsident Michael Heinz. Der BVK werde sich im anstehenden Trilogverfahren weiterhin für „wichtige Klarstellungen für Makler und Exklusivermittler einsetzen“, so Heinz.
Die Versicherungsvermittler lehnten eine Beschränkung sowie ein Verbot von Provisionen weiterhin generell ab, hieß es in der Erklärung. Und weiter: In Einzelfällen sollten die Versicherer „proaktiv gegen vereinzelte überhöhte Vergütungsstrukturen vorgehen, und trotzdem eine auskömmliche Vergütung der Vermittler gewährleisten“.
Die Vermittler begrüßten zudem eine zügige Reform der privaten Altersvorsorge, die anstehenden Reformen werde man weiterhin konstruktiv begleiten. „Altersvorsorgeberatung durch Vermittler ist wichtig und kann nicht durch Onlinevertrieb ersetzt werden“, so die Forderung. Die Vermittler erfüllten einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag bei der Beratung und Verbreitung der privaten Altersvorsorge – sie sollten daher weiterhin eng in den weiteren Prozess eingebunden und bei der Reform entsprechend berücksichtigt werden.
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